fuehrungszeugnis, BZRG, Verjaehrung....

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
1fix3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fuehrungszeugnis, BZRG, Verjaehrung....

Hallo,

ich haette 4 fragen und ich hoffe dass man mir die hier beantworten kann, da es fuer mich schwierig war es allein herauszufinden, weil die geschichte mehrere Bereiche u. a. auslaenderrecht beruehrt aber ich habe mir gedacht ich poste es mal unter Strafrecht. Folgendes:

Angenommen ein Armenier wird 1999 wegen mehrerer Delikte(keinBTMG) zu 4 Jahren und 6 Monate Jugendstrafe verurteilt und 2002 nach Verbuessung der Halbstrafe unter Anwendung des paragrafen 456 aus der Strafhaft abgeschoben.

Frage1: Wann ist das Fuehrungszeugnis wieder sauber?

Frage2: Wann wird es aus dem BZRG geloescht?

Frage3: Wann wird der Strafrest nicht mehr vollstreckt, bzw. wann ist er verjaehrt?

Frage4: Spielt die obengenannte Verurteilung bei erneutem Aufenthalt und loeschung aus dem BZRG bei einer Einbuergerung eine Rolle ?


Vielen Dank im vorraus und


Freundliche Gruesse

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)



Sie meinen den § 456a StPO , nicht den § 456

1. Normalerweise 9 Jahre und 6 Monate nach Urteilsdatum (in diesem Fall -Besonderheit des § 456a- erst mit Vollstreckungsverjährung - siehe 3. = 10 Jahre nach Haftentlassung)

2. 19 Jahre und 6 Monate nach Urteilsdatum (wenn es keine neuen Verurteilungen mehr gibt)

3. 10 Jahre ab Haftentlassung

4. Wenn es aus dem BZR gelöscht ist, also 2019, 2020 darf es für eine Einbürgerungsentscheidung nicht mehr negativ berücksichtigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.042 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen