geldstrafe,ersatzfreiheitsstrafe,offene oder gesclossener vollzug??

19. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
tiger1020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
geldstrafe,ersatzfreiheitsstrafe,offene oder gesclossener vollzug??

Hallo,
Ich habe letztes jahr einen srafbefehl bekommen,
Hatte ratenzahlung bekommen,habe diesre auch bis auf die letzten
2monate immer bezahlt,durch private probleme habe ich es schludern lassen,mein fehler,
Nun ist der haftbefehl draussen und ich habe einfach keine lust mehr davon zu laufen darum möcht ich gerne wissen.offener oder geschlossener vollzug,für mich auch wichtig kann ich noch meiner arbeit nachgehen??
Strafbefehl war über 75 tagessätze a 20 euro..

Danke..




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Mit 75 Tagen werden Sie in den offenen Vollzug kommen. Das bedeutet aber nicht, daß Sie die JVA verlassen dürfen. Offener Vollzug heißt nur, daß Sie sich innerhalb der JVA weitestgehend frei bewegen können. Um außerhalb der JVA einer Arbeit nachgehen zu können benötigen Sie den Freigängerstatus. Ob bzw. wann Sie den bekommen können, müssen Sie mit der zust. JVA klären. Besser wäre es natürlich gewesen, der Ladung zum Strafantritt zu folgen, anstatt zu warten bis ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen wird.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
tiger1020
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.habe aber komischerweise keinen bekommen.polizei war vorgestern da zum glück war ich nicht da.
Danke nochmal für die antwort.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Hi,

na, wenn man sich nicht selbst stellt, hat man auch wenig Chancen, Freigänger zu werden. Die wollen einen nicht zum zweitenmal einfangen müssen...Insofern sollten Sie sich tunlichst stellen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Ich dachte, bei Ersatzfreiheitsstrafen wird der schon bezahlte Anteil auf die Dauer der Haft angerechnet? Ansonsten kann man jedenfalls der Haft entgehen, indem die Strafe vollständig gezahlt wird.

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#5
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Selbstverständlich wird der bereits gezahlte Betrag auf die zu verbüßende EFS angerechnet. Zudem kann, auch während der Haft, jederzeit gezahlt werden. Manchmal finden sich dann Freunde oder Verwandte die das tun. Die bereits verbüßten Tage werden dann ebenfalls angerechnet.

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