fremden Emailbereich betreten

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)
fremden Emailbereich betreten

guten Tag
es ist wohl ein Delikt(?) fremde Briefe zu öffnen und zu lesen.
erfüllt jemand einen Straftatbestand, wenn er in Kenntnis des Email-Zugangspassworts eines anderen dessen Bereich betritt und bspw. die Briefe im Posteingang liest. Ein Schaden irgendwelcher Art wird nicht verursacht.
danke für eine Feststellung

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

§ 202 StGB gilt nur für Schriftstücke, kommt daher hier nicht in Frage,

Was das Passwort angeht: Kennt derjenige das berechtigt, oder unberechtgt?

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#2
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

er war vorher Admin in einem Verein. Das PSW ist nach seinem Ende der Tätigkeit nicht geändert worden.
es ist erstaunlich, dass der Gesetzgeber die Delikthaftigkeit noch nicht auf die modernen Formen von Postarten erweitert hat. Zufall oder rechtliche Problematik?

-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 08:57

-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 09:01

-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 09:02

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von nouvaleur):
er war vorher Admin in einem Verein

Das beantwortet die Frage nicht. Als Admin braucht man keine Nutzerpasswörter zu kennen und sollte sie auch nicht kennen.

Und eine Vereinskommunikation läuft ja in der Regel nicht über das Adminkonto.

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#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Als Admin braucht man keine Nutzerpasswörter zu kennen und sollte sie auch nicht kennen.


So läuft es aber doch in der Praxis bei solchen Vereinen. Nur der Admin kennt sich aus, richtet Email-Konten für die Nutzer ein und setzt denen ein Passwort. Die Nutzer können oder wollen es dann nicht ändern und so passiert es dann.

Zitat:
es ist erstaunlich, dass der Gesetzgeber die Delikthaftigkeit noch nicht auf die modernen Formen von Postarten erweitert hat. Zufall oder rechtliche Problematik?


Email wird rechtlich eher wie eine Postkarte gesehen, da sie "offen" durch alle durchleitenden Mailserver geht. Briefe sind nur geschützt, weil sie besonders verschlossen sind. Analogie wäre da wohl eher die verschlüsselte Mail.

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#5
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

in der Tat, der Admin konnte (natürlich) auf das Vereins-Email zugreifen und kann es als Ex offenbar auch heute noch, da entsprechend geschludert wurde durch Nichtänderung des psw.
Also ist es offenbar so, dass die Neugierbefriedigung eines solchen Menschen nicht strafbar ist. schon erstaunlich und das nur weil für die Nachrichten kein Umschlag in Form einer Verschlüsselung mitläuft. Man lernt laufend weiter.
wenn er also dabei auch keinen Schaden verursacht, würde es im Entdeckungsfall ausgehen wie das Schiessen zu Hornberg.


-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 19:07

-- Editiert von nouvaleur am 29.05.2015 19:08

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#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Also ist es offenbar so, dass die Neugierbefriedigung eines solchen Menschen nicht strafbar ist.


Richtig, so wie die gemeine* Lüge oder der Seitensprung auch. Es muß halt auch nicht alles strafbar sein, was "fies" ist.

Zitat:
das nur weil für die Nachrichten kein Umschlag in Form einer Verschlüsselung mitläuft


Geschützt werden soll halt nur die Kommunikation, deren Schutz der Absender für besonders geboten hielt. Deswegen sind eben Postkarte und (unverschlüsselte) Email nicht geschützt.

______________________
* Hier im Sinne von "normal", "gewöhnlich", nicht im Sinne von "bösartig"/"fies" gemeint.


-- Editiert von JenAn am 01.06.2015 12:48

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