gefährliche körperverletzung - Würde sich eine Gegenanzeige lohnen?

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tomm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche körperverletzung - Würde sich eine Gegenanzeige lohnen?

Guten Tag liebe user.

Ich möchte hier kurz meinen Fall schildern:

Am Montag (Rosenmontag) befand ich mich mit einem Freund und seiner Frau in einem Döner-Imbiss. Dort befand sich bereits eine Gruppe von fünf Männern und 2 Frauen. Mitglieder der Gruppe fingen an sich lauthals über unsere Karnevalsköstüme lustig zu machen und uns zu Beleidigen. Wir versuchten sie zu beruhigen und ihnen beizubringen uns doch einfach in Ruhe zu lassen. Dies half nicht sehr viel und wir mussten uns Sprüche wie "Ich hau dir gleich meinen Döner ins Gesicht" anhören. Die Gruppe verließ dann vor uns den Imbiss, hielt sich jedoch noch vor der Tür auf, was mich etwas beunruhigte. Beim verlassen nahm ich, ohne viel nachzudenken einen Glasaschenbecher mit der Nahe der Tür lag. Wir gingen raus und an der Gruppe vorbei und mussten uns weiter anpöbeln lassen. z.B: Wir hauen denen gleich die Nase ein. Daraufhin ging ich dann zu der Gruppe zurück und fragte sie was das solle. Ob sie sich ein einer großen Gruppe stark fühlten und es nötig haben zwei Männer anzupöbeln. Es artete dann in einer lautstarken Diskussion aus die letztlich in einem Handgemenge endete. Da ich mich auf einmal bei der Anzahl von Leuten stark bedroht fühlte, schlug ich einem mit dem Aschenbecher auf den Kopf, bekam sofort einen Schlag ins Gesicht, ging zu Boden und hatte auf einmal die gesamte Gruppe auf mir. Die Frau meines Freundes (ca.10 meter entfernt) schrie worauf ihr Mann zurückeilte der schon ca. 100 meter weiter gegangen war. Dieser holte dann irgendwie die Leute von mir runter und wir verließen den Platz. Da ich stark am Daumen blutete und mir der Kopf stark schmerzte von dem Schlag beschlossen wir nach Hause zu gehen. Schon einige hundert meter weiter weg verfolgte uns die Gruppe auf einmal wieder und brüllte "Los, die holen wir uns" Kurze Zeit später ware jedoch schon die Polizei vor Ort, denen wir dann unsere Personalien aushändigten und ich danach zuerst aufs Revier und dann ins Krankenhaus musste zwecks eines Alkoholtests. Der Atemalkohol ergab 1,5 promille. Im Krankenhaus wurde dann noch mein Daumen und meine starke blutunterlaufene Schwellung am Auge behandelt und vom Arzt fotografiert.
Mein Freund teilte mir heute mit das er und seine Frau eine Vorladung zwecks Zeugenaussage von der Polizei erhalten hatten in Sache einer gefährlichen Körperverletzung.


Nun zu meinen Fragen:
Wie sieht die Sache im allgemeinen für mich aus. Habe ich eine Chance klarzumachen das ich in Notwehr gehandelt habe weil ich mich von der klar überlegenen Gruppe bedroht gefühlt habe. Wie sieht es mit den verbalen Drohungen der Gruppe aus?
Sollte ich mich jetzt schon an einen Anwalt wenden, obwohl ich zur Zeit finanziell nicht besonders gut ausgestattet bin, oder lieber warten ob es zu einem Verfahren kommt?
Gibt es irgendetwas was ich tun kann damit es garnicht zu einer Verhandlung kommt?
Würde sich eine Gegenanzeige lohnen?
Stimmt es das in Falle einer verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung es auf jeden Fall zu einer Freiheitsstrafe kommt?

Ich hoffe das mir bei meinen Fragen jemand weiterhelfen kann.
Ich bin in dieser Sache relativ verzweifelt, erstens was das finanzielle angeht und zweitens würde ein Verfahren wohl auch in beruflicher hinsicht (Zeitsoldat) sehr negative Konsequenzen für mich haben.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für mögliche Antworten.

MfG
Tomm

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie sieht die Sache im allgemeinen für mich aus. Habe ich eine Chance klarzumachen das ich in Notwehr gehandelt habe weil ich mich von der klar überlegenen Gruppe bedroht gefühlt habe. Wie sieht es mit den verbalen Drohungen der Gruppe aus?


Allgemein eher schlecht. Prinzipiell darf man sich nicht gegen "Bedrohungen" mit einem Aschebecher wehren. Notwehr ist die Reaktion auf einen unmittelbaren Angriff, wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu waren ist. (es gibt allerdings auch die -straflose- Notwehrüberschrietung aus Angst oder Schrecken). In diesem Zusammenhang ist auch Ihr Beruf interessant, bzw. inwieweit sie kampfsportlerisch ausgebildet sind. Es wird ein Unterschied sein, ob Sie z.B. einer Nachschubseinheit oder evtl. einer Luftlandebrigade oder dem KSK angehören.

Der Knackpunkt bei Ihnen werden die Zeugen sein. Zumindest Ihr Freund war 100m weg, der kann also nicht aussagen, wie es zur körperl. Auseinandersetzung gekommen ist (in diesem Zusammenhang rate ich dringend von einer "freundschaftl. Falschaussage" ab, kommt meist raus)

Sie haben recht, daß die gef. KV mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten (im minderschweren Fall sind es 3 Monate) bedroht ist. Allerdings können zumindest die 3 Monate beim minderschweren Fall auch in Form von einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt werden. Ich meine, auch die 6 Monate können noch in Form einer Geldstrafe verhängt werden (180 TS), bin mir aber nicht sicher.

Das sind aber "Kann-Entscheidungen", einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen. Auch das "Dönerbuden-Personal" sollte als Zeuge für die Pöbeleien benannt werden.



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi
das Problem ist hier aber das man einen Aschenbecher normalerweise nicht mit sich spazierenträgt. es ensteht also der Eindruck das sie sich ein bissle zu viel Mut angetrunken haben (1,5%00), den Aschenbecher schon in Planung an sich genommen haben um einer Keilerei entsprechend gerüstet entgegentreten zu können. Zudem geben sie ja auch an nochmal zur Gruppe zurückgegangen zu sein, (viele viele Zeugen gegen sie ) die definitiv aussagen werden das die ausschlaggebenden Impulse von ihnen ausgingen.
Ich denke auch das der Döner Buden Besitzer hier evtl am ehesten eine in ihrer Hinsicht positiven Aussage treffen könnte.
Eine Gegenanzeige würde ich auch stellen, und ja holen sie sich einen Anwalt.
Interessant wäre noch ihr Alter, sollten sie unter 21 Jahren sein, kann auf sie noch das Jugendstrafrecht angewandt werden, da kommt es nicht zwangsläufig zu einem Schwedenausflug.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tomm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für ihre Antworten.
Bin dem Rat gefolgt und war heute erstmal beim Anwalt. Er hat mir geraten, erstmal bei der Vorladung bei der Polizei noch keine Aussage zu machen und nur auf meinen Anwalt zu verweisen der mich vertritt.
Er wird dann in 2-3 Wochen die Akteneinsicht beantragen und dann sehen wir weiter wenn wir die Aussagen der anderen haben.
Von der Gegenanzeige hat er mir abgeraten, da ich dann ja doch den Fall schildern müsse was mir vielleicht später zum Nachteil wird.

Was die Kampfausbildung angeht bin ich wohl auf der sicheren Seite weil ich im technischen Bereich eingesetzt bin.

Auf Jugendstrafrecht kann ich leider nicht hoffen, da ich schon 24 bin.
Den "Schwedenausflug" sollte ich aber dennoch abwenden können weil im schlimmsten Fall einer Verurteilung die Strafe bei einem "Ersttäter" ja zur Bewährung ausgesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Den "Schwedenausflug" sollte ich aber dennoch abwenden können weil im schlimmsten Fall einer Verurteilung die Strafe bei einem "Ersttäter" ja zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ja, in so einem Fall schon.

(Bei einem bewaffneten Raub (z.B.) kann auch ein Ersttäter nicht unbedingt auf Bewährung hoffen)

Der Gang zum Anwalt war auf jeden Fall die richtige Entscheidung.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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