haftstrafe verkürzen

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Baby32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
haftstrafe verkürzen

Hey.. mein Freund sitzt seit 2 wochen in der JVA.. er soll 41 Tage sitzen.. kann ich was machen das er früher nach hause kommen kann ???.. sitzt weil er seine bewährungsauflage verletzt hat..haben 4 kinder zuhause..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

sitzt weil er seine bewährungsauflage verletzt hat Da hat er Ihnen was vom Pferd erzählt. Dafür kann man natürlich sitzen, aber nicht 41 Tage - dazu müßte er nämlich zu 41 Tagen auf Bewährung verurteilt worden sein. Und das gibt es in D nicht.

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#2
 Von 
Baby32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hat die polizei mir erzählt..
wir wussten noch nicht mal das er gesucht wird... das ist wirklich so...

-- Editiert von Baby32 am 04.09.2015 14:41

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

das ist wirklich so... In D werden Strafen in Monaten verhängt - wo sollen da 41 Tage herkommen? Aber nehmen wir doch einfach an, es stimmmt - dann können Sie definitiv nichts machen. Ginge es um eine unbezahlte Geldstrafe. wäre das anders - da könnten Sie ihn "freikaufen", vorausgesetzt, Sie haben das nötige Geld.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Baby32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hhmm leider war es vor meiner zeit.. kann nur das schreiben was die polizei gesagt hat.. wir sind nich verheiratet deswegen bekomme ich nicht so viel infos.. wollte nur fragen ob man die chance hat..

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

kann nur das schreiben was die polizei gesagt hat.. Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Freund beim nächsten Besuch/Telefonat? Ohne Infos kann man hier nur raten, was es nun sein könnte.

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#6
 Von 
Baby32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Er sagt das selbe..

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Na schön - wäre es eine unbezahlte Geldstrafe, hätte er Sie wohl gebeten, Geld zu besorgen. Da das offenbar nicht der Fall ist, wird er bis zum Ende sitzen müssen - bei einer so kurzen Haftdauer kommt keine vorzeitige Entlassung in Frage.

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#8
 Von 
Baby32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.. danke schön...

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es wird eine zur Bew. ausgesetze Reststrafe einer verbüßten Freiheitsstrafe sein. Da können durch sog. "Anrechnungstage" auch solche krummen Zahlen herauskommen.

Das Ergebnis bleibt aber gleich: Vorzeitige Entlassung ist nicht möglich.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.09.2015 18:18

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#10
 Von 
Baby32
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön.. dann weiss ich bescheid..

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