Wenn ich nicht zum Strafantritt erscheine wie lange dauert es bis zum Haftbefehl...?

26. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
henso
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn ich nicht zum Strafantritt erscheine wie lange dauert es bis zum Haftbefehl...?

kleine frage hab ich noch am rande... wenn ich nciht zum strafantritt erscheine wie lange dauert es bis zum haftbefehl....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ein paar Tage. Der Rechtspfleger hat sich eine Frist gesetzt, um den Strafantritt zu kontrollieren. Wenn sich der Verurteilte nicht stellt ergeht Haftbefehl.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ralf2021
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Richtig, Sie sollten bedenken, das Sie wenn Sie sich selbst stellen in der JVA den Status eines Selbststellers bekommen, das führt Vergünstigungen nach sich. Müssen Sie vorgeführt werden hat sich das erledigt.

Falls Sie noch was zu erledigen haben -was wichtiges- können sie eine Strafhaftverschiebung beantragen. Je nach dem was los ist wird die auch genehmigt.

Lassen Sie es nicht auf ne INPOL Fahndung ankommen , wird Ihnen wenig bringen.


MFG

2x Hilfreiche Antwort

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