gefährliche körperverletzung - bierflasche über den kopf gehauen

21. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
jigga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährliche körperverletzung - bierflasche über den kopf gehauen

hallo,
ich habe an einer fasnachtsfeier
im alkoholisierten zustand einem mann eine bierflasche über den kopf gehauen weil dieser meine freundin gestoßen hatte.ich bin eigentlich ein sehr ruhiger und keineswegs aggressiver mensch und bereue die tat natürlich.es geschah im affekt, ich wollte einfach meine freundin beschützen.ich habe die tage danach in den lokalen zeitungen nach einer meldung über den vorfall gesucht aber nichts gefunden daher habe ich gedacht das es wohl nicht so schlimm gewesen sei.aber ein paar wochen später bekam ich einen anruf von der polizei.ich habe bereits im telefongespräch die sache zugegeben.am nächsten tag bin ich dann zur diensstelle gefahren und habe meine aussage gemacht. der zuständige polizist hat auch eingesehen das mir die sache wirklich leid tut und mir die telefonnummer des opfers gegeben, worauf ich diesen angerufen habe.ich bin dann zu ihm gefahren um mich persönlich zu entschuldigen. er hat eine kleinere narbe im gesicht. er meinte das er es zwar gut fände das ich mich entschuldige aber es würde ihm nicht genügen. er will nochmal mit dem zuständigen polizisten reden und dann schauen wie es weitergeht. ein freund von mir studiert jura und berät mich, ich will aber doch gern noch ein paar andere meinungen hören was ich tun kann/soll.
oder was jetzt passieren wird.
(schmerzensgeld/krankenwagen-,krankenhauskosten/vorstrafe)
ich bin 19 jahre alt und in der ausbildung.
danke im vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ist ja offenkundig bereits eingeleitet.

Es gibt da eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Komponente.

In der strafrechtlichen hast Du mit eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zu rechnen.

Zivilrechtlich musst Du die Behandlungskosten, ggf. Verdienstausfall des Opfers sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, da kommt schnell eine vierstellige Summe zusammen.

Im Strafverfahren wird wohl noch Jugendstrafrecht angewandt, kann also nicht so schlimm werden.

Wenn Du ein Geständnis abgibst und den Vorfall bereust, wird Dir das strafmildernd zugerechnet, ebenso dass die Tat unter Alkoholeinfluss im Affekt begangen wurde.

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#2
 Von 
jigga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wie wird das mit dem schmerzensgeld, etc. dann gehandhabt? wie gesagt bin ich azubi im 1.lehrjahr, und hab 700€ brutto..ich will ihm ja gern alles bezahlen aber ich kann das einfach gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

das Schmerzensgeld wird nach den Tatfolgen und nicht nach dem Einkommen berechnet. Da müssen Sie halt später zahlen...Strafrechtlich gibt es eigentlich mindestens 6 Monate Knast, aber wegen Ihres Alters (Jugendstrafrecht!)werden Sie wohl mit Jugendarrest oder gar Sozialstunden davonkommen - steht alles nicht im Führungszeugnis.

Gruß vom mümmel

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