geld aus kasse gestohlen

6. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
starshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
geld aus kasse gestohlen

ich weiß zwar nicht ob es in dieses forum passt aber es schien mir am richtigsten.. also..
hallo, ich (19) wurde heute von meinen chefs zu einem gesrpäch gerufen und musste stellung dazunehmen durch bonstornos die kasse 'manipuliert' zu haben und dann geld entwendet zu haben.
ich habe alles abgestritten und immer wieder meinten sie 'wenn sie das jetzt sagen klären wir das firmenintern ansonsten gehts an die rechtsabteilung und dann sehen wir uns in 3-4 monaten vor gericht'
damit wurde mir so viel angst gemacht das ich weiterhin alles abgestritten habe.
sie haben mich dann freigestellt (also ich denke mal die kündigung wird folgen)
wir reden hier von einem betrag von ca 50 euro.
es wurde angeblich gefilmt wobei ich mir da aber nicht so ganz sicher bin ob sie mir nicht nur weiterhin angst machen wollten.
das problem ist das ich zum 1.1 für 7 monate bei der bundeswehr eingeschrieben bin und man mir sagte das wenn ein gerichtsverfahren am laufen ist darf ich die 7 monate nicht antreten.
ich habe nichts uzgegeben und als sie zu mir sagten ich soll ihnen schriftlich geben das ich mir keiner schuld bewusst bin habe ich gesagt ich unterschreibe hier garnichts und bin gegangen.
ich weiß es war nicht richtig und ich bereue es auch weil ich jetzt merke das ich mir damit alles verbaut habe aber ich habe angst das ich ins gefängnis muss und nicht meinen freiwilligen wehrdienst antreten darf.

was erwartet mich und hilft es wenn ich vor gericht sage das sie mich unter druck gesetzt haben und ich garnicht wusste was ich sage sollte und es zugebe wollte aber die mir einfach zu viel angst gemacht haben?

wie sieht die strafe aus?
muss ich die gerichtskosten tragen und das wichtigste DARF ICH ZUR BUNDESWEHR?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die wichtigste Frage haben Sie nicht beantwortet: Haben Sie das Geld gestohlen oder nicht?


Aber unabhängig davon: Bisher haben Sie alles richtig gemacht. Sie haben sich nicht zu irgendwas zwingen oder nötigen lassen. Das ist schonmal richtig.

Wenn Sie das Geld nicht gestohlen haben, dann sollten Sie im Falle einer Kündigung sofort einen Anwalt beauftragen, der eine Kündigunngsschutzklage einreicht. Ggf. sollten Sie - falls es zu einem erneuten Gespräch kommt - eine Kündigungsschutzklage auch ankündigen.

Wenn der Chef es für richtig hält, kann er eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Diebstahls erstatten. Das können Sie nicht verhindern.

Sobald Sie Post von der Polizei bekommen, wissen Sie, dass ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Gemäß Ihrer Einstellungsunterlagen der Bundeswehr, die Ihnen sicherlich vorliegen, sind Sie verpflichtet, anhängige Ermittlungsverfahren dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung zu melden. Prüfen Sie, ob Sie eine entsprechende Belehrung erhalten haben. Falls ja, müssen Sie das Verfahren melden, aber erst dann, wenn wirklich (!) etwas von der Polizei kommt. Vorher nicht.

Die Bundeswehr prüft dann, ob eine Einstellung erfolgt, oder ob die Einstellung zurückgestellt wird, bis sich das Ermittlungsverfahren geklärt hat. Wie die Entscheidung ausfällt, kann niemand vorhersagen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
starshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

ja ich habe es genommen aber dadurch das die mir solche angst gemacht haben habe ich es abgestritten.
was erwartet mich?
muss ich ins gefängnis?

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
starshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

achja und der job ist mir eigentlich gar nicht so wichtig.. nur ein 400 euro job als übergang von schule zur bundeswehr. bin aber schon 1 1/2 jahre dort tätig

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nunja, also hat der Chef sowohl mit seinen Vorwürfen, als auch mit der fristlosen Kündigung recht. Damit können Sie meine Hinweise auf eine Kündigungsschutzklage getrost vergessen. Sie fliegen also völlig zurecht raus.

Eine Gefängnisstrafe ist völlig ausgeschlossen. Wenn der Chef eine Strafanzeige erstattet, dann wird es - sofern Jugendstrafrecht angewendet wird - vermutlich ein paar Sozialstunden geben. Wenn allgemeines Strafrecht angewendet wird, könnte es eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße geben.

Wenn tatsächlich ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, dann erfahren Sie das durch einen Brief der Polizei. Wenn so etwas kommt, dann müssen Sie das Verfahren der Bundeswehr melden, sodann wird entschieden, siehe oben.

Ob eine Einstellung erfolgt, ist dann fraglich. Zwar geht es hier "nur" um den freiwilligen Wehrdienst, aber besonders vertrauenswürdig ist der neue Soldat natürlich nicht, den sich die Bundeswehr dann einfängt. Wie gesagt, die Entscheidung ist völlig offen.





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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
starshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

also wird es nicht vor gericht gehen?
aber mit 19 bin ich doch volljährig oder nicht?

soll ich zu meiner arbeitsstelle und es zugeben und mich entschuldigen oder soll ich mir lieber einen anwalt nehmen?




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ihre einzige Chance ist, dass der Chef keine Srafanzeige erstattet. Wie Sie das schaffen, ist Ihre Sache.

Ob da ein Anwalt oder eine Entschuldigung besser geeignet ist, überlasse ich auch mal Ihnen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
starshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

und bekomme ich einen eintrag ins führungszeugnis?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

nein. Aber das spielt keine Rolle, denn erstens müssen Sie Strafverfahren bis zu Beginn Ihrer Einstellung sowieso melden und zweitens hat die Bundeswehr sowieso einen umfassenden Einblick in alle Register, spätestens bei einer etwaigen Sicherheitsüberprüfung.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
starshine123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

das problem ist ja das der chef es an die rechtsabteilung weitergegeben hat da ich es immer abgestritten habe.
und an die rechtsabteilung kommt man als einfache aushilfe nicht ran..

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Tja, da kann Ihnen niemand helfen. Letztendlich sind Sie ja auch selber schuld. Trotzdem gibt es nur eine Chance, möglichst bald mit dem Chef zu reden. Ansonsten können Sie nur abwarten.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

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