Hi!
Ich war letztens mit zwei Freunden mit dem Zug unterwegs. Am Bahnhof sind wir von der Polizei
kontrolliert worden - mit dem Ergebnis, dass bei einem von den beiden eine Plastiktüte mit 64g Gras, sowie einige Tütchen (ich denke so ca 100 Stück) und einer Waage gefunden wurden. Außerdem so 650€ in kleineren Scheinen. Die Anwältin meines Freundes sagte, es wäre möglich, dass ich bzw der zweite unschuldige auch da mit reingezogen werden könnten, weil wir gemeinsam unterwegs waren. Allerdings haben wir alle drei zu jedem Zeitpunkt festgestellt, dass das Zeug nur einem von uns gehört. Das Geld war für einen Laptop bestimmt, den wir einen Tag später kaufen wollten, das wird auch von der Mutter des "Betroffenen" vor Gericht bestätigt, dass sie ihm das Geld gegeben hat.
Ich bin als Zeuge geladen und kann mir irgendwie nicht richtig vorstellen, dass man mich da mit reinziehen kann..irre ich mich?!
Danke schonmal, mfg einervonsovielen
erwischt mit 64 gramm mariuhana
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du solltest noch mal in Dich gehen, ob das wirklich Geld für einen Laptop war oder vielleicht erzielter Umsatz. Die Story würde ICH nicht glauben und der Richter vermutlich auch nicht. Jede Menge Tütchen, jede Menge kleine Scheine, jede Menge Gras und ne Waage. Was wolltet Ihr denn mit den Tüten und der Waage? Die Bytes von der Festplatte abwiegen und einzeln verpacken?
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Das geld war für einen Laptop! Es stammt von der Mutter meines Freundes, die das auch bestätigt. Ich wusste nichts davon dass er so viel Gras dabei hatte. Mir war zwar bewusst, dass er kifft und bestimmt ein bisschen dabei hat (und so ganz fern bin ich der Materie auch nicht, ich rauche mir schon ab und zu mal einen). Ich hab allerdings mit ner größenordnung um die drei vier gramm gerechnet...
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Naja, da sieht jedenfalls alles nach Verkauf und nicht nach Laptopkauf aus. Und jeder, der ein bißchen mit der Materie vertraut ist, wird sich das auch denken.
Wenn Du als Zeuge geladen bist, heißt das ja eben NICHT; daß Du da mit reingezogen wurdest. Sonst wärest Du in dem Verfahren Beschuldigter. Und die Justiz ist nun mal auch auf die Beobachtungen von Zeugen angewiesen, um Straftaten nachzuweisen. Man will von Dir nicht wissen, was Du GETAN hast, sondern was Du GESEHEN hast.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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