erwischt mit geringen Mengen Drogen, was erwartet mich?

8. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Patrick419
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
erwischt mit geringen Mengen Drogen, was erwartet mich?

Hallo zusammen,

ich war dieses Wochenende auf einem Festival. Dort wurde ich von der Security erwischt, wie ich gerade einem Freund und mir Amphetamine zum Ziehen vorbereitet habe. Diese brachten daraufhin mich alleine zu einem Einsatzwagen der Polizei, da ich das Amphetamin in diesem Moment in der Hand hielt und mir daher der Besitz angerechnet wurde.
Dort wurde ich durchsucht, wo noch ein weiteres Tütchen mit ca. 0,25g Ketamin festgestellt wurde. Dazu dann noch das etwa eine Gramm Amphetamine. Ich habe dabei den Besitz nicht zugegeben und ansonsten auch jede weitere Aussage verweigert.
Ein Urin/Bluttest oder etwas in der Art wurde nicht gemacht.

Soweit, so schlimm. Der Polizist sagte mir, ich werde bald einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, in dem höchstwahrscheinlich stehen wird, dass das Verfahren eingestellt wurde. (Ich bin bislang noch nie mit BTM auffällig geworden) Mit der Polizei hatte ich bislang zwei mal zu tun, was schon ca. 5-6 Jahre zurück liegt (ich bin aktuell 23 Jahre alt). Dabei wurde ich einmal mitgenommen und in deren Zelle zum ausnüchtern verwahrt (nur Alkohol) und ein weiteres mal gab es eine Anzeige, weil ich bei uns auf dem Dorf eine Laterne ausgetreten habe. Dafür gab es damals 5 Sozialstunden.

Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass solche Drogenvergehen manchmal an die Führerscheinstelle gemeldet werden und darauf ein sofortiger Füherscheinentzug folgen kann. Das wäre fatal für mich. Ich bin auf diesen angewiesen, um zu meiner Arbeit/Ausbildung zu kommen. Dort wird auch in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Fahrerlaubnis noch vorhanden ist. (Ich glaube dabei geht es um den Fuhrpark der Firma, fahren muss ich im Grunde nie auf der Arbeit.)

Könnt ihr mir sagen, wie wahrscheinlich es tatsächlich ist, dass zu der Sache noch was von der Führerscheinstelle kommt?
Ich habe meinen Führerschein jetzt vier Jahre, bin nie im Verkehr aufgefallen, nicht geblitzt worden oder sonstwie aufgefallen.

Danke euch schon einmal für die Antworten.

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5 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Welches Festival? Wacken? (wg. Bundesland)

In Schleswig-Holstein (insb. zur "Wacken-Zeit") könnte da tatsächlich noch eine Einstellung bei rum kommen, in anderen Bundesländern würde ich bei mehr als 1g Amphetamin nicht unbedingt damit rechnen.

Zitat:
Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass solche Drogenvergehen manchmal an die Führerscheinstelle gemeldet werden


Nicht manchmal - das ist der absolute Regelfall bei harten Drogen.

Zitat:
und darauf ein sofortiger Füherscheinentzug folgen kann


Das nun nicht in dem Fall, da es ja keine "Rauschfahrt" gab, aber es ist durchaus mit mehreren unangekündigten Abstinenznachweisen (Urinkontrollen) zu rechnen und etvl. auch mit der Auflage ein fachärztliches Gutachten beizubringen (so eine Art MPU-light).

Zitat:
Das wäre fatal für mich. Ich bin auf diesen angewiesen, um zu meiner Arbeit/Ausbildung zu kommen.


Tja, da muss man sich für eines entscheiden: Konsum harter Drogen oder Teilnahme am Strassenverkehr als Führer eines KFZ. Beides zusammen geht nicht (auch wenn die BTM außerhalb des Verkehrs konsumiert werden)

Zitat:
Könnt ihr mir sagen, wie wahrscheinlich es tatsächlich ist, dass zu der Sache noch was von der Führerscheinstelle kommt?


Sehr wahrscheinlich.

Zitat:

Ich habe meinen Führerschein jetzt vier Jahre, bin nie im Verkehr aufgefallen, nicht geblitzt worden oder sonstwie aufgefallen.


Das macht, bzw. nützt nichts. Es gibt absolute No-Go's was Teilnahme am Strassenverkehr angeht. Konsum harter Drogen gehört dazu.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.08.2016 02:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Patrick419
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Welches Festival? Wacken? (wg. Bundesland)

In Schleswig-Holstein (insb. zur "Wacken-Zeit") könnte da tatsächlich noch eine Einstellung bei rum kommen, in anderen Bundesländern würde ich bei mehr als 1g Amphetamin nicht unbedingt damit rechnen.


Nein, nicht Wacken. War ein Festival in NRW, sehr nahe zu Niedersachsen. Zu welcher Staatsanwlatschaft das nun kommt, weiß ich nicht.
Ich habe bislang ja nich garkeine Aussage gemacht. Das Amphetamin gehörte nicht mir, sondern einem "Bekannten". Würdest du mir empfehlen, sofort eine Aussage mit diesem Inhalt nachzureichen, oder sollte ich eher abwarten, in der Hoffnung, dass das ganze fallen gelassen wird. Der Sachverhalt ist nun einmal so, dass ich es vorbereitet habe für ihn und ich es deshalb in dem Moment in der Hand hielt.
Bevor ich weitere Schritte gehe, würde ich gerne sicher gehen, meine Glaubwürdigkeit zu bewahren.

Zitat:
Das nun nicht in dem Fall, da es ja keine "Rauschfahrt" gab, aber es ist durchaus mit mehreren unangekündigten Abstinenznachweisen (Urinkontrollen) zu rechnen und etvl. auch mit der Auflage ein fachärztliches Gutachten beizubringen (so eine Art MPU-light).


Das würde bedeuten, dass ich weiterhin unpausiert fahren dürfte, solang ich die Auflagen erfülle und das Gutachten zu meinem Gunsten ausfällt? Selbstverständlich wird ab sofort rein garnichts mehr konsumiert.

Danke für die Antwort.

-- Editiert von Patrick419 am 09.08.2016 19:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Das Amphetamin gehörte nicht mir, sondern einem "Bekannten".


Abgesehen davon, dass das niemand glauben wird, würde es auch nichts bringen, da es in Deinem Besitz war (auch wenn es vielleicht nicht Dein Eigentum war).

Zitat:
Würdest du mir empfehlen, sofort eine Aussage mit diesem Inhalt nachzureichen,


Keinesfalls solltest Du überhaupt etwas nachreichen. Eine derartige Aussage hätten allenfalls zur Folge, dass ihr beide dran wärt, statt nur Du alleine. (Da wird dann auch keine Strafe "geteilt" oder ähnliches)

Zitat:
Der Sachverhalt ist nun einmal so, dass ich es vorbereitet habe für ihn und ich es deshalb in dem Moment in der Hand hielt.


Also gab es nur das, das Du in der Hand gehalten hast und nicht noch welches extra, dass bei der Durchsuchung gefunden wurde?

Letztendlich kann Dich natürl. niemand daran hindern, dass so zu erzählen, nur glauben wird man es -wie gesagt- in der Regel nicht.


Zitat:
Das würde bedeuten, dass ich weiterhin unpausiert fahren dürfte, solang ich die Auflagen erfülle und das Gutachten zu meinem Gunsten ausfällt?


Ja



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Patrick419
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Also gab es nur das, das Du in der Hand gehalten hast und nicht noch welches extra, dass bei der Durchsuchung gefunden wurde?


Das, und das viertel Gramm Ketamin in meiner Tasche. Fällt das nicht unter das Arzneimittelgesetz, und ist damit was anderes, als das BtmG?
Naja, mir bleibt wohl nur übrig abzuwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Der Sachverhalt ist nun einmal so, dass ich es vorbereitet habe für ihn und ich es deshalb in dem Moment in der Hand hielt. Der Sachverhalt ist, daß Sie lügen. Oder haben Sie schon vergessen, was im Eingangsthread steht: Dort wurde ich von der Security erwischt, wie ich gerade einem Freund und mir Amphetamine zum Ziehen vorbereitet habe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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