hallo habe vor ein paar tagen schon mal euch gefragt wegen mein FZ heute habe ich sie bekommen da sind 2 einträge drin obwohl jeder mir gesagt hat das da nichts drin stehen darf.................1 Eintrag rechtskräftig am 30.12.2003 habe ich bekommen 3 jahre Bewährung
auf 9 monate 2 Eintrag rechtskräftig am 29.09 2007... 50 tagessätze zu 10 euro darf es überhaupt drin stehen weil es hat geheissen der 1 eintrag darf nur 3 jahre drin stehen und der 2 eintrag ist unter 90 tagessätze das dürfte gaaaar nicht drinstehen was kann ich tun bitte um hilfe
-- Editiert von metzi am 23.10.2008 22:33
führungszeugnis - 2 einträge drin obwohl jeder mir gesagt hat dass da nichts drin stehen darf
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
obwohl jeder mir gesagt hat das da nichts drin stehen darf.....
Tja, hätten Sie mich gefragt, hätte ich Ihnen was anderes gesagt
Eintrag 1:
Eingetliche FZ-Frist = 3 Jahre, richtig.
Aber: BZR-Frist = 5 Jahre + 1 1ahr Überliegefrist = 6 Jahre.
Wenn es nur dieses eine Urteil gäbe, wäre der Eintrag nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis rausgefallen. Durch das 2. Urteil wurde er aber wieder reaktivert, da das 2. Urteil innerhalb der BZR-Frist des 1. Urteils lag.
Beim 2. Eintrag ist es dasselbe: Wenn es nur die Verurteilung zu den 50 Tagessätzen gäbe, wäre dieses Urteil überhaupt nicht ins Führungszeugnis gekommen, weil unter 90 Tagessätzen. Diese "Regel" (kein Eintrag bei weniger als 90 TS) gilt aber nur, wenn es im BZR nicht noch ein weiteres Urteil gibt. Und das ist bei Ihnen ja der Fall gewesen.
Ihr Führungszeugnis wird erst im September 2010 (Urteilszeitpunkt des letzten Urteils + 3 Jahre) wieder sauber sein.
Das Führungszeugnis ist also korrekt ausgestellt, so wie es ist. Tut mir leid für Sie.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.10.2008 08:59
--- editiert vom Admin
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Hallo metzi,
wenn Du vor einer Woche andere Antworten bekommen hast könnte das daran liegen, dass Du in Deinem ersten Thread im Forum Strafrecht diese beiden Strafen gar nicht erwähnt hattest. Zitat:
".ich wurde im jahre1999 zu 90 tagessätze verurteil.....2000 zu 20 tagessätze verurteilt im jahre 2001 zu 80 tagessätze verurteilnochmal 2002 zu 30 tagessätze meine frage stehen die alle im führungszeugnis noch drin"
hallo balbulus sorry du hast recht ich habe es vergessen zu schreiben....mein anwalt hat heute mit der bundeszentrale gesprochen und die haben gesagt das er ein antrag beim generallanwalt stellen soll um vorzeitige löschung ....bin aber nicht zuversichtlich dabei naja danke dir trotzdem für deine aufmerksamkeit
ab wann kann ich mein fz löchen lassen??? letzte verurteilung 1998 wg schw.raubes
Es löscht sich automatisch. Wenn die Frist abgelaufen ist. Kommt auf die Höhe der Strafe an. Schwerer Raub wird ja min. 3 Jahre, bzw. min. 5 Jahre (bei Abs. 2) gegeben haben. Die Frist wäre dann 8 bzw, 10 Jahre. (Strafhöhe + 5 Jahre)
.. aber nur, falls bis dahin nichts mehr dazu kommt. Das ist jedoch, sobald einmal entsprechende Eintrgungen erfolgten, gar nicht mal mehr so einfach...
Richtig. Dazu kommen darf nichts mehr. Allerdings ist das eigentlich sehr einfach: Man muß einfach keine Straftat mehr begehen.
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