häusliche Gewalt/gefährliche Körperverletzung

10. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
häusliche Gewalt/gefährliche Körperverletzung

Guten Tag,
Ich hätte mal eine Frage;
Ein Freund von mir hatte eine körperliche
Auseinandersetzung mit seiner Freundin!
beide waren Alkoholisiert,die Freundin
fing nach einer Geburtstagsparty zu Hause
einen Streit vom Zaun und schlug meinen Freund,der sich daraufhin werte und ebenfalls seine Freundin schlug,(nebenbei
erwähnt,schlug sie meinen Freund schon des Öfteren),der sich bislang (10 Jahre
zusammen)immer im Griff hatte,nur
diesmal brannte eine Sicherung durch!
(auch wegen dem Alkohol und weiterer
Probleme)!Am nächsten Tag hatte die Freundin und ihre Mutter meinen Freund
angezeigt,ins Krankenhaus gefahren usw!
Als sie sich aber nach 2-3 Tagen wieder
beruhigt haben,wollte sie die Anzeige wieder zurückziehen,was aber laut Polizei
nicht geht!!! Mein Freund wurde anschliessend vernommen,woraufhin auch die Freundin von der Polizei eine Anzeige erhielt!Beide haben keine Strafanzeige gestellt,und wollen dass die Anzeige eingestellt wird!Sie werden auch beide bei
einer Verhandlung nicht aussagen!
Jetzt hat mein Freund ein Schreiben vom Gericht bekommen,dass er sich einen
Anwalt suchen soll!
Wie sollen die beiden vorgehen,damit
die Sache für beide gut ausläuft?
Im übrigen,beide sind nicht vorbestraft und
noch nie polizeilich in Erscheinung getreten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Jetzt hat mein Freund ein Schreiben vom Gericht bekommen,dass er sich einen Anwalt suchen soll!

Steht da was vom Pflichtverteidiger / Pflichtverteidigung?
Dann sollten sie erst mal schweigen, einen Anwalt suchen und mit dem alles weitere besprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ja er bekommt einen Pflichtverteidiger
gestellt,oder er sucht sich einen RA!
Was ich nicht verstehe ist,dass wenn beide
nicht aussagen werden,der Staatsanwalt
den Fall nicht einstellt!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Was ich nicht verstehe ist,dass wenn beide nicht aussagen werden,der Staatsanwalt den Fall nicht einstellt!

Es gibt (schwere) Straftaten und es gibt Beweise. Also kein Grund irgendwas einzustellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spartianer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Hallo,
Ja er bekommt einen Pflichtverteidiger
gestellt,oder er sucht sich einen RA!
Was ich nicht verstehe ist,dass wenn beide
nicht aussagen werden,der Staatsanwalt
den Fall nicht einstellt!


Vor Gericht muss man als Zeuge Aussagen, solange man nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann/macht.
Bei der Polizei kann man einfach nichts aussagen, der Staatsanwalt geht aber davon aus, dass vor Gericht, dadurch dass Zeugen erscheinen und die Wahrheit sagen müssen, die Wahrheit ans Licht kommt. Damit stellt er eben nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Schilderung verwundert mich ein wenig. Der Streit, den Sie da erwähnen, klingt zunächst nicht besonders erheblich. Wobei man "sie schlug ihn, er schlug sie" natürlich auch viel verstehen kann, insbesondere was die Intensität betrifft.

Möglicherweise war das aber alles andere als eine Lappalie, worunter ich durchaus noch wechselseitige Ohrfeigen oder ähnliches fassen würde. Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Das ist auch bei "häuslicher Gewalt" keine Selbstverständlichkeit. Anscheinend soll die Sache auch vor Gericht gehen, auch keine Selbstverständlichkeit (wobei man sich durch sein Schweigen glimpflichere Wege aber auch selber verbaut haben könnte). Wenn in dem Brief wirklich stehen sollte, dass er sich einen Verteidiger suchen muss, weil er sonst einen gestellt bekommt, dann deutet das darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft die Sache nicht einfach nur anklagt, sondern sie auch noch als "schwer" einstuft.

In der Überschrift erwähnen sie eine "gefährliche Körperverletzung". Wenn da so auch in dem Schreiben des Gerichts stehen sollte, dass ist das ein weiterer Hinweis darauf, dass die Sache deutlich ernster ist, als sie das hier mit so wenigen Worten dargestellt haben. Vielleicht kennen Sie auch nicht die ganze Geschichte?

Wenn er wirklich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht sein sollte, dann bedeutet das, dass bei dieser Auseinandersetzung noch irgendwas erwähnenswertes Geschehen ist. Vermutlich soll er sie mit einem Gegenstand geschlagen haben.

Sie scheinen entscheidend darauf abstellen zu wollen, dass die Freundin nicht aussagen möchte. Da möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass es der Freundin nicht frei steht, darüber zu entscheiden. Möglicherweise ist sie zu einer Aussage verpflichtet. Davon abgesehen hatte sie ja bereits bei der Polizei ausgesagt und vermutlich liegen noch irgendwelche Berichte aus dem Krankenhaus vor. Dann kommt es auf die Aussage der Freundin womöglich gar nicht mehr an. Und wenn die Freundin doch noch eine Aussage machen wird (was sie möglicherweise muss), dann sollten die nue und die alte Aussage sich möglichst nicht zu deutlich widersprechen.

Übrigens: Sie selber scheinen doch auch Zeuge zu sein. Zumindest indirekt haben Sie doch von dem Vorfall erfahren und könnten dem Gericht notfalls erzählen, was Ihren Kenntnissen nach damals vorgefallen sein soll.

Den Fall kann man hier nicht wirklich bewerten. leider ist Ihre Beschreibung des Falls dafür zu knapp und detailarm. Wie gesagt, scheint es aber recht ernst zu sein. Und dass der Staatsanwalt das nicht eingestellt hat, verwundert nicht so sehr.

Der Freund sollte sich dann wirklich schnell einen Verteidiger suchen. Vielleicht schafft es Verteidiger noch, dass das Verfahren doch noch eingestellt wird. Außerdem könnte damals eine Notwehrsituation vorgelegen haben. Dafür kommt es doch sehr genau auf die EInlassungen der beiden an. Auch deshalb ist es wichtig, alles weitere den Verteidiger übernehmen zu lassen.

GIbt es eigentlich weitere Zeugen? Gibt es Zeugen für die von Ihnen erwähnten früheren Vorfälle?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Was ich weiß ist,dass sie mit einem
Art Besenstiel auf ihn eingestochen hat,
er ihr diesen aus der Hand gerissen hat
und diesen dann 2-3x auf ihrem Ober
schenkel zerbrochen hat!
Deshalb vermutlich die „gefährliche „!
Es war auf jedenfall Notwehr!
Zeugen gibt es keine!
Sie ist ja auch keine Zeugin,da sie ja auch
eine Gegenanzeige ebenfalls gefährliche Körperverletzung von der Polizei erhalten hat!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Carlson68 ):
Es war auf jedenfall Notwehr!

Wie kommt man denn zu der optimistischen Annahme?
Das
Zitat (von Carlson68 ):
er ihr diesen aus der Hand gerissen hat

war die Notwehr.


Das
Zitat (von Carlson68 ):
und diesen dann 2-3x auf ihrem Oberschenkel zerbrochen hat!

ist die gefährliche Körperverletzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spartianer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):

Sie scheinen entscheidend darauf abstellen zu wollen, dass die Freundin nicht aussagen möchte. Da möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass es der Freundin nicht frei steht, darüber zu entscheiden. Möglicherweise ist sie zu einer Aussage verpflichtet. Davon abgesehen hatte sie ja bereits bei der Polizei ausgesagt und vermutlich liegen noch irgendwelche Berichte aus dem Krankenhaus vor. Dann kommt es auf die Aussage der Freundin womöglich gar nicht mehr an.

Übrigens: Sie selber scheinen doch auch Zeuge zu sein. Zumindest indirekt haben Sie doch von dem Vorfall erfahren und könnten dem Gericht notfalls erzählen, was Ihren Kenntnissen nach damals vorgefallen sein soll.


Konkret muss man doch so gut wie immer aussagen, außer man ist verwandt oder verlobt. Also noch öfters als "möglicherweise".
Die Aussage bei der Polizei von der Freundin hingegen wird vor Gericht doch gar nicht mehr zählen und anscheinend wurde bereits Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben, sieht nicht so aus als ob ein Strafbefehlsverfahren oder eine Einstellung im Vorverfahren möglich wäre.
Zum letzten Punkt. Wo ist das mit diesen indirekten Zeugen geregelt? Dann hat man ja extrem oft indirekte Zeugen, wenn man diesen nach dem Fall von der Tat erzählt, u.a. auch der Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von spartianer):
Konkret muss man doch so gut wie immer aussagen, außer man ist verwandt oder verlobt


...oder man müsste sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten, was hier ja offenbar nicht ganz so fern liegt.

Zitat:
anscheinend wurde bereits Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben, sieht nicht so aus als ob ein Strafbefehlsverfahren oder eine Einstellung im Vorverfahren möglich wäre.


Das ist insoweit richtig, da wenn tatsächlich bereits Anklage erhoben wurde, wir gar nicht mehr im Vorverfahren sind. Eine Einstellung nach 153 ff. StPO wäre aber auch im Zwischenverfahren möglich. Weiterhin ist nach der Modifikation der Vorschriften zur Pflichtverteidigung auch denkbar, dass das Schreiben,sich einen Anwalt zu suchen bereits im Vorverfahren gekommen ist, nicht erst wie bisher üblich zusammen mit der Anklageschrift.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.05.2020 23:21

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
und diesen dann 2-3x auf ihrem Oberschenkel zerbrochen hat!


die Formulierung ist gut, die merke ich mir. Falls ich mal jemandem ohrfeigen sollte, werde ich anschließend sagen: "dann habe ich meine Handflächen an seinem Gesicht gewärmt". :devil:

Im übrigen schließe ich mich dem Beitrag von Zuckerberg an.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.05.2020 23:14

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.767 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen