gefährlicher körperverletzung BITTE UM HILFE!!

1. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
gefährlicher körperverletzung BITTE UM HILFE!!

Hallo...ich hab ein riesen problem und weiss echt garnet was ich machen soll und denken soll.....ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Als ich mit meinen freunden weg war ,habe ich mich mit einem typen angelegt. wir haben uns geschubst und als er mich dann geboxt hat ist ein freund dazwischen gekommen und wollte uns auseinanderhalten und es kam zu einer rangelei und als er dann auch meinen freund geboxt hat kamen 2 andere freunde um uns auseinanderzuhalten .Dann ist er jedoch weggerannt.Als ich dachte das die sache jetzt vorbei war kam er nach ner minute und hat meinem freund die nase gebrochen.
Am nächsten hat mein freund dann ne anzeige erstattet wegen körperverletzung.
Jedoch habe ich und mein freund 4 monate später ne gegenanzeige erhalten wegen " gefährlicher körperverletzung".Ich war total schockiert.ER hat gemeint das ich und 3-4 andere freunde auf ihn eingetreten haben sollen und er somit meinem freund die nase gebrochen hat.Wahrscheinlich aus notwehr.

ICh bin 19 jahre alt und habe vor kurzem mein abi gemacht und habe keine vorstrafen.Er hingegen ist auf bewährung.
Es steht jetzt auch aussage gegen aussage.

Dem jungen ist nichtmal was passiert und hat keinen kratzer jedoch ist er zum arzt gegangen und hat gesagt das sein rücken weh tut.

ICh hab total angst und weiss garnicht was ich machen soll.Ich bin ein mensch der imemr mit dem schlimmsten rechnet und habe total angst das ich ins gefängnis muss.



-- Editiert von laxx22 am 01.04.2007 23:35:17

-- Editiert von laxx22 am 01.04.2007 23:37:17

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sind zu viert gewesen, also vier Gegenzeugen.

Mit einer so späten Gegenanzeige macht sich der Beschuldigte nicht gerade glaubwürdig.

Sollte der Vorfall sich so zugetragen haben wie geschildert machen Sie sich vollkommen unberechtigt sorgen.

Ein gegen Sie eingeleites Verfahren wird aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden.

Egal wie das Ermittlungsverfahren aber endet, dass Sie ins Gefängnis kommen ist völlig ausgeschlossen.

Also machen Sie sich nicht verrückt. Sie sollten die Sache ruhig angehen und auch ruhig schlafen. Ganz sicher.

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#2
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein der junge hat ja auch viele zeugen die irgendwie das gegenteil behaupten die auch wahrscheinlich seine freunde sind.und da er auf bewährung ist will er sich ja rausreden.

und die gegenazeige hat er genau ein tag dannach gemacht da er gehört hat das mein freund ne anzeige erstattet hat.

danke trotzdem für die antwort =)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

Er hingegen ist auf bewährung.
Es steht jetzt auch aussage gegen aussage.

Ich stimme Stefan zu, dass dir hier wohl schlimmstenfalls eine Bewährungsstrafe droht, wenn nicht sogar nur Sozialstunden oder Jugendarrest, wenn dein Freund allerdings schon Bewährung hat, würde ich ihm aber dringend zu einem Anwalt raten!

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#4
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein...mein freund hat keine bewährung....der typ der mich angezeigt hat, hat bewährung...!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi,
ich glaube, dass das Gericht und die Sta wohl erkennen werden, daß sich der Täter nur herausreden will. Ich kann mir nicht vorstellen, das Du verurteilt wirst. Einen Anwalt brauchst Du zu diesem Zeitpunkt noch nicht, ich würde erstmal abwarten.
LG Angelus

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#6
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm meint ihr aber nicht das ich ins gefängnis komme im schlimmsten falle??also seid ihr euch sicher..??

ich hab auch keine vorstrafen und niemand wurde echt verletzt ausser das er halt beim arzt war und gesgat hat das sein rücken weh tut.

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#7
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi,
erstmal kommt in Deutschland kein Ersttäter so schnell ind Gefängniss. Erstmal bekommst Du solltest Du schuldig gesprochen werden, was ich bezweifle eine Geldstrafe für so ein Delikt. Wenn das nocheinmal vorkommt, kann es sein das du schon eine Bewährung bekommst und dann evtl beim dritten Mal in den Knast.
Es kommt immer auf die Umstände der Körperverletzung und die schlimme der Tat an. Heimtücke kann ich hier auchnicht erkennen, sodass Du höchstens eine Geldstrafe bekommst.
Schreib auf jeden Fall, wenn es etwas neues gibt.
LG Angelus :rock:

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Erstmal bekommst Du solltest Du schuldig gesprochen werden, was ich bezweifle eine Geldstrafe für so ein Delikt.


Prinzipiell:

Im Jugendrecht gibt es keine Geldstrafen.

Im Erwachsenenrecht ist die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung = 6 Monate Freiheitsstrafe, so daß auch hier iaR. keine Geldstafe in Frage käme.

Konkreter Fall:

Eine Freiheitsstrafe wird es hier sicherlich nicht geben, sondern -im Falle einer Verurteilung- irgendwas aus dem Katalog der jugendrechtlichen Maßnahmen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal vielen vielen dank für eure antworten.=))

aber mit 19 ist man doch heranwachsender und bis ne endgültige entscheidung fällt bin ich bestimmt 20 oder 21....

aber er ist echt garnicht verletzt.Das kan mann doch echt nicht gefärhliche körperverletzung nennen nur weil er behauptet das sein rücken weh tut.Mann mjuss doch echt irgendwelche verletzungen sehen.Während der rangelei hatr er nichts abbekommen.

Hab ich aber auch gleichzeitig bessere karten wenn ich keine vorstrafen habe und er auf bewährung ist??

2.frage:
man kriegt doch IN MEINEM FALL erstmal bewährung oder ?

tut mir elid wenn ich blöde fragen stelle aber ich kenne mich echt nicht aus.Danke im vorraus. =)

-- Editiert von laxx22 am 02.04.2007 15:34:47

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zwischen 18 und 21 wird regelmäßig Jugendstrafrecht angewandt.

Eine Strafe ohne Bewährung ist ausgeschlossen! Egal wie es letztlich läuft.

Ich kann Ihnen nur raten sich keine grauen Haare wachsen zu lassen.

Ihnen droht nichts allzu schlimmes.

Gehen Sie ruhig und vernünftig an die Sache heran.

Wenn sich viele Aussagen widersprechen kann der Sachverhalt eventuell halt nicht ermittelt werden.

Der Richter braucht auch den anderen Zeugen nicht zu glauben. Es ist prinzipiell so, dass die Anzahl der Zeugen entscheidet. Wichtiger ist die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Wenn es dumm läuft wird der Andere freigesprochen. Über diesen Umstand würde ich mir mehr Sorgen machen als um Ihre Verurteilung, die bis dato unwahrscheinlich ist.

Bei Ihnen habe ich aber keine ernsthaften Zweifel dass die Sache für Sie harmlos verläuft.

Für Sie spricht, dass die erste Anzeige von Ihrem Freund stammt. Die Zweitanzeige nach dem wissen, dass eine anzeige erstattet wurde, hat es da schon schwer nicht als Retourkutsche gewertet zu werden.

Was halt realistisch passieren kann, dass man bei einem bequemen Sttasanwalt bei vielen widerspürchlichen Aussagen es zu einer Einstellung aller Verfahren kommt.
Da hier aber immerhin eine gebrochene Nase im Raum steht hoffe ich, dass der StA sich etwas dahinterklemmt.

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#11
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

okay nun zur letzte frage:

Da der junge der eine gegenanzeige gemacht hat auf BEWÄHRUNG ist und ich noch keine vorstrafen habe , ist doch auf jedenfall ein vorteil für mich oder???

bin noch nie bei der polizei aufgefallen und er hatte schon ein paar anzeigen wegen körperverletzungen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da der junge der eine gegenanzeige gemacht hat auf BEWÄHRUNG ist und ich noch keine vorstrafen habe , ist doch auf jedenfall ein vorteil für mich oder???

Was soll das für ein Vorteil sein?

Nur weil jemand Bewährung hat, darf man ihn -prinzipiell- nicht eher oder öfter vermöbeln, als jemanden der keine Bewährung hat.

Ein vorbestrafter Bürger ist -wieder prinzipiell- genauso von Gesetz geschützt, wie ein nicht vorbestrafter.

Und auch unglaubwürdiger als ein nicht vorbestrafter ist ein vorbestrafter nicht ohne weiteres. Es sei denn, er wäre wegen eines Aussagedelikts vorbestraft (Falschaussage/falsche Verdächtigung)

Konkret kann man immer nur das wiederholen, was die anderen schon gesagt haben: Warten Sie die Ermittlungen ab, und machen Sie sich nicht verrückt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#13
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, habt ihr zu viert auf einen anderen eingedroschen. Da dieser sich dann leider gewehrt hat, wurde Deinem Freund die Nase gebrochen, woraufhin Dein Freund eine Anzeige erstattet hat und der Andere dann mit einer Gegenanzeige reagiert hat.

Dass hier der Gegner freigesprochen wird, halte ich für sehr wahrscheinlich. Was aber auf Dich, ausser der vermutlich geringen strafrechtlichen Konsequenzen noch hinzukommen kann, ist möglicherweise ein zivilrechtlicher Anspruch des Opfers, u. a. wegen seiner ärztlich attestierten Rückenschmerzen.

b

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nein du hast es falsch verstanden!! bitte les es dir genau durch!!ich mach mir totale sorgen!!=(((

ich kann an nichts anderes mehr denken.....also nochmal durchlesen bitte....Danke schön...

Was ist denn jetzt mit mir???

-- Editiert von laxx22 am 03.04.2007 04:38:36

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Du schreibst, dass Du Dich zuerst mit ihm geprügelt hast, dann kam Dir ein Freund zu Hilfe und dann nochmal 2 Freunde. Dass dem Gegner jemand geholfen hat steht nirgendwo. Somit sehe ich hier einen Kampf 4 gegen 1.

Deine Zeugen waren alle in den Kampf verwickelt. Die Zeugen des Anderen waren nach Deiner Schilderung unbeteiligte Dritte. Die Frage, wem das Gericht hier mehr glauben wird, ist einfach zu beantworten.

Auf einen Freispruch für Dich würde ich bei dieser Konstellation nicht wetten.

b

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

@brainpower
selbst wenn in Deutschland ein Vorbestrafter auch erstmal als unschuldig gilt, werden Sie aber nicht ernst genommen und sind unglaubwürdiger. Wieviele Zeugen hat der Andere? Aber ich glaube nicht, daß da überhaupt was bei rum kommt.
LG Angelus

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mich nicht mit ihm geprügelt...wir haben uns nur geschubst und er hat dann sogar den ersten schlag gemacht.Aber ich wette das er genau das gegenteil behauptet aber naja.dann kamen freunde aber dann ist auch nichts großes passiert bis er meinem freund hinterlistig die nase gebrochen hat.


Und wievile zeugen er hat weiss ich nicht.....genausoviele schätz ich mal oder mehr.ich weiss es aber nicht.das spielt doch aber eigentlich keine rolle.Wenn ich einfach jetzt ne anzeige mache und behaupten würde das er mich niedergedroschen hat und 30 zeugen habe und er keine hat dann hat er gkleichzeitig verloren?....es kommt doch auf die glaubwürdigkeit an oder nicht???

Und irgendwie habe ich nur unterschiedliche meinungen gehört leider.

und @ streetworker:

man guckt aber trotzdem nach der akte oder?wenn er schon zig anzeigfen wegen körperverletzzung hat ist es denke ich mal n nachteil für ihn.das wollte ich damit sagen.

Und manche haben ja gesgat das er freispruch kriegt und ich nicht.
aber dann muss er doch mal wenistens irgendwelche schäden vorweisen oder nicht?Nur weil er beim arzt war und sagt das er rückenschmerzen hat heisst das doch garnichts oder?Dem jungen ist echt nichts passiert sondern nur meinem freund.

aber es gibtnichtmal irgendwelche beweise wer wem was angetan hat ausser das mein freund n attest vom arzt hat.
-- Editiert von laxx22 am 03.04.2007 10:32:20

-- Editiert von laxx22 am 03.04.2007 10:34:13

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Du verstehst das nicht richtig. Also nochmal:

Du hast 3 Freunde als Zeugen, die in die "Schubserei" verwickelt waren. Der Andere hat etliche Zeugen, die nicht darin verwickelt waren. Wie hier dann der Richter die Zeugenaussagen bewertet, kann man ev. schon vorausahnen.

Du schreibst, dass nur Dein Freund wegen der gebrochenen Nase ein ärztl. Attest hat. Der Andere war zwar wegen Rückenschmerzen beim Arzt, aber es kann nicht schlimm sein, da er ja nicht sichtbar verletzt war. Vielleicht wollte er mit dem Arzt ja nur über Fußball reden?

Aber einen kleinen Tip habe ich noch: Einsicht und eine Entschuldigung kommen beim Richter immer gut an.

b

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
laxx22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das wir zu4. auf den eingedroschen haben hat ER ja behauptet.das stimmt aber nicht.


naja das habe ich aber alles schon in meinem 1. beitrag erwähnt. und:





1. habe ich diese tat garnet begangen!!!! also wofür soll ich mich denn entschuldigen???


und 2. kann ja sein das er mit dem arzt über fußball reden wollte. es ist doch klar das wenn einer auf bewährung ist und er schon weider ne anzeige wegen körperverletzung hat sich ein alibi veraschaffen will udn einfach zum arzt geht und sagt ja ich habe rpückebnschmerzen die er NICHT hat. Weil KEINER ihn getreten hat.

und 3. ich habe nicht nur zeugen die in der schlägerei verwickelt waren ,wenn man das überhaupt schlägerei nennen kann.
meine freundin und n freund waren auch dabei.

also hast du es nicht richtig verstanden.!!!!

ich denke das du dir mal meinen 1. beitrag genau durchlesen sollst.Aber ich bedanke mich trotzdem für deine antwort.

-- Editiert von laxx22 am 04.04.2007 00:38:29

-- Editiert von laxx22 am 04.04.2007 00:42:47

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Klaus-Klausing
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal ne andere Frage...
Strafmaß für eine Vorbestraften Schläger der schon 3 mal wegen KV auffgefallen ist und 1 mal Sachbeschädigung und aus den Geldstrafen nicht gelernt hat und nun nochmal ne Nase gebrochen hat..der geht in den Bau oder wie sieht sowas aus?

0x Hilfreiche Antwort

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