führungszeugniss eintrag löschen

27. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
mokko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
führungszeugniss eintrag löschen

hallo zusammen,
hab folgendes anliegen. habe zwei eintäge in meinem polizeilichem führungszeugniss:
1. fahren unter alkohol 40 tagessätze, gerichtlicher beschluß vom 03.12.02

und

2. fahren ohne gültige fahrerlaubnis 50 tagessätze, gerichtlicher bechluß vom 05.05.03

so die eine wird jetzt im dezember gelöscht und was passiert mit der anderen? bleibt die noch stehen oder wird diese auch gelöscht? da sie ja unter das 90 tagessatz limit fällt.
da ich aus der versicherungsbranche komme und dort immer ein führungszeugnis vorgelegt, habe ich bedenken!
grüsse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

die zweite wird am 05.05.06 aus dem FZ gelöscht...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mokko
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

warum denn nicht gleich mit der anderen geschichte? es sind ja keine 90 tagess. kann man deshalb vielleicht
nicht von seinem neuen arbeitgeber angenommen werden? da ich in der versicherungsbrachne tätig bin und die verlangen sowas. das hat ja nichts mit verträgen oder geld angelegenheiten. stand schon mal einer vor dem problem?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

warum das so ist kann ich dir nicht sagen, so sind eben die gesetze ... ich weiß nur dass es so ist.

>das hat ja nichts mit verträgen oder geld angelegenheiten. <

das sagst du am besten zu deinem zukünftigen arbeitgeber ... vielleicht sieht er es ja auch so ...

>stand schon mal einer vor dem problem?<

mehr als einer ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Aber ich kann sagen warum:

Weil die erste Sache zwar am 02.12.05 aus dem Führungszeugnis gelöscht wird, aber nicht aus dem Bundeszentralregister. Und solange dort noch ein Eintrag ist, bleibt die 2te Verurteilung ganz normal Ihre 3 Jahre ab Urteilsdatum drin. Wäre die erste über 90 Tagessätze würde sie auch nicht dieses Jahr gelöscht, sondern erst zusammen mit der anderen in 2006

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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