frage anbau cannabis

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
angelina60311
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 8x hilfreich)
frage anbau cannabis

hallo,
hatte letztes jahr die polizei bei mir,
habe jetz die anklageschrift erhalten,
die pfanzen waren 10cm hoch 18stück, und 1000samen wurden gefunden,
hatte noch keine verurteilung wegen btmg.,
bin mit der anklageschrift zu einem anwalt gegangen,
er will 600euro und das verfahen würd eingestellt,
soll ich zahlen oder würd das verfahren sowiso eingestellt
und ich kann die 600euro sparen bin gerade knapp bei kasse.

mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ob das Verfahren hier eingestellt wird (ob mit oder ohne Anwalt) ist keineswegs sicher, da ja schon eine Anklageschrift in der Welt ist. Die Staatsanwaltschaft hat sich also schon gegen eine Einstellung entschieden. Ohne Anwalt eine Einstellung nach § 153a(2)StPO in der HV hinzubekommen ist nicht einfach. Im Übrigen kommt es nicht auf die Höhe der Pflanzen an, sondern auf die Ertragsmenge, bzw. den Wirkstoffgehalt.

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#2
 Von 
angelina60311
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo,

habe jetz jetz geldstrafe kosten der verhandlung und 6monate bewährung bekommen.
habe berufung eingelegt , möchte jetz den anwalt wechseln, geht das so einfach ?
steht mir beim berufungsverfahren ein anwalt überhaupt zu?

kann ich gegen den anwalt den ich bezahlt habe und dieser hat mir gesagt das verfahren würd 100% eingestellt vorgehen!?

mfg

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
steht mir beim berufungsverfahren ein anwalt überhaupt zu?


Natürlich, wenn sie den selbst zahlen.

quote:
möchte jetz den anwalt wechseln, geht das so einfach ?


Natürlich, wenn sie den selbst zahlen.

quote:
kann ich gegen den anwalt den ich bezahlt habe und dieser hat mir gesagt das verfahren würd 100% eingestellt vorgehen!?


Nein (weswegen auch?).

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass er das genau so gesagt hat (es sei denn er wäre im Nebenberuf Hellseher - dann allerdings kein guter). Auch als Anwalt wäre er "kein guter", wenn er das genau so gesagt hätte (selbst wenn es so eingetroffen wäre).

Weiterhin würden Sie (selbst wenn er es genau so gesagt hätte), das kaum nachweisen können, da er es Ihnen kaum schriftlich gegeben haben wird.

Was sagt er selbst denn dazu, dass seine Prognose nicht eingetroffen ist?

Mit einer Einstellung würde ich im Übrigen auch in der 2ten Instanz keinesfalls rechnen, wenn es in der 1. eine Freiheitsstrafe gehagelt hat. Eine Verfahrenseinstellung bedarf immer auch der Zustimmung der Staatsanwaltschaft, die diese hier wohl nicht geben wird.

-- Editiert am 18.05.2009 21:13

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#4
 Von 
Andreas Oberhoff
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, meiner Meinung nach ist das Geldmacherei, denn wenn Deine Pflanzen nur 10 cm hoch sind, kann man nicht sagen, ob es Männchen oder Weibchen werden oder sind! Männchen produzieren kaum bis gar kein THC (Wirkstoff) und die Weibchen sind zu jung um THC zu enthalten, da Du aber nicht für die Pflanzen sondern für das THC bestraft wirst, kann man Dir meiner Meinung nach gar nichts !!! Gruß Andreas W-TAL

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#5
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Mein Rat: Unbedingt den Rechtsanwalt wechseln und ihn bezahlen ! Die Beweislage ist so dürftig, dass jede Berufung Erfolgsaussichten hat ! Außerdem würde ich dann auf Irrtum plädieren, denn Du wolltest doch den Hanf nur produzieren, um Material für den Ausbau von Eichhörnchenkobeln zu gewinnen ! Oder Du wolltest daraus kleine Seile flechten ! Lass Dich nicht in Deinem Glauben erschüttern, für deine Mitmenschen etwas Gutes getan zu haben !

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)
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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Geldstrafe UND Bewährung ist auch höchst ungewöhnlich...

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