hallo,
folgende situation: ich habe als zeuge auf einer verhandlung ausgesagt, dabei habe ich bei der schilderung des sachverhalts eine person erwähnt, die passiv am damaligen geschehen beteiligt war. die beiden zeugen, die vor mir aussagten, haben diese person aber nicht erwähnt, aber auch nicht explizit gesagt dass die person, die aktiv am geschehen beteiligt war, allein war. der staatsanwalt fand das zumindest sehr perplex.
jetzt zerbreche ich mir schon seit tagen den kopf, ob mir jetzt eine anklage wegen falschaussage blüht. reicht das erwähnen einer person, die nichts entscheidendes zum sachverhalt beigetragen hat und von den anderen zeugen nicht erwähnt wurde, schon um mir eine falschaussage anzulasten?
liebe grüße
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falschaussage?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
reicht das erwähnen einer person, die nichts entscheidendes zum sachverhalt beigetragen hat und von den anderen zeugen nicht erwähnt wurde, schon um mir eine falschaussage anzulasten?
So pauschal nicht. Es kommt dann letztlich auf den Zusammenhang an; z.B. darauf, welchen Einfluß das Vorhandensein dieser Person hatte.
Und natürlich, als allerwichtigstes, darauf, ob deine Aussage nun nachweislich bewußt falsch war. Nur weil die anderen diese Person nicht erwähnt haben, heißt das ja nicht, daß es sie nicht gegeben hat.
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Ich schließe mich meinem Vorredner an.
Zeugenaussagen sind grundsätzlich subjektiv und geben immer nur den Erkenntnishorizont des Zeugen wieder. Auch sagt er nur das, was ihm während der Zeugenaussage einfällt.
Wenn ein Zeuge einer Sache wenig Bedeutung zuordnet, kann es sein, dass er darüber in der Zeugenaussage schweigt. Auch kann ein Schweigen auch bewusst erfolgen um jemanden zu decken. Hier ist die Geschicklichkeit des Befragers gefragt, so etwas aus den Zeugen rauszuhollen.
Das dem Staatsanwalt Ihre Aussage sehr perplex vorkam, wird eher darauf zurückzuführen sein, dass hier bei den Ermittelungsarbeiten nicht in alle möglichen Richtungen hin untersucht wurde und es ihm genaugenommen dadurch nicht in den Kram passt. Denn die Zeugen vorher sind auch wohl nicht in diese Richtung befragt worden, denn dann erst hätten Sie zu der Tatsache Rede und Antwort stehen müssen.
Und was man bei Zeugenaussagen nie vergessen darf, dass Zeugen häufig Zusammenhänge sehen wollen und dann unbewusst etwas gesehen haben wollen, was gar nicht vorgefallen ist. Dies ist gerade bei Zeugenausagen bzgl. Verkehrsunfällen nicht ganz selten. Hier ist es immer fraglich, ob der Zeuge den Vorgang überhaupt sehen konnte oder oder er es sich nur nachträglich vorgestellt hat und sich diese Vorstellung so tief in das Bewusstsein eingeprägt hat, dass er Vorstellung und Realitätnicht mehr unterscheiden kann.
Daher kann jemand nur wegen Falschaussage verurteilt werden, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er bewusst falsch ausgesagt hat.
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