gefärhliche körperverletztung hilfe!

17. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ipole
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
gefärhliche körperverletztung hilfe!

hallo alle zusammen
ich hab am montag abend riesen mist gebaut , und in voltrunkenem zustand in unseren rewe gegangen , an der kasse bemerkte ich wie ein mann ein paar sachen von mir anfasste ,die ich zuvor an der kasse deponierte, als wier draußen waren brüllte ich ihn woll an warum er dies getan hat und schlug ihn nieder und trat wohl nach ihm woran ich mich aber nicht erinnern kann , nun stand die polizei auf der matte und lied mich vor , der beamte der mich vernahm sagte das wird gefährliche körperverletzung geben was soll ich tun ??
ich würde mich ja gerne bei dem opfer persöhnlich entschuldigen, leider weis ich nicht mal den namen desjenigem . mit was für einem strafe könnte ich rechnen , mir ist unbegreiflich warum ich das getan habe da ich normalerweise ein freidliebender mensch bin. bin 22 jahre allt , hatte aber schon mal was wegen wiederstand gegen die statsgewalt als ich vor 4 jahren polizsiten angriff -_-
wäre net wenn mir jemand ein rat hätte was ich tun sollte :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capt. Chaos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten morgen,
der Mann hat also deine sachen etwas verrückt um seine noch auf das Band zu bekommen bzw.um einen stopper zwischenzulegen. Und zum dank hast du Ihn vor der Tür ohne Grund zusammengeschlagen? :schock:

Und dann bist du so abgebrüht hier zu fragen was du tun sollst?

Was denkst du wohl wie der Mann den du geschlagen hast dir helfen würde?

Warte einfach ab, du wirst schon Post bekommen und kannst dich ja dann dazu äussern.

Aber die Courage deine verdiente Strafe zu ertragen wirst du wohl selbst zusammensuchen müssen :kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ipole
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die hab ich schon , ist ja nicht so das ich nicht man genug bin die suppe auszulöffeln die ich mir eingebrockt hab , auserdem tut mir die person leid das sie meinem zorn und frustration über meine probleme und ängste
abbekommen hat , wollt eigent lich nur wissen auf was ich mich einsterllen soll te

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

____________________________________________
...da ich normalerweise ein freidliebender mensch bin...
____________________________________________

es wird schwer werden, den Staatsanwalt davon zu überzeugen.

b

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Sie sich entschuldigen wollen, können Sie einen Brief verfassen und die Polizei um weiterleitung bitten. Die Anschrift des Opfers wird man Ihnen wohl nicht geben.

Gefährliche Körperverletzung hat eine Mindeststrafandrohung von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe wären 10 Jahre.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ipole
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das kann dan aber wohl ach r bewähng ausgest weden oder/nd geldstrae ? sollte ih einen anwalt hnzzihen ??

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine Geldstrafe ist nicht möglich, da die Mindeststrafandrohung 6 Monate sind. Somit käme eine Alternativverhängung einer Geldstrafe per § 47 StGB nicht Betracht. Auch über § 49 StGB kommt man in diesem Fall kaum zu einer Geldstrafe, da keine Gründe für z.B. einen minderschweren Fall ersichtlich sind.

Zur Bewährung ausgesetzt werden kann eine Freiheitsstrafe, wenn sie die Dauer von 2 Jahren nicht überschreitet. Mit mehr als 2 Jahren werden Sie aber wohl nicht zu rechnen haben, so dass eine Aussetzung zur Bewährung prinzipiell möglich ist. Zusätzlich zur bewährung kann eine Bewährungsauflage erteilt werden, die z.B. eine Geld- oder Arbeitsauflage sein kann.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
mir ist unbegreiflich warum ich das getan habe da ich normalerweise ein freidliebender mensch bin. bin 22 jahre allt , hatte aber schon mal was wegen wiederstand gegen die statsgewalt als ich vor 4 jahren polizsiten angriff -_-



Definieren Sie doch mal 'friedliebend'!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

friedliebend ist wenn man in seiner Jugend Polizisten angegriffen hat und Unbeteiligte verhaut, die die Waren im Laden etwas zurechtrücken. Ich möchte die Dunkelziffer der Gewalttaten des Protagonisten lieber nicht erfahren.

Bitte Bitte sperrt solche Leute weg, bevor mein kleiner Sohn unbeaufsichtigt auf die Strasse darf.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

'das kann dan aber wohl ach r bewähng ausgest weden oder/nd geldstrae ? sollte ih einen anwalt hnzzihen ??'

Beiträge nochmals durchlesen vor dem Abschicken hilft.

Zum Fall: Freiheitsstrafe zur Bewährung ist realistisch, vorausgesetzt eine gefährliche KV kann bewiesen werden und nicht nur eine 'einfache'.

Ich denke nicht, dass noch eine Bewährung läuft?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Capt. Chaos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)

Das sind mir die liebsten !!!
Erst Mut antrinken, dann den schwächsten raussuchen und ohne Grund hauen. :kotz:

Und wenn man erwischt wird, wie ein 4 Jähriger anfangen zu jammern wer denn nun dem armen kerl gegen das böse opfer helfen kann. Wie kann sich der Mann denn dazu erdreissten unseren unter Alkohol stehenden Schläger anzuzeigen???

Warum hatte er nur kein Mitleid, er macht doch schliesslich sowas sonst auch auch nicht und SICHER war das das erste mal (das er erwischt wurde)!!

Lass dir helfen, es gibt hilfe für Menschen wie dich und wenn du gerade dabei bist kurse zu belegen, such dir einen Rechtschreibkurs gleich mit aus. :dau:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Geldstrafe ist nicht möglich, da die Mindeststrafandrohung 6 Monate sind. Somit käme eine Alternativverhängung einer Geldstrafe per § 47 StGB nicht Betracht. Auch über § 49 StGB kommt man in diesem Fall kaum zu einer Geldstrafe, da keine Gründe für z.B. einen minderschweren Fall ersichtlich sind. <hr size=1 noshade>

Jedenfalls wenn es bei einer gefährlichen Körperverletzung bleibt. Beim Treten ist das nicht immer so leicht beurteilen. Hier der Gesetzestext:
quote:<hr size=1 noshade>
1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. <hr size=1 noshade>

So kann ein Schuh unter Umständen ein gefährliches Werkzeug sein, dass ist jedoch nicht zwingend. Und ich als juristische Laie würde das Nachtreten gegen eine am Boden liegenden Person auch nicht als hinterlistigen Überfall sehen; wenn man allerdings länger auf das Opfer eintritt, kann daraus selbstverständlich eine lebensgefährdende Behandlung werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So kann ein Schuh unter Umständen ein gefährliches Werkzeug sein, dass ist jedoch nicht zwingend.

Richtig. Zwingend ist es nicht, aber in den meisten Fällen dürfte es schon hinkommen, wenn es sich nicht gerade um einen Badelatschen oder einen dieser 70er Jahre Stoffturnschuhe handelt, die seit einiger Zeit wieder in Mode sind, also um einen 'sehr leichten' Schuh.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Das ist wohl von Gericht zu Gericht verschieden.

Bei uns wird die Bejahung des gefährlichen Werkzeuges bei Tritten mit dem beschuhten Fuß sehr restriktiv gehandhabt. Da müssen schon Metallkappen etc. dran sein, damit das vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, O.K. Es kommt auch darauf an, wo die Tritte hingehen. Bei Gesicht oder anderen empfindlichen Körperteilen kann auch ein leichter Schuh ein gefährliches Werkzeug sein. Bei Stahlkappenschuhen dürfte es sich immer um ein gefährliches Werkzeug handeln, egal wo der Tritt hingeht. War etwas zu pauschal von mir dargestellt.

Hier mal einige Auszüge vom BGH und OLG Hamm
zum Thema.

OLG Hamm

Zwar kann nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur ein "beschuhter Fuß" ein gefährliches Werkzeug im Sinn des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein (vgl. u.a. BGHSt 30, 375 f. = NJW 1982, 1164 , 1165; BGH NStZ 1984, 328 , 329 mit weiteren Nachweisen; OLG Schleswig SchlHA 1980, 172; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49 Aufl., § 224 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen). Erforderlich ist dazu aber, dass es sich entweder um einen festen, schweren Schuh und nicht nur um einen leichten (Turn)Schuh handelt (vgl. dazu OLG Schleswig SchlHA 1987, 105; OLG Düsseldorf NJW 1989, 920 ) oder dass mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder empfindliche andere Körperteile getreten wird (BGH NStZ 1984, 328 , 329 und Beschluss vom 24. September 1987 - NStE Nr. 3 zu § 223 a StGB ).

***************************************

BGH 4 StR 527/02

Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist, auf die - in den Urteilsgründen nicht näher dargelegten - Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 - Werkzeug 3m.w.N.). Insbesondere hätte es Ausführungen zur Beschaffenheit des Schuhes bedurft (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1989, 920 ), da auch Turnschuhe der heute üblichen Art durchaus geeignet sein können, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH NStZ 1999, 616 f. m.w.N.).


*******************************************


BGH 3 StR 94/99

Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75 ; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375 , 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11). Entsprechendes gilt für Turnschuhe der heute üblichen Art, von denen das Landgericht ausgegangen ist.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ipole
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind mir die liebsten !!!
Erst Mut antrinken, dann den schwächsten raussuchen und ohne Grund hauen.
-------------------------------------
Und wenn man erwischt wird, wie ein 4 Jähriger anfangen zu jammern wer denn nun dem armen kerl gegen das böse opfer helfen kann. Wie kann sich der Mann denn dazu erdreissten unseren unter Alkohol stehenden Schläger anzuzeigen???

Warum hatte er nur kein Mitleid, er macht doch schliesslich sowas sonst auch auch nicht und SICHER war das das erste mal (das er erwischt wurde)!!

Lass dir helfen, es gibt hilfe für Menschen wie dich und wenn du gerade dabei bist kurse zu belegen, such dir einen Rechtschreibkurs gleich mit aus.
-------------------------------------------

das sind mir liebsten am computer grosse klappe :kotz: , und das eine hat nichts mit dem anderen zu tun da das mehr selbstverteidigung wahr , und zu meine anderen delikten , es gibt keine !
und ich jammer auch net rum , soll er mich anzeigen , würd ich zwar nicht , den menschen wie ich würden die selbst justz nutzen nebenbei mal wollte eigentlich nur wissen was mich im schlimmsten fall erwarten kann , danke für die anderen antworten un ja an besagtzem abend trug ich dises altmodischen sportschuhe "converse chucks "


du kleiner möchtegern forum troll! :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ThiloDD
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist doch prima, wenn jemand Reue und Einsicht zeigt! Es ist offenbar der EINZIGE Weg diese Welt überhaupt noch in Ordnung zu bekommen. Es gehört Erhrlichkeit dazu. Wo gibt´s die noch???

Mir erging es nun gerade andersherum hinter einer Kasse: Ich wurde durch einen hyperaggressiven Mann á la ipole angegriffen, nachdem dieser das in ganz übler Form auch angekündigt hatte und gab ihm zwei Ohrfeigen. Die zweite erfaßte offenbar seine Nase. Aus dem geraden noch eisenharten Typen (mit Worten wie *Ich f... Dich!*auf mich zurasend) wurde plötzlich das Opferlämmchen, dass zur Polizei lief und später auch mit seinem Kumpels das Gericht anlog. Da es ja *brave* Studenten waren, glaubte man ihnen und ich der Akademiker wurde verurteilt wegen VORSÄTZLICHER KV ....
Die Richterin fragte, warum ich mich nicht im Nachinhein entschuldigt hätte bei ihm? Warum wohl? Weil es tatsächlich Notwehr war und der Mann und seine Freunde die Behörden belogen.

Fazit: Man muss Glück haben mit dem Gericht und der Ehrlichkeit der Zeugen.

Wenn die Entschuldigung des ipole ehrlich ist, sollte er noch einen Schritt weitergehen und ihm eine Art Wiedergutmachung anbieten.

Viele Grüsse
ThiloDD

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Capt. Chaos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 7x hilfreich)

Mein lieber ipole, ich mache seit 21 Jahren Taek won do und das nicht um leute zu verhauen sondern zur Körperbeherrschung.Doch sei dir sicher das du den Mann nicht mehr hättest schlagen können wenn ich dabei gewesen wäre. Ich bin mir sicher das du dich verteidigen musstest, schliesslich drohte er dir sicher mit dem Abstandshalter auf dem laufband körperliche Gewalt an :neck:
P.S.: möchte gern forum troll wird im nächsten Forum mein Nickname, DANKE !!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen