geldstrafe bei diebstahl

16. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bülent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
geldstrafe bei diebstahl

Tach!
Ich wurde heute beim klauern eines Artikels im wert von 10 Euro erwischt. was passiert jetzt?
Ich meine, mit wie viel Geldstrafe muss ich rechnen und kommt das ganze dann in mein polizeiliches Führungszeugnis??
In wie weit hat der Wert des Artikels mit der geldstrafe etwas zu tun. und hab ich die chance, das das verfahren aus irgendwechen gründen eingestellt wird, auch wenn ich schon über 18 bin
gruss




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Bist Du schon 21 ?

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bülent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. ich bin 20 und werde erst ende des jahres 21. hat das auswirkungen auf meine Strafe??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
gab es bisher schon irgendwelche verfahren gegen dich? Sonst gibt es den sogenannetn ersttäterbonus. Wenn du aber nach Jugendstrafrecht eingestuft wirst, wird es wohl auch schwierig mit einer Verfahrenseinstellung werden, da der rzieherische Gedanke im Vordergrund steht

gruss

rq

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bülent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin davor noch nie in irgendeinem sinne bei der Polizei auffällig geworden. das würde ja bedeuten, das bei mir der "ersttäterbonus" in kraft treten würde!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Richtig. Von daher kannst Du mit einer Verfahrenseinstellung rechnen. Wichtig wäre bei Dir (da Du mit 20 sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenrecht behandelt werden kannst) darauf zu achten, daß die Einstellung nach den Vorschriften des Erw. Rechts erfolgt, da diese in kein Führungszeugnis/BZR eingetragen werden. Bei Einstellung nach Jugendrecht wäre ein Eintrag ins Erziehungsregister fällig.

Wenn Du einen Anhörungsbogen bekommst, schreib dort rein, daß Du um eine Verfahrenseinstellung nach §§ 153 , 153a StPO bittest. Falls Du zur Polizei geladen werden solltest, sieh zu, daß diese Bitte mit ins Protokoll aufgenommen wird.

Dann kannst Du nur noch abwarten.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bülent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!!
das hat mir sehr weiter geholfen!!
gruss
Bülent

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.816 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.389 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.