Falsche Zeugenaussage - wollte einem Bekannten behilflich sein...

7. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Zeugenaussage - wollte einem Bekannten behilflich sein...

habe ein grosses problem!

wollte einem bekannten behilflich sein und gab ne falsche zeugenaussage ab (schriftlich)
nun wurde ich schon des öfteren geladen , konnte bisher jedoch auf grund von ärztlichen attests entschuldigt fernbleiben.
doch das gericht gibt keine ruhe.
angeblich ist die hauptverhandlung gelaufen , ich soll dennoch gehört werden.
bin jedoch mit dem beklagten werder verwandt noch verschwägert,
war mal seine geliebte, aber das zählt ja nicht!

morgen habe ich den nächsten termin und kann kaum noch schlafen.

hoffe, dass mir jemand schnell infos geben kann was bei ner falschaussage passiert,

oder ob ich die schriftliche aussage ohne konsequenzen zurückziehen kann


grüsse von kyriana

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Berichten Sie doch einmal, wie es Ihnen ergangen ist.

Im Grunde genommen gibt es nur 2 Möglichkeiten. Entweder mauern oder Flucht nach vorn und reinen Tisch machen unter Angabe von Entschuldigungsgründen.
Eine Akteneinsicht über einen RA wäre wohl sinvoll gewesen, allein um den Umfang des ganzen einschätzen zu können.

In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen Falschaussage bzw. Strafvereitelung

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

verhandlung ist gelaufen, ich musste schwören dass alles, was ich während der verhandlung sagte , die wahrheit ist
...jedoch nicht das, was ich schriftlich aussagte !!!
der beklagte war unentschuldigt ferngeblieben, ich versuchte, die schriftliche aussage abzuschwächen, da ich mich sehr schlecht nur erinnern konnte...
zudem war ich in der zeit des tatvorwurfs persönlich in einer sehr traumatischen situation, dass ich dem gericht auch mitteilte und das anscheinend auch beachtung fand.

nun, wie dem auch sei:
ich konnte doch mit nem relativ guten gefühl schwören, und wurde danach auch entlassen.
fragen seitens der anwälte und dem richter waren recht umgänglich formuliert, das heisst:
man hat mich nicht wirklich in die enge gedrängt oder ne bemerkung gemacht, dass ich unglaubwürdig wäre (höchstens einiges leicht in frage gestellt)

nun gehe ich davon aus, dass damit die sache gegessen ist und das eine weiss ich:

ich werde meine gutmütigkeit nie mehr so ausnutzen lassen und in zukunft mehr auf mein gefühl achten ...zumindest üben, es deutlicher wahr zu nehmen ...denn es ist vorhanden !

für mich ist nur noch wichtig zu erfahren,, ob ich mit weiteren schritten noch rechnen muss.....nachdem die verhandlung so (wie eben beschrieben) verlaufen ist.....

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#3
 Von 
Silke S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Haben Sie in der Verhandlung Ihre schrifliche Aussage widerrufen?

Wenn ja,(bin nicht 100% sicher) kann man Sie nicht mehr für eine Zeugenaussage belangen, da Sie ja bei Gericht die Wahrheit gesagt haben.

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Das hört sich ja ganz gut an.

Aber Sie merken, wie schwer es Ihnen fällt den Ablauf einzuordnen und zu schildern. Zudem sind Sie in so einer Situation nie objektiv, vielmehr handelt es sich um einen höchst subjektiven Eindruck.

Entsprechend schwierig ist die Einschätzung der strafrechtlichen Konsequenzen. Es gibt generell die Möglichkeit der Einstellung, der Einstellung gegen Auflage (Geldstrafe ...), Erlaß eines Strafbefehls bis hin zu einer Verurteilung.
Bitte beachten Sie, daß "Ihr Verfahren" vollkommen getrennt von dem des bisherigen Angeklagten läuft. In der Regel lassen die Staatsanwälte aber durchblicken, ob eine gesonderte Verfolgung beabsichtigt ist. Gegebenenfalls sollten Sie doch noch versuchen Einsicht in Ihre Strafakte über einen Anwalt zu nehmen, um eine realistische Einschätzung vornehmen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#5
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

an silke:

nee, habe die schriftliche aussage nicht 100 % ig widerrufen, jedoch dem gericht mitgeteilt dass ich einiges nicht mehr genau weiss...
weils so lange her ist....weil ich damals persönlich in ner traumatischen situation war ( was das gericht auch verstand)

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#6
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

guten tag herr scharnhorst,

bis heute (3 tage nach der verhandlung) habe ich noch keine anklageschrift oder sonstwas vom gericht bekommen.
wüsste nun gerne, ob das positiv zu bewerten ist.

vielen dank für ihre aufmerksamkeit

mit freundlichen grüssen
kyriana

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#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

so schnell schießen sie nicht, die preussen, würde ich sagen
:-)

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#8
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hank

hmmm...

dein wort in gottes ohren, würde ich sagen

;o)

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#9
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich glaube Hank meinte, daß der Abschluß der Ermitllungen und somit eine Anklage, üblicherweise erst nach mehreren Wochen erfolgen.
Abgeschlossen war die Sache aus Sicht der Staatsanwaltschaft ohnehin erst mit Ihrer gerichtlichen Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#10
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

ja, deutsche behörden arbeiten nicht am schnellsten...

0x Hilfreiche Antwort

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