fahndungsfoto

18. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
fahndungsfoto

wenn man auf einem fahndungsfoto meint eine person zu erkennen, sich aber nicht zu 100% sicher ist, ob es diese auch wirklich ist, soll der verdacht bei der polizei vorgetragen werden?

was würde sein, wenn sich der verdacht nicht bestätigt?

entstehen dem jenigen, der den hinweis gab irgendwelche konsequenzen wegen falscher beschuldigung?

bei der angelegenheithandelt es sich um einen hinweis zu einem banküberfall.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, sagen Sie der Polizei halt,daß Sie nicht völlig sicher sind - dann gibt es auch keinen Ärger.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

jop. lieber einmal zuviel laut geben als einmal zu wenig. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

danke für die antworten.
hatte in dieser heiklen situaion starke bedenken dem mund aufzumachen.

als jugendliche, damals 16 jahre, beobachtete ich mal eine straftat und habe dieses gemeldet.
ende von der geschichte war, täter hatte alles abgestritten und weil ich alles gesehen hatte und sogut bescheid wußte, saß ich nacher als verdächtigte 8 stunden beim verhör, mit allem was dazu gehört( erkennungsdienst, usw.).

meldung ist jetzt erfolgt, genau erklärt, warum ich meine anhand der aufnahme zu glauben, daß es diese person sein könnte.
auch eingeräumt, daß ich mir nicht ganz sicher bin, da das gesicht nicht richtig zu erkennen ist, die restlichen details aber eine sehr starke ähnlichkeit aufweisen.

wird als hinweis gewertet.

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