gewerbsmässiger Betrug in 60 Fällen!

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerbsmässiger Betrug in 60 Fällen!

Ich mache mir Sorgen um meinen Lebenspartner. Wir hatten von Juni bis September 2008 jemanden in unserem Hause untervermietet. Der durfte unseren PC nutzen und hat wohl täglich Waren aus dem Internet bestellt und nicht bezahlt. Nicht nur das, er hat Sie auch weiterveräußert. Meinem Lebenspartner war die tägliche Anlieferung von Waren einfach nervig. Der Typ hat zwar gesagt, er wäre dick im An und Verkaufgeschäft, aber wir waren schon ein bischen misstrauisch. Im September war es dann soweit: Es kam zum Eklat und mein Partner hat ihn rausgeschmissen. Anfang Dezember 2008 kam ein Polizeikommando mit einer Hausdurchsuchung! Der Typ hat meinen Partner angezeigt!!!!!! Er hätte ohne das Wissen von dem Typ Bestellungen im Internet aufgegeben und weiterverkauft, ohne dessen Wissen!! Wir waren total geschockt, zumal in der Scheune noch Sachen von dem Typ waren, die sichergestellt wurden und bis dato von dem Typ noch nicht abgeholt waren. Ich habe mir einen schriftliche Bestätigung von dem Typ geholt, dass er ohne unser Wissen bestellt und verkauft hat. Habe mir schon eine Akte mit diversen Beweisen angelegt. Jetzt kam wieder ein anruf von der Polizei, dass mein Mann die Erlaubnis erteilt die sichergestellten Gegenstände freizugeben, damit sie an die ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden können. Unser Anwalt hat gesagt, dass er nichts freigeben kann, was ihm nicht gehört. Ich bin auf Tip von unserem Anwalt nochmal zu dem Typen hin und habe mir schriftlich von ihm einen Einverständniserklärung geben lassen, dass es seine sichergestellten Sachen sind und das die Polizei es an die Eigentümer zurückgeben kann.Dies habe ich zur Polizei gebracht und die haben sich eine Kopie davon gemacht. Heute wieder ein Anruf der Polizei , dass die nichts damit anfangen können und es nur eine Kopie ist(haben sie bei der polizei aber selber kopiert). Ausserdem kann die Unterschrift gefälscht sein!!!! So ein Schwachsinn!!! Naja, die Ermittlungen wären jetzt abgeschlossen und die Akte geht an die Staatsanwaltschaft und die erheben dann Anklage gegen meinen Partner,so die heutige Mitteilung! Wir haben gefragt wieso, es heisst immer nur, der Herr hat Ihren Partner angezeigt. Die Akte war noch nicht mal bei unserem Anwalt, der vor 2 Monaten Akteneinsicht gefordert hat. können die einfach Anwalt etc.. übergehen und Anklage erheben? Ich würde den Typen sogar dazu bringen, dass er Selbstanzeige erstattet wegen falscher Verdächtigung etc.., aber auch das wird wohl nicht berücksichtigt, nicht wahr. mein Partner ist total fertig und weiss nicht mehr weiter. Gibt es keinen Möglichkeit mehr da rauszukommen? Vielen Dank für ein paar Tips

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat noch keine Akteneinsicht, da er die Akte noch nicht vorliegen hat!! Es war keine schriftliche Mitteilung sondern telefonisch!! Die Polizei hat angerufen und mitgeteilt, dass die Akte jetzt an die Staatsanwaltschaft geht und dann Anklage erhoben wird! Die Beweise hat mein Partner nicht zur Polizei gebracht!(Empfehlung vom Anwalt, keine Aussage zu machen). Mein Partner macht die Aussage beim Anwalt, wenn der die Akte noch bekommen sollte und alle Beweise will er dem Anwalt vorlegen. Der wirkliche Verursacher hat alles zugegeben und das schriftlich für mich.(Habe ich mir unterschreiben lassen), allerdings nützt es ja nichts, dass er mir gegenüber ein Geständnis schriftlich abgelegt hat, da er es ja jederzeit widerrufen kann. Der Typ will heute morgen mit mir zur Polizei und Selbstanzeige wegen falscher Anschuldigung machen, aber auch das kann er ja bei einer Verhandlung zurücknehmen b.z.w. widerrufen.! was können wir denn noch tun?

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#3
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

nach 5 Monaten ist die Akte nun beim Anwalt eingetroffen. Mittlerweile sind es 68 Fälle. Der Typ war bei der Polizei und hat laut Akte 60 Fälle zugegeben. Bei den anderen acht Fällen streitet er noch ab. Ich muss dazu sagen es handelt sich um erotische Dinge wie Dildos, Homomagazine etc..Er ist ja bisexuell und hat zur Zeit eine Freundin. Wahrscheinlich schämt er sich, weil sie es ja nicht weiss. Der Anwalt hat die schriftliche Aussage des Typen an meinen Mann mit abgeheftet. Darin steht, das er sich nur am meinem Mann rächen wollte, weil er ihn rausgeschmissen hat und dass mein Mann nichts mit all dem zu tun hat. Desweiteren liegen ebenfalls 2 Zeugenaussagen vor, wo der Typ auch zugegeben hat, das er das war und nicht mein Mann. Desweiteren hat er den Zeugen gegenüber behauptet, dass er Schuldenmillionär werden will! Was für ein Schwachsinn! Der Anwalt hat aufgrund der Sachlage die Einstellung des Verfahrens gegen meinen Mann beantragt, aber ob das so kommt ist ja fraglich! Was kann man noch tun? Soll ich auch eine Aussage m? Bringt das überhaupt was?

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie werden es jetzt erst einmal abwarten müssen. Wenn sich Ihr Mann bisher nicht zur Sache geäußert hat, kann die Staatsanwaltschaft ja nur aufgrund der gesammelten Beweise entscheiden. Für die Ermittlungen gegen Ihren Mann bestand nun einmal ein Anfangsverdacht auf Betrug. Und wenn jetzt Ihr Anwalt die Akte zurück schickt, ist es sehr wahrscheinlich, daß es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Offensichtlich sprechen ja alle in der Ermittlungsakte zusammengetragenen Fakten für Ihren Mann.
Und wenn es doch zur Verhandlung kommt, spielt es sicherlich auch eine Rolle, was die Beteiligten vor der Verhandlung so alles von sich gegeben haben - auch wenn sie es in einer Gerichtsverhandlung dann plötzlich bestreiten. Dadurch wird es ja nicht ungesagt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Das werden wir wohl erstmal müssen. Vielleicht habe ich auch einfach zu viele Gerichtsshows im Fernsehen gesehen. Deswegen bin ich auch ein bischen nervös, weil man immer sieht wie Leute verurteilt werden, obwohl nicht ein Beweis vorliegt, heisst es immer von den Richtern" Wir glauben, dass Sie das waren" und nur aufgrund von Glauben wird man dan verknackt! Ist das wirklich so einfach? In unserem Freundeskreis heisst es, dass Amtsgerichte und Landgerichte auch einfach ohne Beweise verurteilen können, nur auf Glaubensbasis und nur das Bundesverfassungsgericht geht nach Fakten und Beweisen und würde ein Urteil wieder aufheben, wenn es nichts an Beweisen gibt. Ist das richtig?

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Selbstverständlich wird nur aufgrund von Beweisen verurteilt. Und wenn ein Richter einen Angeklagten verurteilt, dann ist das keine "Glaubensfrage", sondern eine "Überzeugungsfrage". Der Richter muss von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, d.h. er darf keine vernünftigen Zweifel haben.

Was die Sache mit den Beweisen betrifft. Natürlich wird nur aufgrund von Beweisen verurteilt. Fraglich ist allerdings, was der Angeklagte unter einem Beweis versteht.

Häufig hört man solche Aussagen wie: "Er wurde nur aufgrund der einen Opfer-Aussage verurteilt". Ja, das nennt man einen Zeugenbeweis! Und wenn dieser glaubhaft, stimmig und widerspruchsfrei ist, und der Richter keine vernünftigen Zweifel hat, dass die Aussage so auch richtig ist, dann wird er verurteilt.

Dass dann der Angeklagte nach Hause geht und erzählt "ich wurde ihne Beweise verurteilt", muss man dann wohl hinnehmen.

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#8
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Aufklärung. Jetzt bin ich ein bischen schlauer. Nach Aktenlage ist mein Man unschuldig. 2 Zeugenaussagen die für ihn sprechen, die Aussage des wahren Täters im Nachhinein, dass er es selbst war und nicht mein Mann. Auch der Anwalt hat gesagt, dass aber auch auch nichts laut Akte gegen ihn sondern nur für ihn spricht. Werde meinen Mann aber innerlich darauf vorbereiten, dass er trotzdem verurteilt werden kann, wenn der Richter sagt "Ich bin überzeugt von Ihrer Schuld". Wird ihm nicht gefallen, aber es kann ja passieren.

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#9
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

>In unserem Freundeskreis heisst es, dass Amtsgerichte und Landgerichte auch einfach ohne Beweise verurteilen können, nur auf Glaubensbasis und nur das Bundesverfassungsgericht geht nach Fakten und Beweisen und würde ein Urteil wieder aufheben, wenn es nichts an Beweisen gibt. Ist das richtig?

Nein. Im übrigen können Sie mit einem normalen Strafurteil gar nicht zum BVerfG gehen - jedenfalls nicht erfolgreich. Dort können nur verfahrensrelevante Verfassungsverstöße gerügt werden. Das BVerfG hebt aber kein Urteil auf, weil es "keine Beweise gibt", es kann lediglich ein Verfahren an das zuständige Gericht zurückgeben, wenn es einen Verfassungsverstoß (etwa gegen das Recht auf rechtliches Gehör) feststellt.

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#10
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Verfahren gegen meinen Mann wurde gemäss §170 STPO eingestellt.
Nur kam jetzt wieder eine neue Vorladung der Polizei wegen Warenkreditbetrug und mein Mann soll sich als Beschuldigter äußern. Er hat gleich bei der Firma um die es geht angerufen und die haben gesagt, dass sie ihn nicht angezeigt haben, da sie ihn nicht kennen, sondern den gewissen Typen, den wir aufgenommen hatten und gegen den am 25. August die Hauptverhandlung wegen 68-fachen gewerbsmässigenBetruges verhandelt wird.
Bei der Polizei hat er wohl mal wieder etwas bestritten und auf meinen Mann geschoben.
Geht der Mist jetzt wieder von vorne los, zumal die Firma erst jetzt Anzeige erstattet hat, da Sie seit letztem Jahr erstmal durch Mahnungen und Vollstreckungstitel an Ihr Geld kommen wollten und bei ihm nichts zu holen war?

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das neue Verfahren wird sicher auch wieder zügig nach § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) eingestellt.

Mit dem Ärger (hingehen, Aussage machen) wird man wohl leben müssen.

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#12
 Von 
ostermaier
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn die Firma schon mitteilt dass Ihr Mann nicht angezeigt wurde, wozu die Panik?
Frage mich aber, haben die nun die Anzeige gegen Unbekannt gemacht oder an die IP Adressinhaber?
Wie kommt die Polizei auf Ihren Mann als Beschuldigten, wenn die Firma ihn nicht kennt?

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#13
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist keine unbekannte Anzeige sondern schon gegen den Typen mit Namen. Allerdings gehe ich davon aus, dass er ja vorgeladen wurde und bei der Polizei mal wieder behauptet, er war das nicht sondern mein Mann und darauf kam die Vorladung an meinen Mann als Beschuldigter vernommen zu werden Hat aber gleich wieder an seinen Anwalt abgegeben. Dieser Fall gehört schliesslich auch zu den schon abgeschlossenen 68 Fällen als 69 ter Fall hinzu.
Naja mal sehen was passiert

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#14
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Es nimmt einfach kein Ende! Verhandlung war nun und der damals ermittelnde Beamte, mein Mann und ich wurden als Zeugen vorgeladen. Verhandlung wurde nach 3 Stunden unterbrochen und wir alle 3 reingerufen. Meinem Mann und mir sagte der Staatsanwalt, dass es heute nix mehr wird und es leider jetzt 1 Jahr dauern kann wenn nicht sogar bis zu 3 Jahren und wir dann nochmal wiederkommen müssen. Also, jetzt kann man nur spekulieren, was das jetzt soll.
Bis zu 3 Jahre warten? Frage mich auf was??????????

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#15
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner eine Idee?????????????

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ohne Aktenkenntnis und ohne zu wissen, was in der Hauptverhandlung besprochen wurde, kann man da leider gar nichts zu sagen.



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"justice"

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#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Was da 3 Jahre dauern soll, wüßte ich auch nicht.

Aber da Ihr Mann ja mittlerweile offenbar vom Beschuldigtne zum Zeugen "mutiert" ist, kann es Ihnen doch auch mehr oder weniger egal sein. Er wird halt irgendwann ggf. nochmals als Zeuge geladen, macht dann seine Aussage und gut ist...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#18
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hoffe ich. Nicht das es wieder umgekehrt wird. Wenn der Typ jetzt vor Gericht wieder meinen Mann beschuldigt, müssen die doch automatisch ein neues Ermittlungsverfahren gegen meinen Mann einleiten, oder??
Wenn ja, dann geht es ja wieder von vorne los. Anwalt einschalten, Akteneinsicht, Zeugen die meinen Mann entlasten, Geständnis von dem Typen selbst sowohl uns gegenüber als auch nachträglich bei der Polizei.
Ergänzend wollte ich noch sagen, dass der Staatsanwalt mir und meinem Mann geraten hat, keinen Kontakt mit dem Typen zu haben und wenn wir ihn mal auf der Strasse treffen, sollen wir einfach vorbeigehen und nicht mit ihm reden. Wir haben gesagt, dass wir ja keinen Kontakt wollen und der Typ noch niemals weiss, wo wir wohnen. Wir wollen doch einfach nur unsere Ruhe. Ein Bekannter von mir hat gesagt, dass es auch sein kann, dass der Typ sich vielleicht auch einer medizinschen Untersuchung unterziehen muss und die erstmal sehen wollen, was mit ihm ist. Weil ganz dicht ist er nicht mehr, denn wenn er was sagt, sagt er einen Moment später genau das Gegenteil. Das hat er ja bei der Polizei auch schon.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt weiss ich mehr! Der Typ hat bei der Verhandlung wohl gesagt, dass er Todesangst vor meinem Mann hat und um sein Leben fürchtet und deshalb das alles gemacht hat und auch die Taten dann bei der Polizei eingeräumt hat.
Jetzt gehts wohl los oder was? Wieder eine neue Art sich rauszuwinden!
Deshalb ist die Verhandlung wohl abgebrochen worden. Gehts noch?
Geht jetzt wieder alles von vorne los. Mein Mann ist ein friedlicher Mensch. Wer schützt ihn jetzt vor solchen Ausagen. Wann bekommen wir endlich unsere Ruhe?
Wird aufgrund dessen die Anklage einfach wieder gegen meinen Mann erhoben???


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird aufgrund dessen die Anklage einfach wieder gegen meinen Mann erhoben???

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Hellsehen können wir leider auch nicht.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
realey
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Also ich orakel jetzt einfach mal.

Einfach so wird kein Richter eine Verhandlung einfach so für 1 - 3 Jahre abblasen.

Ich vermute dass das Verahren nach § 205 StPO vorläufig eingestellt wurde.

Vermutlich steht eine psychische Krankheit im Raum, die momentane Verhandlungsunfähigkeit begründet.

Ist eigentlich die einzig logische Erklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
williwildpark
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Beantragung des Anwalts meines Mannes auch den einzelnen Fall wieder einzustellen, kam nach 4 Monaten jetzt die Einstellung nach 170 STPO. Zeitgleich neuer Termin gegen den Typ vor dem Schöffengericht. Mein Mann ist als Zeuge geladen. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, dass mein Mann nur als Zeuge dort hingelockt wird um ihn dann vor Gericht auf gut deutsch fertig zu machen und wieder zu beschuldigen. Weil sein Anwalt ist ja nicht dabei, oder sollte der Anwalt gleich mitkommen, wenn mein Mann seine Zeugenaussage macht, nur zur Absicherung, oder habe ich zuviel Fantasie?

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