Gefährliche Körperverletzung - 1 Liter Bierkrug auf den Kopf geschlagen

20. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dump69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährliche Körperverletzung - 1 Liter Bierkrug auf den Kopf geschlagen

hallo zusammen!
folgendes problem:
ein kumpel von mir hat in bayern bei einer massenschlägerei einer person einen 1 liter bierkrug auf den kopf geschlagen als er beobachtete wie diese person auf einem freund von ihm saß und auf sein gesicht einschlug... die person die den maßkrug auf den kopf bekam lag eine woche mit einem schweren schädelhirn trauma im krankenhaus... mein kumpel ist nicht vorbestraft und noch minderjährig, außerdem hat er sich der polizei gestellt ... was erwartet ihn?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Sofern Ihre Schilderung des Sachverhalts vollumfänglich und zutreffend ist, handelte es sich um einen Fall von Notwehr.
Der Schlag mit dem Bierkrug war offenkundig ein geeignetes Mittel und Ihrer Schilderung nach wohl auch geboten. Damit hat Ihr Kumpel nicht rechtswidrig gehandelt. Folglich hat er auch keine Strafe zu erwarten.

Es ist - und das muss man bedenken - jedoch eine zutiefst menschliche Eigenschaft, das eigene Handeln möglichst als gerechtfertigt zu empfinden und die Objektivität der eigenen Wahrnehmung diesem Bestreben unterzuordnen.

Unter diesem Gesichtspunkt ist Ihre Schilderung des Sachverhalts jedoch genauestens hinsichtlich meiner oben getroffenen Einschränkung zu prüfen.

Gegebenenfalls ist ein Schlag mit einem Bierkrung, der gegen den Kopf eines Gegners geführt wird, natürlich wenigstens eine gefährliche Körperverletzung, eingedenk der schweren Verletzungsfolgen sicher nicht mehr in einem minderschweren Fall.
Abhängig von der Schwere des Schädelhirntraumas und der daraus zurückbleibenden möglichen gesundheitlichen Einschränkungen könnte auch eine schwere Körperverletzung vorliegen. Im Erwachsenenstrafrecht wäre hier auf wenigstens ein Jahr Freiheitsstrafe zu erkennen; im Falle Ihres Kumpels freilich würde das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

-- Editiert von mega am 20.08.2008 22:49:28

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#2
 Von 
Dump69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

welche höhe dürfte das schmerzensgeld betragen?

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