Hallo zusammen !!
Folgender Sachverhalt:
Habe heute mein schriftliches Urteil vom Gericht erhalten......Strafmaß: 9 Monate Freiheitsstrafe auf 4 Jahre Bewährung,sowie ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit!
In dem Urteil steht ich bekomme von der Gerichtshilfe Nachricht zwecks Ableistung der 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Meine Frage hierzu:
Wann und wo kann ich damit rechnen bis ich die Stunden
ableisten kann?
Gibt es da irgendwelche Fristen?
Kann man sich die Arbeit und denn Zeitpunkt selber aussuchen?
Oder gibt es auf Grund der heutigen Arbeitlosigkeit
längere Wartezeiten,bis man einen geeignete Stelle zugewiesen bekommt?
mfg
H.Schlemmer
gemeinnützige Arbeit - Kann man sich die Arbeit und denn Zeitpunkt selber aussuchen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Sie können sich auch selber eine Stelle suchen, und sich dorthin von der Gerichtshilfe zuweisen lassen. Die Stelle muß in einer Einrichtung sein, die als gemeinnützig iSd. §§ 51 ff. AO
anerkannt ist. Kennen Sie eine solche Stelle, sollten Sie dies der Gerichtshilfe mitteilen, und parallel bei der Stelle anfragen, wann Sie anfangen können, die Stunden zu leisten.
Mit Wartezeit wegen Arbeitslosigkeit hat das Ganze nichts zu tun, da diese Stellen immer
zusätzlich und unentgeltlich sind.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Nun ja, zusätzlich sollen die 1 Euro-Jobs ja auch sein, was aber nicht ganz der Realität entspricht...
-- Editiert von danielB am 24.02.2006 01:11:16
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Das ist aber ein ganz anderes Thema...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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