Hallo,
Ich habe letztes jahr einen srafbefehl bekommen,
Hatte ratenzahlung bekommen,habe diesre auch bis auf die letzten
2monate immer bezahlt,durch private probleme habe ich es schludern lassen,mein fehler,
Nun ist der haftbefehl draussen und ich habe einfach keine lust mehr davon zu laufen darum möcht ich gerne wissen.offener oder geschlossener vollzug,für mich auch wichtig kann ich noch meiner arbeit nachgehen??
Strafbefehl war über 75 tagessätze a 20 euro..
Danke..
geldstrafe,ersatzfreiheitsstrafe,offene oder gesclossener vollzug??
Mit 75 Tagen werden Sie in den offenen Vollzug kommen. Das bedeutet aber nicht, daß Sie die JVA verlassen dürfen. Offener Vollzug heißt nur, daß Sie sich innerhalb
der JVA weitestgehend frei bewegen können. Um außerhalb der JVA einer Arbeit nachgehen zu können benötigen Sie den Freigängerstatus. Ob bzw. wann Sie den bekommen können, müssen Sie mit der zust. JVA klären. Besser wäre es natürlich gewesen, der Ladung zum Strafantritt zu folgen, anstatt zu warten bis ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen wird.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke.habe aber komischerweise keinen bekommen.polizei war vorgestern da zum glück war ich nicht da.
Danke nochmal für die antwort.
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Hi,
na, wenn man sich nicht selbst stellt, hat man auch wenig Chancen, Freigänger zu werden. Die wollen einen nicht zum zweitenmal einfangen müssen...Insofern sollten Sie sich tunlichst stellen.
Gruß vom mümmel
Ich dachte, bei Ersatzfreiheitsstrafen wird der schon bezahlte Anteil auf die Dauer der Haft angerechnet? Ansonsten kann man jedenfalls der Haft entgehen, indem die Strafe vollständig gezahlt wird.
Selbstverständlich wird der bereits gezahlte Betrag auf die zu verbüßende EFS angerechnet. Zudem kann, auch während der Haft, jederzeit gezahlt werden. Manchmal finden sich dann Freunde oder Verwandte die das tun. Die bereits verbüßten Tage werden dann ebenfalls angerechnet.
Und jetzt?
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