fingerabdrücke nehmen

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
fingerabdrücke nehmen

mein freund will wissen ab wann die polizei befugt ist fingerabdrücke zu nehmen! danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

§ 81b StPO :

Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#2
 Von 
Heino123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo
Es gibt diesbezüglich eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die der Polizei ermöglichen, vom Beschuldigten / Verdächtigen / Betroffenen Fingerabdrücke zu nehmen. Wie schon erwähnt, spielt im repressiven Bereich der § 81b STPO die größte Rolle.
Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus dem § 163 STPO, § 24 BPOLG § 49 AufenthG Artikel 8 bzw 11 Eurodac und natürlich der Rechtsgrundlagen der Polizeien der Länder, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
Unterscheidungen der jeweiligen Rechtsgrundlagen liegen im Status des polizeilichen Gegenübers.

Gruß


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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Korrekt. Ich stimme den weiteren Ausführungen des Kollegen Habac zu. Es sind diverse Möglichkeiten im Gesetz gegeben.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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