falsche Verdächtigung aus dem Ausland

2. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
zarathustrax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Verdächtigung aus dem Ausland

Guten Abend,

zur Zeit ist meine Freundin aus Frankreich mal wieder zu Besuch. Gestern bekam ich Besuch der Kripo, samt Wohnungsdurchsuchungstitel vom Amtsgericht. Es ging um meine Freundin. Angeblich sei ein Rechtshilfeantrag eingegangen wg. Verdachts auf Entführung meiner Freundin (Freiheitsentzug). Man verriet mir, wer dahinter steckt, ein ehemaliger Verehrer, der sich als ihr Verwandter ausgab und behauptete, er habe Hilfe-SMS erhalten.
Binnen 2h, eine dicke Vernehmung (von ihr) später, war der Fall sogar der lokalen Kripo klar. Im nachträglichen Gespräch mit dem verantwortlichen Beamten stellte sich heraus, dass er uns belogen hatte: Grund war einzig eine Email (!), die der Herr nach D an die Polizei sandte.
Ich weiss, das ganze klingt witzig, doch ich bin nicht amüsiert. Zwei Dinge ärgern mich:
1.: Die Unverhältnismäßigkeit der Massnahme
2.: Die Schwierigkeit, den Herrn aus Paris zu belangen wg. Vortäuschung Straftat oder falscher Beschuldigung.
Zu 2.: Die Polizei wird nichts tun (sagte man mir). Wundert mich auch nicht. Die Kollegen in F würden sich wahrscheinlich schlapplachen, wenn die deutsche Polizei um Rechtshilfe bittet, weil eine Email eines frustierten Lovers aus dem Ausland hier gleich eine Hausdurchsuchung zur Folge hat. Nun könnte ich aber in D Anzeige erstatten oder auch in Frankreich (ist nicht weit).
Hat jemand eine Idee, was besser ist? Weiss vielleicht jemand, wie der Vorgang in Frankreich strafrechtlich behandelt wird?
Danke für Hinweise.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Jaja, so sind unsere Behörden, entweder sie tun nichts oder sie übertreiben es wieder maßlos.

Wenn du hier was in Bewegung setzen willst, dann am besten direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Drüben müsste es auch gehen, ist meiner Meinung nach aber nicht ratsam. Die würden wahrscheinlich nicht viel tun, zumal du diese Email ja auch nicht vorlegen kannst.
Außerdem sind einige von denen uns gegenüber sowieso nicht so wohlwollend eingestellt...

Insgesamt weiß ich auch nicht, ob wegen so einer Kleinigkeit direkt internationale Beziehungen strapaziert werden würden.
Das ist aber nur meine Meinung und ich kenne mich mit dem Ablauf drüben auch nicht aus. Mal sehen was andere dazu meinen.

Liebe Grüße,
Nighty

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
da werden keine internationalen Beziehungen strapaziert, da das üblicher Alltag ist.

Selbstverständlich kann eine Strafanzeige, ggfs. mit Strafantrag, egen den Herrn eingereicht werden.
Ob was draus wird steht auf einem anderen Blatt.

Möglicherweise kommt aber dann jemand bei den Behörden auf die Idee, dem Verursacher den Großeinsatz in Rechnung zu stellen.
Und da könnte ich mir gut vorstellen, dass solche zivilrechtlichen Forderungen auch in Frankreich eintreibbar sind.


Die Polizei muss auch solchen Hinweisen nachgehen. Die Reaktion ist allerdings auch übertrieben.

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