mein freund will wissen ab wann die polizei befugt ist fingerabdrücke zu nehmen! danke
fingerabdrücke nehmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
§ 81b StPO
:
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
danke
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
Es gibt diesbezüglich eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die der Polizei ermöglichen, vom Beschuldigten / Verdächtigen / Betroffenen Fingerabdrücke zu nehmen. Wie schon erwähnt, spielt im repressiven Bereich der § 81b STPO die größte Rolle.
Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus dem § 163 STPO, § 24 BPOLG § 49 AufenthG
Artikel 8 bzw 11 Eurodac und natürlich der Rechtsgrundlagen der Polizeien der Länder, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
Unterscheidungen der jeweiligen Rechtsgrundlagen liegen im Status des polizeilichen Gegenübers.
Gruß
Korrekt. Ich stimme den weiteren Ausführungen des Kollegen Habac zu. Es sind diverse Möglichkeiten im Gesetz gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten