guten Tag
es ist wohl ein Delikt(?) fremde Briefe zu öffnen und zu lesen.
erfüllt jemand einen Straftatbestand, wenn er in Kenntnis des Email-Zugangspassworts eines anderen dessen Bereich betritt und bspw. die Briefe im Posteingang liest. Ein Schaden irgendwelcher Art wird nicht verursacht.
danke für eine Feststellung
fremden Emailbereich betreten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
§ 202 StGB
gilt nur für Schriftstücke, kommt daher hier nicht in Frage,
Was das Passwort angeht: Kennt derjenige das berechtigt, oder unberechtgt?
er war vorher Admin in einem Verein. Das PSW ist nach seinem Ende der Tätigkeit nicht geändert worden.
es ist erstaunlich, dass der Gesetzgeber die Delikthaftigkeit noch nicht auf die modernen Formen von Postarten erweitert hat. Zufall oder rechtliche Problematik?
-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 08:57
-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 09:01
-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 09:02
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitater war vorher Admin in einem Verein :
Das beantwortet die Frage nicht. Als Admin braucht man keine Nutzerpasswörter zu kennen und sollte sie auch nicht kennen.
Und eine Vereinskommunikation läuft ja in der Regel nicht über das Adminkonto.
Zitat:Als Admin braucht man keine Nutzerpasswörter zu kennen und sollte sie auch nicht kennen.
So läuft es aber doch in der Praxis bei solchen Vereinen. Nur der Admin kennt sich aus, richtet Email-Konten für die Nutzer ein und setzt denen ein Passwort. Die Nutzer können oder wollen es dann nicht ändern und so passiert es dann.
Zitat:es ist erstaunlich, dass der Gesetzgeber die Delikthaftigkeit noch nicht auf die modernen Formen von Postarten erweitert hat. Zufall oder rechtliche Problematik?
Email wird rechtlich eher wie eine Postkarte gesehen, da sie "offen" durch alle durchleitenden Mailserver geht. Briefe sind nur geschützt, weil sie besonders verschlossen sind. Analogie wäre da wohl eher die verschlüsselte Mail.
in der Tat, der Admin konnte (natürlich) auf das Vereins-Email zugreifen und kann es als Ex offenbar auch heute noch, da entsprechend geschludert wurde durch Nichtänderung des psw.
Also ist es offenbar so, dass die Neugierbefriedigung eines solchen Menschen nicht strafbar ist. schon erstaunlich und das nur weil für die Nachrichten kein Umschlag in Form einer Verschlüsselung mitläuft. Man lernt laufend weiter.
wenn er also dabei auch keinen Schaden verursacht, würde es im Entdeckungsfall ausgehen wie das Schiessen zu Hornberg.
-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 19:07
-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 19:08
Zitat:Also ist es offenbar so, dass die Neugierbefriedigung eines solchen Menschen nicht strafbar ist.
Richtig, so wie die gemeine* Lüge oder der Seitensprung auch. Es muß halt auch nicht alles strafbar sein, was "fies" ist.
Zitat:das nur weil für die Nachrichten kein Umschlag in Form einer Verschlüsselung mitläuft
Geschützt werden soll halt nur die Kommunikation, deren Schutz der Absender für besonders geboten hielt. Deswegen sind eben Postkarte und (unverschlüsselte) Email nicht geschützt.
______________________
* Hier im Sinne von "normal", "gewöhnlich", nicht im Sinne von "bösartig"/"fies" gemeint.
-- Editiert von JenAn am 01.06.2015 12:48
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
30 Antworten
-
2 Antworten
-
34 Antworten
-
3 Antworten