führungszeugnis - 2 einträge drin obwohl jeder mir gesagt hat dass da nichts drin stehen darf

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)
führungszeugnis - 2 einträge drin obwohl jeder mir gesagt hat dass da nichts drin stehen darf

hallo habe vor ein paar tagen schon mal euch gefragt wegen mein FZ heute habe ich sie bekommen da sind 2 einträge drin obwohl jeder mir gesagt hat das da nichts drin stehen darf.................1 Eintrag rechtskräftig am 30.12.2003 habe ich bekommen 3 jahre Bewährung auf 9 monate 2 Eintrag rechtskräftig am 29.09 2007... 50 tagessätze zu 10 euro darf es überhaupt drin stehen weil es hat geheissen der 1 eintrag darf nur 3 jahre drin stehen und der 2 eintrag ist unter 90 tagessätze das dürfte gaaaar nicht drinstehen was kann ich tun bitte um hilfe

-- Editiert von metzi am 23.10.2008 22:33

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

obwohl jeder mir gesagt hat das da nichts drin stehen darf.....

Tja, hätten Sie mich gefragt, hätte ich Ihnen was anderes gesagt :)

Eintrag 1:

Eingetliche FZ-Frist = 3 Jahre, richtig.

Aber: BZR-Frist = 5 Jahre + 1 1ahr Überliegefrist = 6 Jahre.

Wenn es nur dieses eine Urteil gäbe, wäre der Eintrag nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis rausgefallen. Durch das 2. Urteil wurde er aber wieder reaktivert, da das 2. Urteil innerhalb der BZR-Frist des 1. Urteils lag.

Beim 2. Eintrag ist es dasselbe: Wenn es nur die Verurteilung zu den 50 Tagessätzen gäbe, wäre dieses Urteil überhaupt nicht ins Führungszeugnis gekommen, weil unter 90 Tagessätzen. Diese "Regel" (kein Eintrag bei weniger als 90 TS) gilt aber nur, wenn es im BZR nicht noch ein weiteres Urteil gibt. Und das ist bei Ihnen ja der Fall gewesen.

Ihr Führungszeugnis wird erst im September 2010 (Urteilszeitpunkt des letzten Urteils + 3 Jahre) wieder sauber sein.

Das Führungszeugnis ist also korrekt ausgestellt, so wie es ist. Tut mir leid für Sie.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.10.2008 08:59

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#2
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12304.02.2012 16:51:28
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo metzi,
wenn Du vor einer Woche andere Antworten bekommen hast könnte das daran liegen, dass Du in Deinem ersten Thread im Forum Strafrecht diese beiden Strafen gar nicht erwähnt hattest. Zitat:
".ich wurde im jahre1999 zu 90 tagessätze verurteil.....2000 zu 20 tagessätze verurteilt im jahre 2001 zu 80 tagessätze verurteilnochmal 2002 zu 30 tagessätze meine frage stehen die alle im führungszeugnis noch drin"

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#4
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)

hallo balbulus sorry du hast recht ich habe es vergessen zu schreiben....mein anwalt hat heute mit der bundeszentrale gesprochen und die haben gesagt das er ein antrag beim generallanwalt stellen soll um vorzeitige löschung ....bin aber nicht zuversichtlich dabei naja danke dir trotzdem für deine aufmerksamkeit

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#5
 Von 
reiner hartmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ab wann kann ich mein fz löchen lassen??? letzte verurteilung 1998 wg schw.raubes

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es löscht sich automatisch. Wenn die Frist abgelaufen ist. Kommt auf die Höhe der Strafe an. Schwerer Raub wird ja min. 3 Jahre, bzw. min. 5 Jahre (bei Abs. 2) gegeben haben. Die Frist wäre dann 8 bzw, 10 Jahre. (Strafhöhe + 5 Jahre)

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

.. aber nur, falls bis dahin nichts mehr dazu kommt. Das ist jedoch, sobald einmal entsprechende Eintrgungen erfolgten, gar nicht mal mehr so einfach...

Richtig. Dazu kommen darf nichts mehr. Allerdings ist das eigentlich sehr einfach: Man muß einfach keine Straftat mehr begehen. :)

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