gefährliche Körperverletzung Beschuldigter?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dornröschen12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung Beschuldigter?

Guten Tag,

Nehmen wir an folgender fiktiver Fall ist passiert :

Am Sonntag Abend sind Person A und Person B mit den eigenen Hunden (ein ca 38cm Hund und ein ca 42 cm Hund) spazieren gewesen. Im Laufe des Spaziergangs trafen A und B auf 4 Personen mit 2 Dalmatinern. Die Hunde von A und B waren beide angeleint. A und B baten die anderen auch ihre Hunde anzuleinen bzw keinen Kontakt zuzulassen. Der eine Dalmatiner wurde angeleint der andere lief munter auf unsere Hunde zu. A und B riefen erneut bitte ruft euren Hund zurück und leint ihn an. Dieser bitte wurde nicht nach gekommen. A sagte energisch ruft euren Hund zurück oder ich trete nach ihm, damit er geht.) Der Hund von A mag den Dalmatiner nicht. Die Frau C oben (eine Bekannte der Besitzer) wurde wütend und kam zu A und B runter. C sah schon etwas aggressiv aus und stand A sehr nahe. A schubste C aus Reflex etwas nach hinten um einen größeren Abstand zu erzielen und erneut zu bitten den Hund anzuleinen. Dazu kam A jedoch nicht mehr. C ging aggressiv auf A los. A hat diverse Blutergüsse, Prellungen, eine grosse Stelle am Kopf an der C A sehr viele Haare ausgerissen hat und Schmerzen im Halswirbelbereich. C warf A auch zu Boden und würgte A. Aus Reaktion biss A C in den kleinen Finger. C ließ los und eine Person D die mit C unterwegs war nahm C mit. C sagte noch, das A froh sein könnte das D da war, sonst würde ich A nicht mehr aufstehen. A rief die Polizei und schilderte was geschehen ist. Die Daten von B, der anderen Personen unter anderem D und von A wurden aufgenommen. Jetzt hat A heute die Vorladung erhalten. Allerdings als Beschuldigte. Warum A als Beschuldigte geladen wird, versteht A nicht so ganz. A hat doch aus Notwehr in den Finger gebissen. Oder zählt schubsen (ohne Folgen) auch schon dazu?

Wie ist eure Meinung zu diesem fiktiven Fall?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mal ganz allgemein: Schubsen ist ein Angriff gegen den Notwehr zulässig ist. Wenn A den C schubst darf C sich natürlich wehren, um einen andauernden oder bevorstehenden Angriff abzuwenden. Gegen dieses Wehren (wenn es berechtigte Notwehr ist) ist grundsätzlich keine Notwehr zulässig.

Im Besonderen: Wie Fälle wie dieser ausgehen, in dem beide Seiten Notwehr geltend machen wollen, steht in den Sternen und lässt sich via Internetforum nicht beurteilen. Die Polizei wird alle Anwesenden befragen und die Staatsanwaltschaft sich dann ein Bild aus dem Ergebnis dieser Befragungen machen.

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