Hallo zusammen,
Frage: Wie hoch wird eine Strafe, wenn ein Kläger in einem Zivilverfahren, falschen Angaben durch eine eidestaatliche Vesicherung gemacht hat ?
Danke im Vorraus
falsche Angabe
10. Dezember 2005
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Frage vom 10. Dezember 2005 | 23:37
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 9x hilfreich)
falsche Angabe
#1
Antwort vom 10. Dezember 2005 | 23:43
Von
Status: Praktikant (739 Beiträge, 114x hilfreich)
§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#2
Antwort vom 10. Dezember 2005 | 23:49
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 9x hilfreich)
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Holiday
mfG
Oulkadi
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