gestohlenes Handy gekauft

23. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
gestohlenes Handy gekauft

Hallo,

vor ca. 2 Monaten habe ich auf einem Flohmarkt ein Nokia Handy für 30 Euro gekauft. Nach ein paar Wochen habe ich es in einem An-und Verkauf Laden wieder verkauft. Heute Morgen habe ich ein Schreiben der Polizei bekommen. Ich werde nun der Hehlerei beschuldigt und habe nächste Woche eine Vorladung. Leider habe ich keinerlei Daten von dem Verkäufer, weder Rechnung oder sonstige Beweise dafür, dass ich das Handy dort gekauft habe. Was kann ich nun tun?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

na, gar nichts. Gehen Sie hin, erzählen Sie die Sache und hoffen Sie, daß man Ihnen glaubt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

ist es nicht ein wenig naiv zur polizei zu gehen und zu hoffen dass die mir glauben? ich meine wie gesagt, ich habe keine rechnung oder dergleichen! ich möchte schon auf der sicheren seite stehen und nicht als hehler bestraft werden. immerhin habe ich das handy gekauft ohne zu wissen das es gestohlen wurde.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

ist es nicht ein wenig naiv zur polizei zu gehen und zu hoffen dass die mir glauben? ich meine wie gesagt, ich habe keine rechnung oder dergleichen! ich möchte schon auf der sicheren seite stehen und nicht als hehler bestraft werden. immerhin habe ich das handy gekauft ohne zu wissen das es gestohlen wurde.

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Andere Frage: ist es nicht bissl naiv ein Handy auf dem Trödelmarkt - ohne jeglichen Nachweis - zu erwerben???
Diese 'Geiz is Geil-Mentalität' und dazu das Erstaunen, wenn man dann plötzlich wg. Hehlerei dran is, passt einfach nicht zusammen!!!
Wie wollen sie jetzt büdde auf eine sichere Seite kommen?? Sie kaufen irgendwelchen Krempel auf dem Trödelmarkt (nun steht nicht da, welcher Handytyp; somit kann der Preis nicht eingeschätzt werden, ob schon DA was faul hätte erscheinen müssen) und dann verkaufen sie es an einen gewerblichen Händler weiter - der logischerweise (weil ER will nicht so einen Tatvorwurf bekommen) eine Überprüfung der IMEI durchführt....
Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, am Wochenende den Flohmarkt aufzusuchen und mit viel Glück den Verkäufer dort zu treffen (und mit noch mehr Glück die Personalien zu bekommen oder die Polizei [auf der Vorladung steht eine Durchwahlnummer] vom Trödelmarkt anrufen, die Vorgangsnummer nennen und sagen, 'sie hätten den bösen Buben entdeckt')
Natürlich brauchen sie auch gar nicht zu reagieren - aber dann wundern sie sich nicht, wenn sie 'irgendwann' unangenehme Post erhalten....
Viell. wird das Verfahren auch eingestellt, aber wer will das jetzt im Vorfeld (ohne wirkliche Fallkenntnis) sagen....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Also das war ein Nokia 6230i, habe es für 30 € gekauft, der Preis ist also ganz realistisch gewesen, natürlich habe ich ein wenig gefeilscht und den preis drücken können aber das handy war auch nicht grade in bestem zustand... Also ich habe ja auch noch einen Zeugen, mein Bekannter war mit mir dort und kann bezeugen das ich das dort gekauft habe... Also der Verkäufer war auch Lieb und Nett und hat einen "Normalen" Eindruck auf mich gemacht... Ich weiß jetzt nicht ob es sich lohnt für einen Warenwert von 30 Euro usw. einen Anwalt einzuschalten. Ich war jetzt erstmal nicht bei der Vorladung und habe vorest meine Aussage verweigert...war das dumm^^?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht ob es sich lohnt für einen Warenwert von 30 Euro usw. einen Anwalt einzuschalten.

Es geht doch nicht um den Warenwert, sondern um die Höhe der Geldstrafe, die Dir droht. Die wird aber wit über 30€ liegen.

Ich kann im übrigen nicht erkennen, warum der Straftatbestand hier nicht erfüllt sein sollte.

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Letztlich geht es um die Frage, ob hier vorsätzlich gehandelt wurde. Wenn das Gerät zu einem auffällig niedrigen Preis gekauft wurde, dann nimmt man - so die Argumentation der Justiz in manchen solchen Fällig - billigend in Kauf, dass es sich um Hehlerware handelt. Und wenn man das Gerät dann gewinnbringend weiterverkauft, braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn man später wegen Hehlerei verurteilt würde.

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#9
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

wie gesagt, der preis war realistisch und es war GEBRAUCHT und in relativ schlechtem zustand. ich hab nicht annährend geahnt das es geklaut sein könnte. ich denke man kann nur bestraft werden wenn man wusste das es gestohlen ist, war ja bei mir leider nicht der fall, ist das so? Und wie hoch könnte die Strafe denn ausfallen? Mensch ihr macht mir angst...

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#10
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

wie gesagt, der preis war realistisch und es war GEBRAUCHT und in relativ schlechtem zustand. ich hab nicht annährend geahnt das es geklaut sein könnte. ich denke man kann nur bestraft werden wenn man wusste das es gestohlen ist, war ja bei mir leider nicht der fall, ist das so? Und wie hoch könnte die Strafe denn ausfallen? Mensch ihr macht mir angst...

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#11
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Sorry, verstehe ich nicht, warum man in so einem Fall nicht von seinem RECHT Gebrauch macht, sich schon vor der Polizei zu äußern!!!
Ich (ich sprech jetzt wirklich von mir) würde umgehend den Sachbearbeiter anrufen, sagen dass du leider verhindert warst und um einen neuen Termin bitten!!!
Dort würde ich dann den SV schildern, den Zeugen benennen und hoffen, dass der StA meinen Schilderungen glaubt.
Wenn der Preis realistisch war (gute Vergleiche kann man ja auf div. Auktionsseiten ziehen), dann spricht das natürlich für die Version....allerdings verwundert es mich, dass man in dem Fall noch 'ein Geschäft' mit einem Gebrauchtwarenhändler machen kann......

Der RA muss auch mal wieder volltanken - also büdde, um den Sachverhalt in dieser Art zu schildern sollte man schon die 'Kreislauf des Geldverkehr' ankurbeln.... devil:

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#12
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Also:

1. Der Richter wird wissen wollen welcher Flohmarkt genau und wann genau.

2. Der Richter wird wissen wollen, für wie viel du das Handy gekauft hast, um festszustellen, ob du wegen des niedrigen Preises aufmerksam hättest werden müssen.
Wenn du als Preis einen deutlich niedrigeren Preis als normal angibst, ist dies der Fall.
Wenn du lediglich einen naja eben Flohmarkttypischen preiswerten Preis angibst, der realistisch ist, ist dies nicht der Fall.

3.Um bei einer Straftat schuldig zu sein, muss Vorsatz vorliegen, der ist bei dir laut deiner Schilderung, obgleich ich die nicht glaube nicht gegeben.

4.Es kommt auf die Auffassung es Richters an, ob er deine Äusserung als Schutzbehauptung ansieht oder nicht.
Wenn er Sie als Schutzbehauptung ansieht, muss er ausführlich begründen, wie er zu dieser Ansicht kam.
Sollte er dies nicht tun, ist das ein absoluter Revisionsgrund.

Es liegt also bei dir, dem Richter keine Möglichkeit zu bieten, eine Schutzbehauptung irgendwie begründen zu können. Dann muss er dich freisprechen.

Amtsrichter nehmen das oft nicht so genau mit dem Recht, dann einfach in Berufung gehen, vors Landgericht, die kennen die aktuelle Rechtsprechung besser und halten sich auch dran.
Also, wenn man bei sowas echt verurteilt wird, hat man selbst irgendwas falsch gemacht...

Gruss

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#13
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Johnny112
soweit ganz richtig....
Nur zu allererst sieht der Staatsanwalt den Vorgang und DER entscheidet erst einmal, ob der Richter den Vorgang überhaupt sieht (oder ob er eine Einstellung ggf. gg. Auflagen vorschlägt/vornimmt).

Zu deinem Punkt 3 - der spielt mit Punkt 2 gut zusammen...wenn die 'Umstände des Kaufes' passen, kann man durchaus von zumindest bedingten Vorsatz ausgehen....


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#14
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

für wie viel hat es denn der Laden dann von dir gekauft?

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#15
 Von 
c.c.trainee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

ich kenne den Besitzer des Ladens persönlich und deshalb macht er mir auch immer einigermaßen angemessene Preise, heisst also ich habs ihm für 25 wieder verkauft... oder besser gesagt hat er es von mir für 25 abgekauft.

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#16
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Und??? Schon bei der Polizei vorgesprochen - oder erwarten sie hier noch den 'Stein der Weisen' - der sie -ganz ohne weitere Anstrengungen- von allen Punkten der 'Anklage' vorspricht???

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#17
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

25 €? das spricht dafür, dass der Preis auch auf dem Flohmarkt angemessen war, also würde ich das auf jeden Fall der Polizei sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kinderkram, selbst wann man es nicht glaubt wird es nach 153A StPO eingestellt. <hr size=1 noshade>

Möglich, wäre ich Beschuldigter, würde ich mir aber gut überlegen, ob ich nicht doch die Hauptverhandlung möchte...

Bei einem Wert von 25 Euro könnte man aber durchaus von einer Hehlerei geringwertiger Sachen (siehe §§259 II,248a StGB ) ausgehen und deswegen auch nach §153 StPO einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich würde den Flohmarktveranstalter als Zeugen angeben. Er hat normalerweise eine Anmeldeliste für den Flohmarkt und kennt den Verkäufer(Beschreibung) eventuell,da diese meistens immer wieder auf Flohmärkten vekaufen!

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Und jetzt?

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