gewahrsamsenklave

15. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mark83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
gewahrsamsenklave

trifft der gewahrsamsbruch auch dann zu wenn der "an sich genommene"gegenstand um einige zentimeter aus der jackentasche hätte herausschauen müssen?und ist falls der gewahrsamsbruch dann nicht nachgewiesen wird die Einstellung des verfahrens aufgrund §24StGb möglich (notwendig)?oder ist der tatbestand des diebstahls dann nicht erfüllt?da ich mich in diesem fall selbst vertrete wär mir ihre meinung wichtig.

-- Editiert von mark83 am 15.03.2005 13:33:57

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

auch wenn der Gegenstand etwas aus der Hosentasche hervorgucken würde wäre der Diebstahl vollendet. Dieses aus den Gründen, dass der Diebstahl kein heimliches Delikt sein muss, und dass in sozial-normativer Sichtweise dem Geschäftspersonal ein Rechtfertigungsgrund zustehen müsste, um diesen Gegenstand in Ihrer Hosentasche herauszuverlangen. Die Verkehrsauffassung ordnet den Gegenstand dann Ihnen zu.

Wenn das Gericht in der Hauptverhandlung nicht zur Überzeugung Ihrer Schuld kommt, werden Sie nicht verurteilt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mark83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke nochmal.wenn ich jetzt nicht unerheblich vorbestraft bin(36 monate jugendhaft,vor 6 monaten auf reststrafe von 4 mon auf 2 jahre entlassen)mit wieviel müsste ich bei einer verurteilung in bayern rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn Sie noch nicht 21 Jahre alt sind mit einer neuen Jugendstrafe. Was für eine Strafaussetzung zur Bewährung sprechen soll kann ich Ihnen allerdings auch nicht sagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen