hallo hab da mal nee frage...!!!
ich wurde angezeigt wegen gefährlciher körperverletzung.. ob wohl ich nciht zu geschlagen habe...
ich war mit 3 anderen im auto gesessen als ein freund in die tankstelle gehen wollte um zigaretten zu hollen ...da kammen andere jugentlcihe die anfingen stress zu machen....
ja und dann kamm es zur auseinander setzung an der tankstelle....!!!
ein freund schlug denn anderen ins gesicht so das er ein gebrochenes jochbein hatte...und 2 tae später kamm von der polizei eine ladung zur anhören ...ich bin auf bewerung wie kann ich jetzt noch meine unschuld beweisen er hat zugegeben bei der polizei das er zu geschlagen hatt aber trotzallem hatte er uns beide angezeitg also mich (unschuldig) und in (der geschlagen hatte)
was soll cih jetzt machen
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gefährliche körperverletzung - obwohl ich nicht geschlagen habe..?
1. Februar 2011
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Frage vom 1. Februar 2011 | 14:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
gefährliche körperverletzung - obwohl ich nicht geschlagen habe..?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2011 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Für "gefährliche Körperverletzung" in der Tatalternative des § 224, Abs. 1, Nr. 4 StGB
ist es nicht zwingend notwendig dass man selbst (bzw. jeder der Beteiligten) zuschlägt. Eine aktive physische, bzw. in gewissen Grenzen auch nur psychische Unterstützung des unmittelbar Tatausführenden (des Zuschlagenden) kann absolut ausreichend für Mittäterschaft sein [vgl. Fischer, StGB 56. Auflg., S. 1552, Rn. 11a zu § 224 StGB
]. Ob hier eine solche Unterstützungshandlung vorlag, werden die Ermittlungen ergeben.
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