gefährliche Körperverletzung, (Notwehr oder nicht)

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
unschuldig123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung, (Notwehr oder nicht)

Hallo Liebe Forenmitglieder,

vor längerer Zeit bin ich nach einem Diskothekenbesuch in eine Schlägerei geraten. (Schon vorab zur Info das ich und meine 2 Freunde stark alkoholisiert waren, einen Anwalt haben wir auch schon eingeschaltet).

Ich habe von der Polizei eine Beschuldigtenvernehmenung nach strafgesetztbuch 224 erhalten.

Ich würde gern mal den Vorfall Schildern (soweit es mir die Erinnerung alkoholbedingt zulässt).

Nach dem Diskothekenbesuch habe meine ich und meine 2 Freunde die Heimfahrt angetreten. Eine Freundin hatte uns mit dem Auto abgeholt. Dann mussten wir an einer Ampel anhalten.

Es kam zu einem Wortgefecht zwischen Leuten von der Straße und einem Kumpel (leider weiß ich nicht genau wie viele auf der Straße bzw. Bürgersteig waren, müssten aber so 2 bis 3 gewesen sein)

Ich weiß auch nicht wer das erste Wort gesagt hat(spielt das eine Rolle)?

Einer von den Personen von der Straße haben meinem Kumpel aus dem Auto gezogen und fingen an Ihn zu schlagen. Ich und mein anderer Kumpel haben versucht das zu verhindern und uns zu wehr gesetzt mit gewalt. (mehr weiß ich hier leider nicht, kann es aber evtl in Erfahrung bringen. Ist bestimmt wichtig??)

Irgendwoher muss ein stark muskulöser Kerl aus dem Auto gestiegen sein und hat erst mein kumpel und mich mehrmals einen Hang runter geschubst.
Zudem hat dieser Kerl oder die anderen von der Straße meine 2 Kumpels ganz schön zugerichtet. 1 Freund: blutige Nase und blaues Auge. 2 Freund: innerlich starke Schwellung am Kopf und noch viel im Gesicht mit ärztlichem Attest was der normalbürger nicht so versteht(plus Krankenhausaufenhalt).

Ich bin relativ unversehrt gewesen (warum auch immer). Nur leichte schmerzen an der Wange bzw. Wangenknochen.

Laut Aussage der Personen von der Straße kennen Sie die Person aus dem Auto nicht (is ja schon unglaubwürdig oder?)

Scheinbar (weiß nicht ob die Aussage stimmt) muss einer der Personen von der Straße aufgrund irgendwas an der Rippe einen Tag im krankenhaus bleiben (musste aber angeblich vorher schon was an der Rippe gehabt haben.


Zu mir und meinen Freunden. Keine einzige Vorstrafe. Das schlimmste was ich mal gemacht habe war ein Punkt in Flensburg.

Mit was muss ich hier rechnen? Alkoholbedingte Strafminderung, Fallen lassen wegen Aussage gegen Aussage. Bekommen jetzt alle eine Strafe weil ja jeder verletzt ist?

Da ja auch relevant. Jugendstrafrecht zählt bei uns nicht mehr. Haben alle ein Festes Arbeitsverhältnis.

Bin für jede Fachmännische antwort dankbar und bedanke mich schon mal im Voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Mit was muss ich hier rechnen? Keine Ahnung - das ist ja hier kein Hellseherforum. Wir haben Ihre ziemlich unpräzise Schilderung. Uns fehlen sämtliche Angaben der Gegenseite. Was soll man da bitte vorhersagen? Da gefährliche KV ein ziemlicher harscher Tatvorwurf ist (Mindeststrafe 6 Monate, ggf. mit Bewährung), empfiehlt es sich dringend, einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren und vorläufig keine Aussage zumachen. Der wird dann einen Blick in die Verfahrensakte werfen und Ihnen raten, wie weiter vorzugehen ist.
Der Anwalt muß natürlich auch bezahlt werden - nur für den Fall, daß Sie denken, Ihnen stünde irgendwie ein Gratis-Verteidiger zu...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ich habe von der Polizei eine Beschuldigtenvernehmenung nach strafgesetztbuch 224 erhalten. Der Vorladung muß nicht nachgekommen werden - ist auch, wie schon erwähnt, nicht zu empfehlen, da hinzugehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
unschuldig123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Nehme man mal so an der Richter oder die Staatsanwalschaft sagt das wir die Wahrheit sagen. Würde Sie dann eher auf Freispruch oder Strafe tendieren. Einen Anwalt haben wir schon eingeschaltet. Kommen Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss mit geschädigten auf beiden Seiten häufig zur Verhandlung? Wie wird den Notwehr in einer Schlägerei festgelegt?

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#4
 Von 
unschuldig123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

[u]Ich habe von der Polizei eine Beschuldigtenvernehmenung nach strafgesetztbuch 224 erhalten. Der Vorladung muß nicht nachgekommen werden - ist auch, wie schon erwähnt, nicht zu empfehlen, da hinzugehen.
[/u]


Ja ich sage auf keinen Fall etwas ohne einen Anwalt.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Kommen Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss mit geschädigten auf beiden Seiten häufig zur Verhandlung? Darüber gibt es keine Statistik.
Wie wird den Notwehr in einer Schlägerei festgelegt? So wie immer: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
unschuldig123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

was ist bei deiner anzeige herausgekommen?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei wessen Anzeige soll was raus gekommen sein?

Im Übrigen:

Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung kommt fast immer zur Verhandlung, wenn die Staatsanwaltschaft hinreichenden Tatverdacht sieht. Der Strafrahmen liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Im schriftlichen Verfahren, also per Strafbefehl, kann maximal 1 Jahr verhängt werden und das auch nur zur Bewährung und wenn man durch einen Anwalt vertreten wird. Daher eignet sich der Vorwurf nicht fürs Strafbefehlsverfahren.

Davon abgesehen wollt ihr doch sowieso Notwehr geltend machen, so dass ihr gegen einen Strafbefehl ohnehin Einspruch einlegen müsstest, und es dann zur Hauptverhandlung käme.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.10.2018 01:46

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