geringer Ladendiebstahl

23. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
suzee
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
geringer Ladendiebstahl

ich bin bulimkerin und habe süßigkeiten im wert von 4,01€ entwenden wollen und wurde natürlich erwischt. die polizisten sagten mir ich würde noch einen brief bekommen und den müsste ich ausgefüllt an die Staatsanwaltschaft zurückschicken- und das das ganze dann wegen dem geringen wert wohl eingestellt würde. nun habe ich in den foren aber sachen gelesen...und bin mir nicht sicher. Ich bin auch ersttäter und wollte wissen ob mich auch etwas wie eine erichtsverhandlung oder strafzahlungen erwartet und ob das in einem polizeiliche führungszeugnis angeführt wird. ich bin 20 und studiere.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Aufgrund des geringen Wertes der entwendeten Sache und der Tatsache das Sie erstmalig strafrechtlich auffällig werden, haben Sie gute Chancen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt u.a. davon ab, ob die StA Anklage erhebt. Eine Eintragung im jedermann zugänglichen Führungszeugnis erfolgt bei einer Einstellung nicht.

Das Schreiben der Polizei/StA kann u.U. auch Wochen (jedenfalls in Berlin) auf sich warten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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