hallo,
habe folgendes problem:
letztes jahr hat Person a hausfriedensbruch bei mir zu hause begangen, ich habe person a aufgefordert zu gehen ,und dann rauschgeschmissen, dabei hat sich person a verletzt . sein freund der den vorfall mitbekahm hat ausgesagt er kann sich an nichts erinnern. person a hat mich angezeigt wegen körperverletzung , ich soll ihm aufgelauert haben und mit einer flasche niedergeschlagen haben.
person a hat in der 1. verhandlung den hausfriedensbruch zugegeben und mir einen mordrohbrief geschrieben und dies auch zugegeben.
die verhandlung wurde ausgesetzt weil preson a plötzlich weitere zeugen angegeben hat die nicht dabei waren aber gegn mich aussagen (freunde von person a),ich stehe gabz alleine da.
diese woche ist die verhandlung , ich bin im moment noch auf bewährung wegen körperverletzung.
könnt ihr mir sagen was ich mich erwarten könnte,und tipps geben!?
kann kaum noch schlafen deswegen..
mfg
gefährliche Körperverletzung nach Hausfriedensbruch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



kann mir keiner was dazu sagen!?
mfg
Lasse den Kopf nicht so hängen,denn so alleine bist Du auch wieder nicht auch bei 100 Zeugen gibt es ein Problem in der Beweislast..
1. hausfriedensbruch zugegeben
2. mordrohbrief geschrieben und dies auch zugegeben
Müsste eigentlich Notstand oder Notwehr gewesen sein mit den Rauswerfen aus der Wohnung...
Problem wäre nur,wenn Person A ein Nutzungsrecht für die Wohnung hatte,dass hat man nur als Ehefrau,Ehemann,Sohn oder Tochter die in der Wohnung auch gemeldet sind... Ein Freund oder Freundin hat nie das Recht die Wohnung ohne Erlaubnis zu betreten..
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also habe ich nichts zu befürchten, richtig!?
wäre schön wenn weitere antworten folgen..
angelina,es wurde Person A aufgefordert zu gehen hat sich wohl geweigert,
dann kam der Rauswurf von Dir...Man könnte zwar jetzt sagen warum dann nicht die Polizei angerufen ?!...Kannst aber damit kommen die Person A wäre dann durchgedreht...Wurde ja von Person A selbst der Beweis erbracht mit den Brief gleich mit Mord zu kommen,dass man bei Person A wirklich Angst um sein Leben haben muß...
heute war die gerichtsverhandlung. person a hat 2 zeugen mitgebracht die aber unterschiedliche sachverhalte gesehen haben und zum schluss konnten sie sich auch nicht mehr erinnern. diesen aussagen wurde kein glauben geschenkt .
meine mutter hat ausgesagt sie hat gesehen wie ich person a um 0.00uhr rausgeschmissen habe und dann zu hause geblieben bin. person a hat um 3:00uhr die polizei gerufen, die suchten den tatort ab und fanden keine scherben.
der richter behauptete die polizisten haben den tatort besimmt nicht richtig abgesucht. der richter fragte person a warum er mir vor der tat einen mordrohbrief geschrieben hat, ich zittiere " ich bring dich um , du wirst sterben", person a sagte: war nur spass.
der richter glaubte person a in vollem umfang , alle anderen personen waren nach seiner meinung nicht gleubwürdig.
der staatsanwalt forderte 1jahr ohne bewährung , mein rechtsanwalt 6monate auf bewährung, der richter entschied 1jahr auf bewährung.
was soll ich jetzt machen, habe in notwehr gehandelt, !?
freue mich über viele antworten!!
Hallo Angelina60311,
unterstellt, der Sachverhalt und auch die heutige Hauptverhandlung haben sich exakt genau so zugetragen wie Sie es hier schildern, dann rate ich dringend zum Einlegen von Rechtsmitteln.
Man hat auf Ihrer Seite die Einlassung in Form des Abstreitens. Als "Ihr" Zeuge trat Ihre Mutter auf, welche Ihre Schilderung bestätigt hat.
Seitens der "Person A" gibt es nur deren Aussage, die sich durch nichts belegen lässt. Die von "A" eingeführten Beweismittel wurden bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt. Das Urteil basiert also allein darauf, dass der Richter ihnen nicht glaubt und den Polizeibeamten Unfähigkeit unterstellt.
In diesem Falle: In Berufung gehen.
Was mir aber nicht einleuchtet: Wenn sich alles *genau* so zugetragen hat wie Sie es schreiben, wieso beantragt dann Ihr eigener Verteidiger keinen Freispruch, sondern 6 Monate auf Bewährung?
Beste Grüße,
Dirk
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"----
Ich helfe in rechtlichen Fragen gerne wenn ich kann, jedoch stets unverbindlich."
-- Editiert von Jurisprudenz am 12.07.2007 21:26:11
-- Editiert von Jurisprudenz am 12.07.2007 21:34:38
hallo,
der pflichtverteidiger wurde mir vom gericht gestellt und ich vermute er macht mit dem richter staatsanwalt gemeinsame sache!?
ich habe nicht abgestritten ihn verletzt zu haben , musste mich mit 2 schlägen zur wehr setzen weil erauf mich los ging, sagte "jetzt bist du drann" .
an berufung habe ich auch gedacht ich kann diese ungerechtigkeit ja nicht einfach hinnnehmen.
verteidiger sagte ich solle einen termin ausmachen.
welche begründung soll ich angeben, kenne michh da noch nicht aus?
mfg
Hallo angelina60311,
der Verteidiger - egal ob Pflicht- oder Wahlverteidiger - macht mit Sicherheit keine "gemeinsame Sache" mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Zwar BEstellt das Gericht für Sie den Pflichtverteidiger, es hat ihn aber nicht GEstellt. Soll heissen: Er ist genauso verpflichtet, Ihnen ein faires Verfahren zu garantieren wie auch ein von Ihnen gewählter Verteidiger.
Es ist nicht Ihre Sache, sich Berufungsbegründungen einfallen zu lassen. Denn genau dazu wurde Ihnen der Pflichtverteidiger gestellt. Mein Vorschlag: Schildern Sie ihm nochmal die Hauptverhandlung aus Ihrer Sicht, so wie Sie sie oben geschildert haben. Lassen Sie ihn eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls anfordern und durchlesen, falls er die Hauptverhandlung anders in Erinnerung hat als Sie.
Ihren Vortrag zu Grunde gelegt haben Sie in Notwehr gehandelt. Recht braucht Unrecht nicht zu weichen, Sie haben mit Schlägen einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auf Ihren Körper abgewehrt. Ob der zweite Schlag noch notwendig war oder ob bereits der erste Schlag zur Abwehr des Angriffs der Person "A" ausreichend war, vermag ich mangels genauer Sachverhaltskenntnis nicht zu beurteilen. Aber ich denke, Sie können dem Pflichtverteidiger die hier genannten Argument nennen, ohne ihm vorzugreifen.
Meiner Ansicht nach würde jeder Verteidiger, der seine Arbeit gut macht, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
Gute Nacht,
Dirk
PS: Die ganzen Edits dienen nur dazu im Eifer des Gefechts entstandene Tippfehler zu korrigieren ;-)
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Ich helfe in rechtlichen Fragen gerne wenn ich kann, jedoch stets unverbindlich."
-- Editiert von Jurisprudenz am 12.07.2007 23:05:24
-- Editiert von Jurisprudenz am 12.07.2007 23:06:10
-- Editiert von Jurisprudenz am 12.07.2007 23:07:44
quote:
person a hat mich angezeigt wegen körperverletzung , ich soll ihm aufgelauert haben und mit einer flasche niedergeschlagen haben.
Rausschmeißen mag ja -sofern man es nicht übertreibt - Notwehr sein, das zitierte wäre aber definitiv keine Notwehr (schon mangels gegenwärtigem Angriff) und wenn man dann auch noch wegen gefährlicher(?) Körperverletzung eine Bewährung offen hat, könnte man sich als Täter der keine Reue zeigt, durchaus noch beim Richter bedanken. Und wenn sogar der Verteidiger eine Verurteilung beantragt, wird man wohl kaum erwarten dürfen, dass der Richter da anderer Meinung ist?
Wie auch immer, ich würde erst einmal fristgerecht Berufung einlegen (kann man auch zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle) und mir dann Gedanken darüber machen, mich von einer anderen StrafverteidigerIn vertreten zu lassen - insbesondere wenn das nicht abgesprochen war (zum Glück kenne ich genug Rechtsanwälte die immer darauf achten, Absprachen mit den Mandanten einzuhalten, sich im Straf- und Strafprozessrecht gut auskennen und trotzdem noch faire Rechnungen schreiben - die Auswahl würde ich natürlich vom Tatvorwurf abhängig machen, bei Mord, Totschlag und Terrorismus würde ich Anwälte in Betracht ziehen, die ich bei kleineren Sachen eher für nicht so gut halte.)
-- Editiert von danielB am 13.07.2007 00:47:53
ich verstehe die obige argumentation nicht, warum es sich die zu-wehr-setzung gegen einen hausfriedensbruch nicht durch notwehr decken lässt.
wer sich nach aufforderung durch den hausrechtsinhaber nicht entfernt, begeht eben ein unterlassungsdelikt, das mE aber die gleiche qualität wie ein begehungsdelikt aufweist. daher dürfte die 'entfernung' des störers doch sehr wohl durch notwehr gedeckt sein?!
hallo, war heute bei meinem verteidiger.
er hat gesagt ich soll es mir noch mal bis mittwoch überlegen, (bis donnerstag habe ich zeit) mit der berufung , es kann nach seiner meinung sein das ich beim berufungsverfahren eine haftstrafe bekomme.
was sagt ihr dazu!?
gruss angelina
Wenn nur Du und nicht auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen, dann ist eine Verböserung ausgeschlossen.
Was hat Dein Verteidiger zu den Argumenten gesagt, die wir geschrieben haben ?
er hat gesagt wenn ich in berufung gehe dann geht der staatsanwalt auch in berufung.
er meinte noch das "opfer" hatte ja verletzungen, dies
hat der artzt bestätigt.
die zeugen des "opfers" haben ihre aussagen zurückgenommen , weil sie sich nicht richtig abgesprochen hatten.
ich habe den sachverhalt genau wie meine mutter gesagt.
das opfer hat zugegeben hausfriedensbruch begangen zu haben , ich schmiss ihn raus und 3stunden später(dies wurde durch jeden zeugen bestätigt) rief er die polizei.
lange rede kurzer sinn,
soll ich in berufung gehen ja oder nein!?
muss mich heute entscheiden!
mfg
wie gesagt,
muss mich heute entscheiden!
sagt bitte eure meinung dazu...
--- editiert vom Admin
was ist wenn ich morgen meinen rechtsanwalt sage er soll berufung einlegen?
kann ich die berufung auch per post schicken, wann muss ich sie an das amtsgericht schicken?
am donnerstag letzter woche 12.07.07 war verhandlung.
mfg
wie meinen sie das mit der berufungsschrift? (brief in dem ich schreibe : ich lege
berufung ein gegen das urteil vom... , aktenzeichen....)
oder?
kann ich die berufung auch per email an das amtsgericht schreiben?
mfg
bitte antworten..
mfg
"was ist wenn ich morgen meinen rechtsanwalt sage er soll berufung einlegen?"
Dann wird er Berufung einlegen.
"kann ich die berufung auch per post schicken, wann muss ich sie an das amtsgericht schicken?"
Na binnen einer Woche. Sie haben doch die Rechtsmittelbelehrung bekommen.
'bitte antworten..'
19 Minuten sind nicht gerade lang...
hallo,
möchte zum abschluss noch schreiben wie die sache ausgegangen ist, habe heute das urteil des landgerichtes per post erhalten.(am 26.11.07 war verhandlung)
nachdem ich form und fristgerecht berufung eingelegt hatte (nachtbriefkasten), riet mir mein anwalt die berung dringenst zurückzunehmen, wollte ich aber nicht.
als die verhandlung kahm unterbrach mein anwalt
2mal die verhandlung und wollte unbedingt das ich die berufung zurücknehme, sonst kommen sehr hohe gerichtskosten auf mich zu , und der staatsanwalt legt dann berufung ein und ich komme mit sicherheit in den knast.
ich sagte mhhh nein ich wills jetzt wissen, ich ziehe die berufung defintif nicht zurück.
ja mein verteidiger forderte dann wieder 6monate und der staatsanwalt forderte freispruch.
was kahm da wohl raus, FREISPRUCH
unglaublich oder was sagt ihr dazu!?
mfg
was kahm da wohl raus, FREISPRUCH
unglaublich oder was sagt ihr dazu!?
Ich sage: Gratulation
Ein zwiespältiges Gefühl bleibt höchstens wegen Deines Anwalts. Es ist schon etwas delikat, wenn man nicht wegen, sondern trotz
seines 'Rechtsbeistands' freigesprochen wird ...
Sieht ja fast so aus als hätte der Verteidiger den Schilderungen seines Mandanten nicht geglaubt.
Wenn er dann noch eigenmächtig auf eine milde
Strafe pocht, der Angeklagte jedoch einen Freispruch erwirken will, und dies den Anwalt mal gar nicht interessiert, weil es ihm evtl nur darum geht, den Prozess in seinen Augen günstig ausgehen zu lassen, so ist meiner Meinung nach das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört.
Ein solcher Verteidiger wäre meiner Meinung nach untragbar.
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