gegährliche KV

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
gegährliche KV

also ich war am 20.52004 angemacht worden und hingestoßen worden. daraufhin sagte ich meinen freunden, die ca 100m entfernt waren bescheid.
diese gingen dann mit mir zusammen zu den anderen leuten.
es kam zu eíner schlägerei, wobei einer der "opfer" eine bierflasche über den kopf geschlagen bekam!
Ich war das jedoch nicht!
Ich habe niemanden angefasst, lediglich meinen kumpels bescheid gesagt!
Die Polizei hat mich gleich an ort und stelle blasen lassen und festgestellt, dass ich 2,6 Promille hatte!
nun habe ich von der Polizei eine vorladung bekommen.
wollte den termin verschieben, der beamte sagte, ach sparen sie sich den weg, hier steht aussage gegen aussage, für ihn total verwirrend und nachteile entstehen mir dadurch auch nicht!

meine Frage nun:
Sollte ich doch besser zu einer VOrladung gehen um mich zu äußern?
Was kann denn im schlimmsten Fall passieren?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ob Sie der Vorladung Folge leisten oder nicht, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Sie sollten aber bedenken, dass juristische Laien dazu neigen, sich bei der polizeilichen Vernehmung "um Kopf und Kragen" zu reden.

Bei einer BAK von 2,6 o/oo sind Sie allerdings idR sowieso schon im Bereich des § 21 StGB , so dass eine eventuelle Strafe wohl zumindest nach §§ 21 , 49 I StGB gemildert werden würde.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal!
So also werde ich nicht zu der Vernehmung gehen!
Was kann mir denn eigentlich passieren, denn ich habe niemanden geschalgen oder so!
Kann auch keinerlei angaben dazu machen, wer wem was angetan hat.(2,6)
Meint ihr es kommt überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung?Oder wird das ganze evl. eingestellt?
Die haben noch einen anderen "Täter"!

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann wird es zumindest "Anstiftung zur gef. KV" sein. Ob eingestellt wird, ein Strafbefehl erlassen wird, oder eine Hauptverhandlung stattfindet läßt sich von hier aus nicht beurteilen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

mh wovon hängt das ab?
Von der Laune des SAnwalts?
ANstiftung? wieso das ich habe ja nicht gesagt, los du gehtst jetzt los und haust dem die Bier Pulle übern Schädel! Das wäre Anstiftung! Ich habe lediglich berichtet was mir passiert ist und darauf hin sind wir los!
ALso niemanden angestiftet!


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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wie das Verfahren betrieben wird, hängt nicht von der Laune des Staatsanwalts ab, sondern ist in der Prozessordnung festgeschrieben.

Anstiftung in dem Sinne, dass Sie die anderen eventuell dazu aufgefordert haben Gewalt gegen andere Personen auszuüben. Eine Konkretisierung über die Art und Weise der Verletzungshandlungen ist nicht notwendig.

Neben dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung in Mittäterschaft oder Behilfe, käme auch eine Beteiligung an einer Schlägerei in Betracht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig, und wenn die StA ein Ermittlungsverfahren wg. gef. KV eingeleitet hat, gibt es zumindest einen Anfangsverdacht. Ob der sich erhärtet/bestätigt, oder nicht, wird das Ergebnis der Ermttlungen zeigen.

Die "Laune" des StA ist zieml. unerheblich, zumal er idF. (§ 224 = im Mindestmaß erhöhte Strafe im Vergl. zu § 223) für die Einstellung nach §§ 153ff. die Zustimmung des Gerichts benötigen würde.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

also ist davon auszugehen, dass es auf jeden Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird?
Oder kann es auch sein, dass ich n 1- 2 Monaten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erhalte?
Auf eine Gerichtsverhandlung habe ich echt keinen BOck, weil ich ja auch ga rncits gemacht habe!

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es ist beides möglich.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wovon ist am ehsten auszugehen?
Verhandlung oder Einstellung?

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie sollen wir das wissen? Wir waren weder dabei, noch kennen wir die Akten (Aussagen der anderen usw.).

Du sagst, Du hast "überhaupt nichts gemacht". Der StA leitet aber ein Ermittlungsverfahren gegen Dich ein. Die Diskrepanz ist offensichtlich.

Vielleicht haben andere Dich belastet, vielleicht weißt Du auch nicht mehr alles, aufgrund Deines Alk.-Konsums, vielleicht, vielleichet...

Bei den vorliegenden Infos kannst Du genauso gut eine Münze werfen, und die "befragen", ob es zur Verhandlung kommt, oder nicht.

Ich verstehe ja, daß Du Klarheit möchtest, aber die kann Dir im Moment (schon gar nicht ohne Kenntnis der Ermittlungsakten) niemand geben. :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

so weit ich weiß, wurde von "unserer" Seite bisher uasgesagt, das die andere Gruppe anfing! und es zu einer Schlägerei kam und die befragten Zeugen ausgesagt haben, das sie nicht mehr wissen wer was gemacht hat.
DIe andere Seite sagte schon vor ort aus, das ich die anderen angeblilch geholt habe.
ich habe lediglich gesagt was passiert ist und dann sind wir los!
Was dann passiert ist, damit habe ich nicht zu tun.
Habe werder gesagt, los du macht das, geschweige denn irgendjemanden geschalgen!
Stand dabei!
Bin auch nicht mit der Absicht zu meinen Freunden gegangen, die anderen jetzt zu verprügeln oder so!

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#12
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Brauche ich einen Anwalt?
Denke eher nicht oder?

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Brauche ich einen Anwalt?

Das würde ich davon abhängig machen, ob Anklage erhoben wird, oder eingestellt wird.

Falls angeklagt wird, würde ich schon einen nehmen.


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ok und was wird das so kosten?
Erfährt der Arbeitgeber von einer Anklage?
Ich hoffe nicht, das wäre wahrscheinlich mein AUS in der Firma!
Aber hoffen wir mal das es zu einer Einstellung kommen wird!!!!

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ok und was wird das so kosten?


Das kann man auch nicht sagen. Ein Anwaltshonorar ist frei aushandelbar, und wird im Strafrecht auch meist so gemacht. Lediglicht die BRAGO-Sätze dürfen nicht unterschritten werden. Mit 500,- bist Du zieml. sicher dabei, können aber auch 1.000, 2.000 oder 5.000 werden, je nach Anwalt.

Erfährt der Arbeitgeber von einer Anklage?


Wenn Du kein Beamter bist, nein.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann danke erstmla, schade nur, dass ihr mir meine Angst vor einer ANklge nicht nehmen konntet.
Ich werde jetzt wohl abwarten müssen!!!!
Ich informier euch dann wie es ausgegangen ist!!!!

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