Darf ich Bekannter meiner Stiefmutter Hausverbot erteilen?

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
zoru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich Bekannter meiner Stiefmutter Hausverbot erteilen?

hallo,

ich hab ein problem mit einer bekannten meiner stiefmutter.
die situation ist die, das ich und mein bruder das haus geerbt haben und meine stiefmutter noch mit darin wohnt.
nun hat meine stiefmutter eine bekannte die psychisch krankt ist, ihre medikamente nicht nimmt. außerdem spinnen alle ausser ihr. diese frau ist nun vor ein paar wochen auf mich verbal losgegangen. worauf ich ihr hausverbot erteilt habe. von meine steifmutter hab ich mich dann breitschlagenlassen das diese frau wieder ins haus kommen darf, aber nur wenn wir (ich und meine 3 jährige tochter) nicht da sind.
gestern bin ich mit meine tochter heim gekommen und diese frau war im garten. als ich meine stiefmutter darauf ansprach, ist die frau wieder verbal auf mich los gegangen. was mir einfällt, sie ginge dahin wo sie will, es ist ihr egal ob mir das haus gehört. ich habe ihr gar nichts zusagen.
ich war nur noch fertig und hab mich dazuhin reissen lassen, ihr ihr bier ins gesicht zuschütten, darauf hin ist sie körperlich auf mich losgegangen und hat mir gedroht: "ich mach dich fertig ... ich bring dich um."
meine stiefmutter meint, da sie auch in dem haus wohne könnte ich der frau kein hausverbot geben.
nun meine frage, ich hab mal gehört, das sogar vermieter hausverbot in bestimmten situationen erteilen können.

kann mir jemand weiter helfen?

danke zoru

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Zunächst mal wäre zu klären, wer bei Euch das Hausrecht hat. Hat die Stiefmutter ein eigenes Wohnrecht? Für bestimmte Bereiche auch exklusiv?

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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#2
 Von 
zoru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo micha,

dazu muß ich sagen das sie nicht mit meinen vater verheiratet war. sie waren zwar ewig zusammen. im testament meines vater steht zwar das wohnrecht, aber sie hat es nicht ins grundbuch einschreiben lassen, damit sie keine erbschaftssteuern zahlen muß.

gruß
zoru

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#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Erbrecht mochte ich noch nie, bin da auch kein Experte, aber ich meine, auf die Grundbucheintragung kommt es nicht an. Wenn das Testament ein Wohnrecht als Vermächtnis enthalten hat, kann die Stiefmutter von den Erben die Einräumung und Gewährung dieses Wohnrechts wohl auch verlangen und hat dann für die im einzelnen bezeichneten Räume auch alleiniges Hausrecht.

Inwieweit aus dem Eigentum Zumutbarkeitsgrenzen entstehen, jenseits derer auch der Eigentümer das Hausrecht jeenfalls am Haus im übrigen geltend machen und somit den Zutritt verwehren kann, ist eine Frage, mit der sich die Gerichte im einzelnen seit langem schwer tun.

Jedenfalls, wer selbst mit Bier schmeißt, muss sich über aggressive Reaktionen nicht wundern. Gegenüber Kranken wird generell eine eher defensive Haltung zu fordern sein, solange damit ruhe zu erreichen ist.

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