hallo
in der silvesternacht muss ich mich von mehreren jugendlichen provoziert gefühlt haben und ging auf einen der jungs los
ich habe vom abend einen völligen filmriss und habe mir von meiner freundin erzählen lassen das niemand zu schaden kam, es floss auch kein blut, es wurde ein krankenwagen gerufen und die jungs waren nur wenige minuten drin und sind dann wieder ausgestiegen
ich wurde vorher von der sofort eintreffenden polizei festgenommen und aufs revier gefahren mir wurde eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung gestellt da ich angeblich eine sektflasche in der hand hatte und damit gedroht und/oder auch zu geschlagen habe
auf dem revier hatte ich 1,88 promille die frage ob ich drogen genommen habe verneinte ich, ich habe aber vorher ein paar pilze gegessen die auch halozinationen hervorrufen können, meine freundin sagte ein bekannter hat sie mir einfach in mund gesteckt und ich hab sie gegessen...
ich weiss das das alles sehr dumm war und mir im nachhinein sehr unangenehm und peinlich ist und für die jungs tut es mir auch leid
meine frage ist, ist es gut zu erwähnen das ich diese pilze gegessen habe? im blut lässt sich das ja sicher nachweisen das mir den abend genommen wurde
und wie soll ich mich bei der vernehmung verhalten,da ich ja nichts mehr weiss ausser was meine freundin sagt kann ich ja groß nix sagen
und womit muss ich ungefähr rechnen, ich habe keine vorstrafen und es ist auch sonst nich meine art!
ich bitte um möglichst kompetente antworten, vielen dank im voraus
gef. körperverletzung 1,88prom + pilze
Es ist immer gut zu erwähnen, dass man einen Fehler gemacht hat. Wobei der Konsum der Pilse nicht strafbar ist, sondern nur der Besitz. Von Betäubungsmittel.
und was hab ich ungefähr zu erwarten?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gef. KV hat eine Mindeststrafandrohung von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
bei der ausage der polizei wurde mir jetzt gesagt das einem ein büschel haare fehlten und eine eine kleine platzwunde hatte, meine freundin sagt aber das stimmt nicht.
ich selber hatte danach auch 5große blaue flecken am körper
wie läuft das wenn die strafe zur bewährung ausgesetzt wird und wie lange hat man zeit eine geldstrafe zurückzuzahlen?
hallo,nun ist fast ein jahr vergangen und es gab noch keine verhandlung,wie lange kann sich das in etwa hinziehen?,mfg
Hi,
das kann Ihnen keiner genau sagen. 9 Monate sind keine auffällig lange Zeit.
Gruß vom mümmel
hallo, die verhandlung ist im april gewesen und ich habe "nur" eine geldstrafe von je 1000€ bekommen,mein anwalt kostet mich 2000@und der anwalt der beiden auch. ich habe prozeskostenhilfe beantragt,muss ich die anwaltskosten nun bezahlen? heute kamein schreiben von deren anwälten mit der forderung von 2000€ wie hoch werden die gerichtskosten sein und wann kommen die? die verhandlung dauerte keine stunde.
die sache mit den pilzen wurde nicht erwähnt
danke im voraus!
-----------------
" "
Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Sie werden alle Anwälte zahlen müssen. Wobei 2000,00 € pro Anwalt recht üpiig ist. Wie viele Verhandlungstage gab es denn?. Und wie lautete das Urteil genau. Die 1000,00 € müssen sich ja aus Tagessätzen zusammensetzen, z.B. 100 Tagessätze a 10,00 € oder 50 Tagessätze á 20,00 €. Wieviele Nebenklägeranwälte (also die "von denen") gab es? Zwei? Wollen die jeder 2000,00 € oder zusammengenommen 2000,00 €.
Wobei ich bei den obigen Ausführungen davon ausgehe, dass Sie bereits 21 zum Tatzeitpunkt waren, also nach Erwachsenenrecht verurteilt wurden.
Wurden Sie nach Jugendrecht verurteilt, sieht es ggf. anders aus.
Was mir gerade auffällt:
Sie schreiben:
Zitat:ich habe "nur" eine geldstrafe von [color=red]je[/color] 1000€
Was soll das "je" heissen. Sie können ja nur eine Geldstafe bekommen haben.
Oder handelte es sich gar nicht um einen Strafprozess, sondern um einen Zivilprozess und die "Geldstrafe" ist gar keine Geldstrafe, sondern "Schmerzensgeld". Das müßte in der Tat "je Opfer" gezahlt werden.
-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert am 14.09.2009 20:43
Hi,
bei einem Schmerzensgeldprozeß könnte es aber in der Tat einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe geben. Na, vielleicht klärt uns der TE noch auf...
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
hallo,
2 kläger je 1000€ schmerzensgeld. je kläger 1000€ anwalt und mein anwalt 1000€ +1000€ für das adäsionsverfahren
dafür musste ich zugeben das ich es war, auch wenn es zum teil nicht so gewesen ist.
also ich zahle momentan 100€ an die kläger schmerzensgeld und 100€ an meinen anwalt im monat.
noch eine rate kann ich mir kaum leisten bei 1000€ lohn :-(
-----------------
" "
hallo nochmal,
ich habe seit april kein urteil schriftlich erhalten? wie lange dauert das?
ein kollege sagte mir ebnd wenn ,eine einigung stattfindet muss man keinen anwalt bezahlen. ist das rcihtig?
-----------------
" "
Hi,
Sie meinen den Anwalt der Gegenseite? Das dürfte richtig sein.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
14 Antworten