erpressung/bedrohung - anzeige?

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
banaffe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
erpressung/bedrohung - anzeige?

Hallo, bin neu in diesem Forum und hätte eine wichtige Frage zu klären.

Erstma dir Vorgeschichte:
Ein seht guter Freund hat eine zeitlang in einem Betrieb gearbeitet und hat dort aber geklaut. Natürlich ist das rausgekommen. So er hat dann noch am selben Tag alle geklauten Gegenstände zurückgebracht, sowie das Geld ersetzt. Die vom Chef angesetzte Blindsumme war natürlich um Längen höher als die wirklich genommene Summe, jedoch war mein Freund total eingeschüchtert und wollte nur noch da raus.
Erschwerend kommt hinzu, dass 2 der geklauten Gegenstände über ein Auktionshaus verkauft worden sind, was den Tatbestand der Hellerei miteinbringt (stimmt das?). Da mein Freund schreckliche Angst vor einer Anzeige hat (er ist Anfang 20 und möchte sein Leben nicht wegewerfen), und im prophezeit worden ist, dass er danach keine Ausbildung mehr finden wird, wollte er eine Art Abschlagssumme zahlen, damit er dabei belassen wird.
Er zahlte dann bis zum Ende des Monats einen sehr hohen Betrag, nun kommt aber wieder sein Exchef und meint, es würde noch dies und jenes fehlen, und dafür solle er gefälligst aufkommen. Mein Freund beteuert, dass davon nichts von ihm genommen worden ist und weigert sich dafür aufzukommen (seine Schulden hat er schon fast doppelt beglichen!!!).
So nun kamen aucherste Drohungen, er solle sich bis zum Ende des Monats was einfallen lassen (geldmäßig hat er alle seine Finanzen aufgebraucht...), oder er wird sehen was dann kommt, bzw. wenn er sich nicht blicken lässt, kommt er ihn holen bzw. wird ihm "in die Fresse hauen"...
Mein Freund weis, dass er einen Fehler gemacht hat, jedoch sehe ich selbst, wie es mit ihm seither psychisch/physisch bergab geht. Er isst kaum mehr und zu Schlaf kommt er sogut wie garnicht, da ihn das alles total fertig macht und er einfach nur noch seine Ruhe haben will

Was kann er da tun? Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
was den Tatbestand der Hellerei miteinbringt (stimmt das?)


Heh lerei, ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.10.2009 16:47:35
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
banaffe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also wie ist das jetzt denn? verkauft worden ist eine Kappe und Sportausrüstung (Sachen von insgesamt ca. 20€ Warenwert)...Sein Chef hatte ihm damit gedroht, dass generell Hehlerei schlimmer bestraft wird als Dealerei...wie gesagt ihm ist momentan einfach nur mumilg zumute wenn er denn schon vor die Tür muss, da ihm sein Chef irgendwann Sonntagnachts (so 21:00) über den Weg gelaufen ist, als er mich besuchen kommen wollte...er kam total aufgelöst an, und hat sich nur schwieirg wieder beruhigen lassen...

Bitte, könnt ihm mir bzw. ihm weiterhelfen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.10.2009 16:47:35
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wie ist denn überhaupt die Beweislage hier? Was dein Freund nicht gestohlen hat, kann der Betrieb ihm auch nicht unterschieben. I

st die im Internet verkaufte Ware denn tatsächlich nachweislich die von deinem Freund -beweisbar- gestohlene Ware??

Er sollte dem Betrieb gegenüber klar machen, dass er seine Schuld aus seiner Sicht getilgt hat, sollte man ihm noch anderes anlasten wollen, dann auf dem offiziellen Weg - also per Anwalt oder Anzeige. Dann gilt nur das, was beweisbar ist.

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Was kann er da tun?

Den entstandenen Schaden ersetzen, mehr aber nicht, und dann die Konsequenzen tragen.

Für Ihren Freund hoffe ich, dass er im Zweifel die bereits geleistete Schadenswiedergutmachung nachweisen kann.

Geht’s nicht im Guten, wird man sich wohl trennen und das Arbeits- / Ausbildungsverhältnis wird beendet und ein wenig schönes Arbeitszeugnis gibt es obendrein. Unabhängig davon, würde ich Ihrem Freund raten, sich bereits jetzt nach einer anderen Arbeitsstelle umzusehen, denn früher oder später wird die Sache immer wieder zur Sprache kommen. Aus einem laufenden Arbeitsverhältnis kann man sich selbst aber besser bewerben als nach einer „verhaltensbedingten“ Kündigung.

Wenn der Arbeitgeber sich so wie beschrieben verhält, also droht und bereits viel zu viel gefordert hat, wird er möglicherweise aber auf Kündigung, Anzeige und zivilrechtlichen Schadenersatz verzichten, weil er selbst auch nicht möchte, dass sein Verhalten zu Sprache kommt. Das hängt aber davon ab, wie dreist der Arbeitgeber ist.

In einem Strafverfahren bzw. zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren wird es darum gehen, glaubwürdig reinen Tisch zu machen. Andernfalls entsteht der Eindruck, ihr Freund habe mehr geklaut als er zugibt und an den Forderungen des Arbeitgebers sei doch etwas dran.


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