hausfriedensbruch wegen pinkeln auf fremden gelände

5. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
hausfriedensbruch wegen pinkeln auf fremden gelände

Also, mein Kumpel und ich sind neulich in eine Einfahrt gelaufen um nachzuschauen ob da wirklich Person X wohnt. Wir hatten schon n bisschen was getrunken und mussten dringend pinkeln. Haben dann da auf so nen Weg gepinkelt der um das Haus führt. Sind dann wieder zu der Party zurück von der wir kamen. Nach einer halben Stunde stand die Polizei vor der Tür und erzählte uns , dass wir wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurden. Ich (19) und mein Kumpel (20) haben nun große angst was auf uns zu kommt. Kann mich bitte jemand beruhigen? und sagen wie das nun alles ablaufen wird.

Ich bedanke mich schoneinmal im vorraus

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Eine Einfahrt? Nun ja, für einen Hausfriedensbruch muss in ein 'befriedetes Besitztum' eingedrungen werden, also etwas, was irgendwie zumindest umzäunt ist, § 123 StGB . Das ist bei Einfahrten üblicherweise nicht der Fall. Insofern dürfte der angezeigte Hausfriedensbruch bereits tatbestandlich nicht vorliegen. Dennoch muss die Polizei dem nachgehen, wenn eine entsprechende Anzeige erstattet worden ist, denn angezeigt werden kann ja nun mal alles, das ist also nichts besonderes, dass die sich bei Ihnen gemeldet haben (woher wussten die eigentlich, wo sie hin müssen? Anscheinend hat man Sie ja wohl erkannt, oder).
Die öffentliche Uriniererei kann allenfalls eine Ordnungswidrigkeit sein.
Sie wollen beruhigt werden? Nun ja. Es wird kaum etwas nennenswertes passieren. Ich hoffe, das reicht.

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#2
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja wir wurden erkannt, wohl hat mein kumpel noch die Hauswand beim pinkeln erwischt. Nun haben wir Angst was auf uns zu kommt wie gesagt wir sind da hin gelaufen, zur Einfahrt rein, den weg der in den Garten führt n stück reingelaufen und dann gepinkelt. Der Mann ist der Ansicht, dass unser Tat Absicht war. Wie läuft das nun alles weiter ab? was ratet ihr uns?
Wann kommt ein Schreiben der Polizei/´Staatsanwaltschaft?


-- Editiert von jenkel am 05.02.2008 22:27:16

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#3
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

kann mir da keiner weiter helfen?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wastl hat doch schon alles gesagt. Es ist fraglich, ob ihr Euch überhaupt strafbar gemacht hat. Wenn die Polizei auch schon an einer strafbaren handlung zweifelt, wird vielleicht gar nichts kommen. Also macht euch nicht verrückt.

Eine bestrafung ist extrem unwahrscheinlich. mehr kann nicht dazu gesagt werden.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Möglicherweise bekommen Sie noch einen Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt. Den können Sie beantworten, müssen das aber nicht.
Wie gesagt, für einen hausfriedensbruch muss in ein befriedetes Besitztum, also etwas mit einem Zaun o.ä. darum eingedrungen werden. Eine Einfahrt ist aber nicht umzäunt, es sei denn, es wäre ein Tor davor, aber davon haben Sie ja nichts gesagt. Wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt. Der Anzeigende wird sich über Sie geärgert und die Anzeige erstattet haben. Aber nicht alle erstatteten Anzeigen beinhalten eine Straftat. Mehr kann man dazu eigentlich auch nicht sagen.

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#6
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Auch wenn er einen Strafantrag gestellt hat? Die Anzeige ist ja wegen Hausfriedensbruch , das Pinkeln tut da nichts zur Sache? Dafür müsste man uns ja wegen Sachbeschädigung etc. angezeigt haben, oder? Also muss ich nun nicht vor dem Mann griechen und um Vergebung flehen?

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Strafantrag wird grundsätzlich für alle in Betracht kommenden Delikte gestellt, es sei denn, er wird ausdrücklich auf eines beschränkt.
Hausfriedensbruch ist ein sog. absolutes Antragsdelikt, kann also nur verfolgt werden, wenn ein schriftlicher Strafantrag gestellt wird. Bei der Anzeigenerstattung unterschreibt der Anzeigende also regelmäßig so ein Strafantragsformular. Woher wissen Sie eigentlich, dass ein Strafantrag gestellt worden ist?
Eine Sachbeschädigung erscheint ebenfalls recht fraglich, weil nicht erkennbar ist, worin eine Beschädigung liegen soll, zumal sich Ihre Hinterlassenschaften ja problemlos mit Wasser abspülen lassen dürften.

Also muss ich nun nicht vor dem Mann griechen und um Vergebung flehen?<i/<
Das verlässt den strafrechtlichen Bereich, aber da Sie schon fragen: Nachdem Sie sich derart in dessen Einfahrt aufgeführt haben würde es nicht schaden, sich zu entschuldigen. Sie müssen ja Ihrem schlechten Benehmen nicht noch eins drauf setzen, indem Sie nicht mal den Mut aufbringen, sich dafür zu entschuldigen.

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#8
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ihr beruhigt mich schon sehr...dankeschön.
Das mit der Entschuldigung ist aufjedenfall eine Überlegung wert.
Nur müsste die Polizei doch wissen dass dieser Strafantrag zu nichts führt, wieso geht sie dem dann nach? (Uns wurde am selben Abend gesagt, dass gegen uns ein Strafantrag gestellt wird). Sie haben unsere Schuhe angeschaut um zu sehen ob die Abdrücke im Schnee mit dem Profil unserer Schuhe übereinstimmen. Die Polizisten waren recht gut drauf und haben nur gesagt dass wir uns nächstes mal nicht so dumm anstellen sollen.
Ich bedanke mich recht herzlich für die guten Auskünfte und vorallem dafür, dass ihr mich beruhigt habt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ihr beruhigt mich schon sehr...dankeschön.
Das mit der Entschuldigung ist aufjedenfall eine Überlegung wert.
Nur müsste die Polizei doch wissen dass dieser Strafantrag zu nichts führt, wieso geht sie dem dann nach? (Uns wurde am selben Abend gesagt, dass gegen uns ein Strafantrag gestellt wird). Sie haben unsere Schuhe angeschaut um zu sehen ob die Abdrücke im Schnee mit dem Profil unserer Schuhe übereinstimmen. Die Polizisten waren recht gut drauf und haben nur gesagt dass wir uns nächstes mal nicht so dumm anstellen sollen.
Ich bedanke mich recht herzlich für die guten Auskünfte und vorallem dafür, dass ihr mich beruhigt habt.

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn eine Anzeige erstattet wird bleibt der Polizei zunächst nichts anderes übrig, als dem nachzugehen. Die Polizei nimmt ja keine rechtliche Bewertung vor, jedenfalls nur eine vorläufige, und kann insbesondere das Verfahren nicht einstellen. Sie muss es in jedem Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben. Dann muss in der Akte allerdings auch etwas drin sein, also der Strafantrag zum Beispiel oder eine Beschreibung des 'Tatortes'. Deshalb haben die auch die Spuren im Schnee mit den Schuhsohlen verglichen, weil es sonst sein könnte, dass hinterher ein Beschuldigter sagt, er habe diese oder jene Schuhe angehabt und könne deshalb die Spuren nicht verursacht haben. Und wenn schon welche da sind sollte die Polizei sie sich auch anschauen.

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Nur müsste die Polizei doch wissen dass dieser Strafantrag zu nichts führt, wieso geht sie dem dann nach?


Polizisten sind keine Juristen und ich vermute, die wenigsten Polizisten können zwischen einer Hofeinfahrt und 'befriedetem Besitztum' differenzieren. Das ist aber auch nicht schlimm, denn das ist ja nicht ihr Job. Dafür ist die Staatsanwaltschaft da.

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ justice
Ich war schneller ;)

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da ich mich im karneval übel erkältet habe und im bett liege, kann ich mich ja heute mal ausgiebig dem Forum widmen... ;)

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Willkommen im Club sozusagen ;)

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#15
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Also nocheinmal, tut mir leid mach mir einfach sorgen, wir gingen in die Einfahrt mussten pinkeln gingen rechts in so einen weg 1-2 meter hinein haben dann dort hingepinkelt. Mein Kumpel hat wohl die hauswand etwas getroffen. Nun kann uns nichts passieren nichteinmal eine Vorladung zur Polizeiwache? Nur dieser Brief in dem wir Stellung nehmen können, aber nicht müssen? Wenn ich diesen Brief erhalte (wie lange dauert dies normal nach der "Tat"?) kann ich zugeben dass ich das gemacht habe , oder?

Wünsch dir/euch gute Besserung und Dank euch für die ausgiebige Beantwortung.

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kann ein Brief sein oder auch eine Vorladung zur Vernehmung. Sie können dann hingehen, müssen es aber nicht. Sie können es zugeben, müssen es aber nicht. Allerdings wurden Sie ja dabei gesehen, also sollten Sie darüber nachdenken, ob es sich lohnen würde, zu bestreiten, oder ob es nicht sinnvoller wäre, das so zu erzählen wie es war.

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#17
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich würde es aufjedenfall zugeben, was bringt es mir mich da noch weiter hinein ziehen zu lassen? Ich wurde dabei gesehen, gebe es zu entschuldige mich dafür und fertig. Laut eurer Aussage kann mir nichts passieren. Nur wie lange dauert es idR bis dieser Brief bei mir eintrifft? kann mir wirklich nichts passieren?

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#18
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie lange dauert es idR nach der Tat bis dieses Schreiben der Polizei bei mir eintrifft oder kann eine Vorladung auch telefonisch abgewickelt werden?

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#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das kann innerhalb von ein paar Tagen eintreffen oder erst nach Monaten. Das kommt u.a. darauf an, ob die Polizei neben diesem Kriminalfall noch andere Dinge zu erledigen hat ;)

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#20
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

^"kriminalfall"
hört sich an wie wenn ich jmd gekillt hätte :D

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#21
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wer weiß, vielleicht haben Sie eine Blattlaus erschreckt, oder eine Wühlmaus, dann müsste man sich noch über einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz unterhalten. Es summiert sich so langsam. Haben Sie schon für den Fall der Verhaftung die Zahnbürste eingepackt?

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#22
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

bekomm ich dort keine? =)
solls ja gebn dass man seine Zahnbürste als Mordwaffe benutzt :D

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#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sicher, und ganz tolle Anstaltskleidung.
Haben Sie das Entschuldigungsschreiben schn fertig? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

mich muss man noch nichts mit Sie ansprechen, sonst fühl cih mich noch zu erwachsen ;) .
Meinen Sie ein Entschuldigungsschreiben reicht aus?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

mich muss man noch nichts mit Sie ansprechen, sonst fühl cih mich noch zu erwachsen .
Das ist ja Sinn der Sache ;)

Meinen Sie ein Entschuldigungsschreiben reicht aus?
Sicher. Ich weiß ja nicht, in welchem Verhältnis Sie zu dem Anzeigenerstatter stehen. Vielleicht ist der ja gar nicht erbaut, wenn Sie auf einmal vor seiner tür stehen. Außerdem muss man es ja nun nicht übertreiben. Schön, Sie haben ihn geärgert, aber wegen sowas nun die Polizei zu beschäftigen ist ja auch etwas bizarr. Es sei denn, das war der Tropfen, der im wahrsten Sinne das Fass zum überlaufen brachte. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Man könnte ja ein Entschuldigungsschreiben schicken und anbieten, die Hauswand zu säubern.
Mich persönlich würde es auch maßlos ärgern, wenn jemand einfach meine Hauswand anstrullert. Und ich finde es schon merkwürdig, dass hier so ein Tenor von *ist ja nix passiert* herrscht. :bang:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
jenkel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Brief ist da soll ich nun bei n Kreuz machen "ja" oder n Kreuz bei "keine Aussage machen" machen? was ist besser für mich?

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