gefährliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss

17. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
richter07
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)
gefährliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss

Hallo, ich schreibe einfach einmal los mit meinem Anliegen.

Also heute ( 17.09.11) bin ich mit 2 Freunden von einer Disco zu Buger King gegangen. Natürlich hatten wir vorher eine Menge getrunken und hatten uns nicht mehr so unter kontrolle.
Also wir von Burger KIng wiederkamen, machten wir stopp vor einer Gruppe vpn Mädchen.

Auf einmal schrie ein Junge von der Seite "DU bekommst doch eh keine und Deine Mutter ist eine Hure" usw. und das aus heiteren Himmel.

Da fühlte ich mich in meiner Ehre beleidigt und schulg dem sitzenden Jungen 3 mal aber nicht richtig.
Er ließ sich auf den Boden fallen weil er sich nach vorne gelehnt hat und ich trat mit meinem Schuh 2 mal hinten gegen seinen Rücken, dies aber nicht mit voller Kraft.

Dann kam auch schon die Polizei und ich wurde mit aufs Revier genommen. Es wurde mit Blut entnommen und ich konnte wieder gehen.

Meine Freunde sagten das das Opfer keine Prellungen und keine bleibenden Schäden tragen wird. Also er sah ganz normal aus und lief auch normal :)

Das Opfer hat Anzeige erstattet wegen gefährlicher Körperverletzung und nun möchte ich nur wissen was mich erwartet...
Ich bin 19 Jahre alt, ersttäter und noch noch nie weiter aufgefallen. Ich studiere BAnkwesen in BA und habe ein Gehalt von 380€ pro Monat.
Ich habe dem Opfer meine Telefonnummer gegeben damit er mich anrufen kann so das ich mich entschuldigen kann.


Mich hat es nur sehr verletzt was er gesagt hat deswegen habe ich es getan.

Also was erwartet mich?

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Also heute ( 17.09.11) bin ich mit 2 Freunden von einer Disco zu Buger King gegangen.


Was habt ihr denn für Discos, die schon weit vor 19:00 Uhr geöffnet haben?

quote:
Natürlich hatten wir vorher eine Menge getrunken


Was ist daran "natürlich", sich schon nachmittags so zu besaufen, dass man sich nicht mehr unter Kontrolle hat?

quote:

Ich habe dem Opfer meine Telefonnummer gegeben damit er mich anrufen kann so das ich mich entschuldigen kann.


Auch nicht schlecht. Normalerweise ruft man selbst irgendwo an, wenn man sich entschuldigen will. ;-) , aber gut, vielleicht wollte er seine Nummer ja nicht rausrücken, von daher macht es noch halbwegs Sinn.

quote:
Also was erwartet mich?


Das ist im Jugendrecht immer schwer zu sagen. Und mit 19 unterfällst Du zieml. sicher noch dem Jugendrecht. Es ist auch noch die Frage, ob es tatsächlich bei gefährlicher Körperverletzung bleibt, oder zu einer einfachen wird. Tritte (auch gegen eine am Boden liegende Person) müssen nicht unbedingt gefährtliche KV sein. Kommt auf die Heftigkeit an, wohin sie gingen, und auf die Art der Schuhe.

Aber im Jugendrecht spielt auch diese Unterscheidung nicht so eine große Rolle wie im Erwachsenenrecht. Als nicht vorbelasteter sollte da nicht viel mehr rauskommen, als eine gewisse Anzahl gemeinnütziger Arbeitsstunden. Auch für einen "Täter-Opfer-Ausgleich" und anschl. Verfahrenseinstellung wäre dieser Fall hervorragend geeignet.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
richter07
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Also wir haben etwas vorgeglüht, haben zur zeit andere Probleme gehabt und da haben wir gedacht das wir einfach mal einen richtigen draufmachen.

Na ich wurde von der Polizei abgeführt und hatte keine Chance mich zu entschuldigen bzw seine Nummer zu bekommen. :(

Also die tritte gingen gegen den Rücken mit normalen Turnschuhen aber nicht mit voller kraft..

LG richter07

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann wird wohl eine einfache Körperverletzung daraus werden, was aber wie gesagt im Jugendrecht nicht so einen Riesen-Unterschied macht. Daher bleibt die Einschätzung gleich:

quote:

Als nicht vorbelasteter sollte da nicht viel mehr rauskommen, als eine gewisse Anzahl gemeinnütziger Arbeitsstunden. Auch für einen "Täter-Opfer-Ausgleich" und anschl. Verfahrenseinstellung wäre dieser Fall hervorragend geeignet.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
richter07
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

und muss ich das meinen Arbeitgeber melden? :)

WEil bei einer Bank kommt das ja nicht so gut an..

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32877 Beiträge, 17266x hilfreich)

Nö, das müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht melden. Allerdings müssen Sie ja evtl. irgendwann vor dem Jugendrichter erscheinen - wie Sie dafür dann einen freien Tag kriegen, ohne das dem AG mitzuteilen, ist Ihr Problem.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
richter07
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

alles klar :) dankeschön :) ))

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

@Streetworker

Wahrscheinlich war der TE bis nach Mitternacht in der Disko und dann bei Burgerking.
Somit war es dmals "heute".

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