gefährliche Körperverletzung - Identität Mittäter unbekannt

2. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
calimero123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung - Identität Mittäter unbekannt

Guten Abend.
Drei Bekannte von mir hatten an Sylvester eine körperliche Auseinandersetzung mit einer weiteren Person wobei dieser die Nase gebrochen wurde. Die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung welche sich denke ich auf die mehreren Täter bezieht bekam allerdings nur einer der drei "Täter", da nur diese Identität dem Opfer bekannt war. Die anderen beiden Mittäter bekamen keine Anzeige. Nun läuft alles auf ein Vefahren hinaus. Meine Frage ist,inwiefern das Opfer machtlos ist da die Identität der Mittäter unbekannt ist. Und ob der identifizierte schweigen kann und ob er dann noch Bestrafung zu erwarten hat? Vielen Dank

-- Editiert von calimero123 am 03.07.2007 11:34:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Hi,

natürlich kann der Identifizierte schweigen. Verurteilt werden kann er trotzdem.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ob er letztlich verurteilt wird, hängt davon ab, wie der Richter die Sachlage (und Glaubwürdigkeit) einschätzt. Schweigen ist da sicherlich nicht sehr vertrauenserweckend. ;)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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