gefälschtes Semesterticket - Folgen für die Zukunft?

15. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)
gefälschtes Semesterticket - Folgen für die Zukunft?

Hallo Furum-Nutzer,

noch als Student bin ich vor drei Jahren auf eine blöde Idee gekommen, mein Semesterticket mithilfe unterschiedlicher Technologien selbst zu "produzieren". Nach ein paar Wochen hat ein Prüfer das Werk erkannt und ... Urkundenfälschung und Beförderungserschleichung auf einmal. Die Idee hat mir viel Geld gekostet. Da ich aber vorher nie mit Gesetz Probleme gehabt hatte und versicherte, dass es nie wieder vorkommt, bezahlte ich die Strafe und mein Führungszeugnis ist sauber geblieben. Ich bin also nicht vorbestraft.

Nach dem Studium möchte ich mich nun bei der Polizei bewerben. Ich vermute aber, dass meine Idee mit dem Semesterticket mir den Weg zur Polizei für immer gesperrt hat. Ist meine Vermutung richtig oder habe ich da doch eine Chance? Danke für Eure Beiträge.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

leider denke ich schon, dass hier zumindest für einige Zeit keine großen Chancen bestehen.

Bestimmt Behörden haben bei Einstellung das Recht auf unbeschränkte BZR-Einsicht. Da hier wohl eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen (und nicht nur Auflage) nach Erwachsenenstrafrecht verhängt wurde,steht diese Eintragung im BZR, auch wenn man sich gegenüber Privatleuten und privaten Arbeitgebern als nicht vorbestraft bezeichnen darf. Diese Eintragung bleibt 5 Jahre, wenn nichts dazu kommt.

In der Polizeiakte werden solche Daten aber 10 Jahre gespeichert. Ich gehe davon aus, dass die Polizei selbst bei den Bewerbern auch in diese reinschaut, und so von dem Vorfall erfahren wird.

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
In der Polizeiakte werden solche Daten aber 10 Jahre gespeichert. Ich gehe davon aus, dass die Polizei selbst bei den Bewerbern auch in diese reinschaut, und so von dem Vorfall erfahren wird.

Polizei ist Ländersache. Das mit den 10 Jahren stimmt schon nicht unbedingt in allen Bundesländern, in manchen werden kleinere Delikte auch nur für 5 Jahre gespeichert. Es ist auch nicht ersichtlich, aus welchem Grund das Verfahren beim BKA gespeichert werden sollte (wenngleich manche Polizeidienststellen auch schon zu Unrecht dort Daten eingestellt haben, um sicherzugehen, kann man dort Auskunft beantragen, siehe:
https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft ). Ohne eine Speicherung beim BKA dürfte die Polizei in den anderen 15 Bundesländern davon nichts erfahren.

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