hätte aussage verweigern können ?

13. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Campi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
hätte aussage verweigern können ?

ja hi, bin jetzt per goggle auf die seite gestossen...steh grad bissl unter druck also SRY sollte dieses theman schon mehrmals hier drinstehn...

kurz zu der situation, wohnen in holland:

5-6 holländische "hooligans" drangen in unser haus ein (mutter öffnete nach klingeln) und wollten auch nicht mehr raus!

sie bedrohten uns damit uns zu verprügeln....SEHR aggresive stimmung...

mein vater hat sie mehrmals im ruhigen und energischem ton gebeten aus dem haus zu verschwinden (sie standen schon komplett im flur) sie wurden nur aggressiver...

mein vater drohte mit polizei (noch aggressiver lauter wurden sie)

mein vater stürmte sauer die treppe hoch, holte sich sein buschmesser kam runtergestürmt und verletzte den aggressivsten und nahesten an uns stehenden schlimm am arm...er konnte sie so aber rausdrängen...

draussen warfen sie mit steinen (wobei unser fenster kaputt ging) etc ich rief derweil die polizei...sache erledigt


dann musste mein vater mit auf präsidium(unsere einzigste verteidung weg sollten die ihre morddrohungen wahrmachen) während NUR derjenige mit der wunde festgehalten wird ...die andern laufen noch frei herrum...

wie gesagt das ganze ist in holland passiert, ich habe alle quellen die ich kannte angezapft um zu erfahren WAS ich tun soll wie die rechtslage aussieht...keiner konnte mir gute infos geben...

auf jeden fall ist das sonntag passiert und heute wurde ich aufs präsidium gebeten um meine aussage zu machen...mein onkel meinte ich sollte schnell alles so "hinbiegen" das bei den hooligans eine gewaltat gegen uns vorliegt...sprich habe aussgesagt das sie mich festgehalten hätten und das sie mir eindringlich erklährt hätten das sie mich auch noch totschlagen werden (was teils auch wahr ist)

jetzt frage ich einfach hier OBWOHL es holländisches recht ist WAS ich hätte unternehmen können/solln....hätte ich meine aussage verweigern müssen ? hätte ich um meinen vater zu schützen sagen solln das mein vater ASUVERSEHN mit drohgebärden den arm getroffen hat oder war es "richtig" zu sagen das er sie zurückdrängen wollte und mit dem armtreffer quasi einen warn"schlitzer" machen wollte ? (grob ausgedrückt) kann ich meine aussage noch ändern? oder habt ihr eine idee wo ich mit meinem problem mal fragen soll...wie gesagt ist in holland passiert aber ich weiss einfach nicht wo ich hier infos herbekomme :/ hoffe ihr könnt mir helfen! steh echt unter druck!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Wie es mit niederländischem Recht aussieht, weiss ich nicht. Aber man kann eine Aussage, die man getätigt hat, widerrufen. Das macht aber keinen guten Eindruck, weil jeder, der die Akten liest, was zuerst ausgesagt wurde und dann geht man halt von einer "Hilfe" anderen Personen gegenüber aus. Es wäre besser gewesen, bei der Wahrheit zu bleiben und alles so zu schildern, wie es gewesen ist. Evtl. wäre eine Notwehrhandlung rausgekommen. Aber wenn man einmal das Lügen angefangen hat, ist es sehr schwierig, da wieder herauszukommen, zumal die "Hooligans" auch ihre Aussagen machen werden.

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#2
 Von 
Campi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem ist halt...ich meine moralisch gesehn find ich es ok was mein vater gemacht hat...6 grosse männer dringen ein und drohen uns das man angst um sein leben hat...man MUSS um zu überleben einfach den überaschungseffekt nutzen...man kann doch nicht warten bis jemand von denen einen zu brei schlägt und dann erst reagieren no chance !

durch die attacke war denen klar das die hier auf jeden fall auf gegenwehr stossen werden(und liessen sich dann ja erfolgreich vertreiben)...ich denke ohne den angriff höätten sei uns in ruhe zusammengeschlagen (vermutlich noch tot) bis die polizei kommt...ne danke....dann lieber im unrecht sein und die wahrheit bissl so auslegen das wir am ende nur mit nem blauen auge davon kommen ABER noch am leben sind!

rechtlich gesehn und nach der verhältnismössigkeit der situation wird mein vater vermutlich bluten müssen...WENn ich die ganze wahrheit sage...aber das ist nicht fair! welche umstände müssten den gegeben sein in dieser situation wo mein vater nich belangt werden kann ? mein vater sagte aus das er mit drohenden messerbewegungen AUS VERSEHEN den arm eerwischt hat! ich hingegen sagt aus das er schon etwas gezielt den arm verletzte um ihnen angst zu machen ihre drohungen in dem moment nich wahr zu machen...(WAHRHEIT) war das ein fehler von mir ? kann ich immer noch sagen das ich das doch nich genaus sehen konnte oder das mein vater doch noch mit drohenden bewegungen einen unfall begann ?

also ich hoffe wenn ihr das lest denkt ihr nich das mein vater ein armer irrer is der mit dem messer rumfuchtelt...aber ich denke in dieser situation hätte jeder so gehandelt da alle anderen möglichkeiten ausgeschöpft warn...man muss doch seine familie im EIGENEN haus schützen dürfen ?! weiss nich ob ich meine frage jetzt hier gut genut ausdrücken konnte aber bei der hitze hier bin jetz einfach froh hier "antwort schicken" clicken zu können und hoffe ihr versteht was ich meine/frage xD

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#3
 Von 
Campi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok sry wegen doppelpost...hat sich jetzt erledigt...nach nem gespräch mit meinem onkel weiss ich was ich hätte können/solln und was ich falsch gemacht hab ! thx für antwort

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