haschisch handel

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
haschisch handel

Hallo,

ein bekannter von mir wurde mit 3 kg haschisch festgenommen.
angeblich hätte einer ein hinweis der polizei gegeben. Ihm wird vorgeworfen, bereits mehrere kilos angeboten zu haben.
Nun sitz er in u-haft. Seine frau kann es nicht glauben, dass ihr man zu so etwas schon öfter gemacht haben soll, da er über Monate sehr selten alleine (also ohne familie) spazieren ging.
sein zustand zu dieser zeit:sehr krank, unter druck, geldnot, enttäuschungen.
meine frage: wie könnte seine strafe aussehen, welche zustände könnten mildernd wirken, wie kann man ihm helfen? was wird aus seiner arbeit?

bitte um evtl. tröstenden rat
der familie geht es sehr schlecht

DANKE

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es sollte sofort ein Anwalt eingeschaltet werden. Der Bekannte hat auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Trotzdem sollte selbst einen aussuchen.

Dieser sollte prüfne, ob es Sinn macht, gegen die Anordnung der U-Haft vorzugehen.

Hinsichtlich der Strafe droht eine Mindeststrafe von einem Jahr (§ 29a BTmG).


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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei allem Respekt, aber für *tröstenden Rat* ist das hier die komplett falsche Adresse. Hier können Sie rechtliche Information bekommen. Tröstenden Rat gibt es evtl. im Forum bei http://www.strafvollzug-online.de

Es wird hier auf eine mehrjährige Haftstrafe hinauslaufen. Die absolute Mindesstrafe bei mehr als einem Fall ist 1 Jahr + 1 Monat Freiheitsstrafe [§ 29a BtmG]. Dabei wird es aber bei der Menge kaum bleiben. Wurde das Zeug aus dem Ausland eingeführt, ist die Mindeststafe 2 Jahre [§ 30 BtmG]. Wurde das ganze gar bandenmäßig und in in der Absicht es regelmäßig zu machen, aufgezogen (also als Zusammenschluß von min. 3 Personen, die sich dafür zusammengeschlossen haben) wäre die Mindeststrafe sogar 5 Jahre [§ 30a BtmG]. Wissen Sie schon welcher § genau vorgeworfen wird?

Aber selbst wenn es beim geringesten Tatvorwurf bleibt [§ 29a] wird es sehr eng mit einer Strafe die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Da geht theo. bis 2 Jahre. Wenn man darauf eine Chance haben will, hilft eigentlich (wenn die Taten sowiso in dem Umfang nachweisbar sind) ein vorbehaltsloses Geständnis und eine Aussage iSv. § 31 BtmG (man muß also seine Lieferanten und Kunden ans Messer liefern). Das alles muß natürlich vorher unbedingt(!!!) mit einem Anwalt besprochen werden, der Akteneinsicht hatte. Vorher sollte man keine Aussagen machen. Und das ist auch das einzige womit man ihm helfen kann --> Guten Anwalt besorgen. Es liegt eh ein Fall der notwendigen Verteidigung vor [§ 140, Abs. 1] StPO , also einen Anwalt muß er sowiso haben.

Hier bei uns am Gericht hat gerade vor 2 Wochen ein nicht vorbestrafter Angeklagter 4 Jahre und 3 Monate Jahre für die Einfuhr von 5 KG aus Holland (aufgeteilt auf 5 Fahrten, also 5 Fälle des § 30) bekommen. Und unser Gericht ist in BtmG-Sachen noch recht human.



-- Editiert von !!streetworker!! am 10.07.2008 22:32:34

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#3
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das weiss ich nicht
es heisst
HANDELTREIBEN IN NICHT GERINGER MENGE
angeblich wären sie durch eine zeugenaussage auf seine spur gekommen, was nie sein kann dass er das vorher schon getan hat. wie auch immer. er wurde bei der übergabe erwischt und wird verdächtigt mehrere kilos verkauft zu haben.
- erste straftat mit btm
- 2 kleine kinder
- eine Frau die ihn liebt
- arbeit
kann man nicht auf die bauen und eine strafmilderung verlangen
klar aussagen sollte er! kann die frau was tun um die strafe zu mildern?

bei der übergabe mit 3 kilo haschisch festgenommen

-- Editiert von Schicksalsschlag am 11.07.2008 10:50:16

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#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
kann die frau was tun um die strafe zu mildern?

Es ist seine Strafe. Wenn ueberhaupt, dann kann er was machen. Schliesslich traegt er auch allein die Verantwortung.

Gruss
Agenor

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#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
kann die frau was tun um die strafe zu mildern?


Sie sollte einen wirklich guten Strafverteidiger beauftragen.

Es gilt was Bob, gesagt hat. Bei uns hier im LG Bezirk den ähnliche Strafen ausgesprochen.




-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#6
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

versteh ich nicht
welche höhe von strafe, von 5 J?

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#7
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

na dann hoffe ich mal das der nicht von Krefeld verknackt wird.....
Härteste Verurteilung 2 Monate Gefängnis wegen etwa 2 Gramm-Anklage wurde mal ausgedehnt auf Handel ANBAU!!!!!!!!etc...
Aber echt BTM keine Gnade! Sorry aber kann das nicht gut heissen!
Was den Fall betrifft kleiner Tip die Anklage muß jede Straftat beweisen!
Und wenn die Zeugen eventuell sich durch Deals mit sonstwen reingewaschen haben na dann besteht nochj ne kleine Chance mit unter 5 Jahren davon zu kommen.. Guter Fachanwalt in diesem Bereich unbedingt anzuraten!
Zeugen und Aussagen durchleuchten und prinzipiell jeden der Zeugen vereidigen lassen!!!
Mancher soll ja schon umgefallen sein.....

-----------------
"was ist das?"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

es heisst
HANDELTREIBEN IN NICHT GERINGER MENGE


Das wäre *nur* der § 29a BtmG mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr, bei der es -wie gesagt- bei der vorgeworfenen Menge nicht bleiben wird. Ziel kann hier also nur sein, die 2 Jahres Grenze nicht zu überschreiten, und somit im Bereich einer Strafe zu bleiben, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Über 2 Jahre geht das nicht mehr.

- erste straftat mit btm
- 2 kleine kinder
- eine Frau die ihn liebt
- arbeit
kann man nicht auf die bauen und eine strafmilderung verlangen


Verlangen kann er überhaupt nichts. Er kann darauf hoffen eine milde Strafe zu bekommen. Von den genannten Dingen ist allerdings nur das erste ein Grund eine milde Strafe auszusprechen. Dass er eine Arbeit, Frau und Kinder hat, wußte er auch schon vor der Tat. Diese Dinge können (und werden) sich allenfalls auf die Sozialprognose auswirken, wenn es um die Frage geht, ob eine Strafe bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird, oder nicht.

Wie schon gesagt: Besorgen Sie ihm einen guten Anwalt: Fachanwalt für Strafrecht. Mehr können Sie nicht tun.

was nie sein kann dass er das vorher schon getan hat. wie auch immer.

Woher wollen Sie das so genau wissen? Was glauben Sie, wieviele Frauen schon aus allen Wolken gefallen sind, wenn sie erfahren haben, was die Gatten hinter deren Rücken schon so getrieben haben. Sehr unwahrscheinlich ist es eher, dass er gleich bei seiner ersten Tat erwischt wurde. Und der Zeuge muß seine Kenntnisse ja irgendwoher haben.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#9
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Da es absolut kein Geheihmniss ist, welche Strafe mittlerweile für Btmg Vergehen ausgesprochen werden, hat sich Ihr Bekannter bewußt dazu entschlossen dieses Risiko einzugehen, hoffentlich hat es sich für Ihn gelohnt. Im übrigen würde ich nicht darauf hoffen Milde zu erfahren, weil eine Familie im Hintergrund steht, oftmals dient gerade das strafverschärfend weil bewußt die Zerstörung dieser und die in Mitleidenschaft Ziehung von Kindern in Kauf genommen wurde.
Btmg Verstöße dieser Art sind keine Vergehen sondern Verbrechen, dementsprechend wird auch die Haftstrafe ausfallen.
Mein Mitleid gilt ganz und allein der Familie, für Drogendealer habe ich absolut keine Gnade übrig.

mfg,
steffi

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#10
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--Das ist natürlich (leider ) Unsinn, wäre zutreffender ausgedrückt.

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#12
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

habe ich jetzt aus den vorgegangenen antworten es richtig verstanden?
Es kann sein, dass er 2 Jahre bekommt und die möglichkeit besteht, dass er mit einer bewährungsstrafe davonkommt.
Das einzigste was ich hoffe, egal wie das endet, dass er seine Lehre daraus gezogen hat und irgendwann wenn er wieder draussen ist, die finger davon und von solchen fernhält.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich hoffe, dass er NICHT mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.
Um es zu verdeutlichen: nehmen wir an, seine Kunden kaufen kleine Päckchen á 5 g, dann kriegst du vielleicht eine Vorstellung davon, wie viele Leute er mit diesem Dreckszeug versorgen konnte. Er wurde nicht mit 3 Kilo Zucker erwischt! :kotz:

-----------------
"gruß azrael


"

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#14
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn man sich den ersten paar texte mal richtig durchlesen würde, dann würde man herauslesen können, dass er kein dealer auf geschäft war, sondern dies sein erstmaliger versuch war und auch scheiterte.
Ich sage mal falsche leute gekannt.
Wie auch immer.
wichtig ist was geschieht, und nicht was manche anderen wünschen, nur weil es sie selbst momentan nicht betrifft.

GRUSS Schicksalsschlag
:zoff:

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#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ihm wird vorgeworfen, bereits mehrere kilos angeboten zu haben.

von Schicksalsschlag - 10.07.2008 22:04:00
Status: Frischling (6 Beiträge)



Das saugt sich die Polizei nicht aus den Fingern.


Und ob du es *kein Dealer auf Geschäft* nennst oder nicht, er wollte durch den *Transport* dafür sorgen, dass das Zeug unter die Leute kommt.

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

da hast du recht, er hat es unter die leute gebracht. Ob es jetzt das erste oder 379 te mal war ist egal. das ist schlimm an sich schlimm genug. Ich sehe es nur so, dass jeder mal fehler aus not machen kann. Der eine solche, der Andere vielleicht etwas weniger Schlimmeres.
Villeicht sogar enpaar die sogar schlimmer sind.
Ich finde man sollte nicht jeden nach nem bestimmten Schablonendenken verurteilen.
Jeder kann mal aus dem affekt handeln.
Ob er es hinterher bereut, ob der eine das richtig findet oder nicht, das ist jedem selbst überlassen.
Ich finde auch, solche sollten Ihre dazu angemessene Strafe bekommen, allerdings muss ich wiederholt sagen, dass es bei ihm nicht aus geldgier war und auch das erste mal.
Was die polizei sagt, dass er bereits mehrere kilos angeboten hätte, ist nur eine zeugenaussage.
das kann ein x beliebiger sein, der ihn kennt, und um den eigenen hals aus der schlinge zu ziehn namen nennt. Ob oder nicht ist ne andere sache.
:cheere:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich finde man sollte nicht jeden nach nem bestimmten Schablonendenken verurteilen.

Wird er auch nicht. Er wird sehr individuell verurteilt werden.

Jeder kann mal aus dem affekt handeln.

Drogenhandel in der Größenordnung und *Affekt* sind 2 Sachen die sich gegenseitig ausschliessen. Affekt ist es, wenn mir jemand eine knallt und ich ihm auf der Stelle eine zurückknalle. Für den Drogenhandel bedrufte es es gewisser Planungen, so dass von Affekt keine Rede sein kann.

Was die polizei sagt, dass er bereits mehrere kilos angeboten hätte, ist nur eine zeugenaussage.

Das sollten Sie nicht unterschätzen.
Irgendwie muß dieser Zeuge ja darauf kommen. Wenn die Zeugenaussage glaubhaft ist, und das Gericht sie sich zu Eigen macht, handelt es sich um einen (Zeugen-)Beweis.

Es kann sein, dass er 2 Jahre bekommt und die möglichkeit besteht, dass er mit einer bewährungsstrafe davonkommt.

Rein theoretisch ist das möglich, wenn kein Tatvorwurf höher als § 29a BtmG verurteilt wird, oder im Falle des § 30 BtmG nur eine Einzeltat verurteilt und die absolute Mindesstrafe ausgeworfen wird. Praktisch wird es hier eher sehr schwer noch zu einem bewährungsfähigem Strafmaß zu kommen. Um das seriös beurteilen zu können, müßte man Akteneinsicht haben. Erheblich strafmildernd kann es sich -wie schon gesagt- auswirken, wenn er Aussagen im Sinne des § 31 BtmG macht, also Bezugs- und Absatzquelle(n) nennt und gegen diese Personen vor Gericht aussagt, also an deren Verurteilung mitwirkt. Das kann ihm aber am besten alles sein Anwalt erklären. Ist denn nun schon einer eingeschalten oder nicht? Falls nicht, muß man das schnellstens nachholen, zumal hier eh ein Fall des *Anwaltszwangs* besteht.


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Anwalt wurde von seiner Frau schon eingeschaltet. Er hat momentan noch keine Akte erhalten.
Dem Anwalt soll er mitgeteilt haben, dass er nicht viel mit der Sache zu tun hat. Sprich - er hat es von jemand bekommen.
Ich gehe mal davon aus, was auch bestimmt so sein muss, dass er Namen nennt. Ich finde, dass er dies tun müsste, auch wenn es nicht strafmildernd wirkt. Das ist seine Pflicht denke ich.
Mir tut es weh, dass ER eine Straftat begeht und die Familie so gesehen darunter leidet. Vielleicht sogar mehr wie er.

PS: was sind absatzquellen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Absatzquellen ist das, wohin oder an wen er es weitergibt/veräußert.

Die Familie ist diejenige, die am meisten darunter zu leiden hat. Um es krass zu sagen, der Ernährer fällt weg. Von den emotionalen Geschichten mal ganz zu schweigen...

Aber schon fast lustig finde ich diesen Satz:

quote:
Dem Anwalt soll er mitgeteilt haben, dass er nicht viel mit der Sache zu tun hat. Sprich - er hat es von jemand bekommen.


Er hats bekommen. Einfach so. Und ein anderer hat gesagt *bring mal 3 Kilo Stoff da und da hin...*

Dann muss Dummheit schon bestraft werden *kopfschüttel* :bang:

-----------------
"gruß azrael


"

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#21
 Von 
Schicksalsschlag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht was gemeint ist damit, aber das wurde uns mitgeteilt.
wie auch immer - wird schon gerecht verurteilt werden denke ich.
Ich hatte bisher garnichts mit solchen dingen zu tun. wusste bis jetzt noch nichtmal, welches von den ganzen drogen wie heisst.
Der Richter oder -in wird schon wissen, wie was zu urteilen ist.
Der Familie wünsche ich nun sehr viel kraft und auch anderen Familien, die mit solchen Situationen konfrontiert werden.

Ja, Dummheit sollte man aufjedenfall bestrafen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

na wnn man den mit 3 Kilo in der Türkei erwischt hätte....... 15-30 Jahre.....

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Und jetzt?

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