hehlerei, begünstigung

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
carena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
hehlerei, begünstigung

hallo ihr lieben...

sitze gerade an meiner strafrechts-ha und bin schon zu einigen er´gebnissen gekommen. ich würde mich aber allerriesigst freuen, wenn mir eventuell noch jemand ein tip geben kann, wenn ich etwas übersehen haben sollte?!
hier ist der sv und dann meine überlegungen:


der automechaniker a,bessert seine legalen einkünfte dadurch auf,dass er teile zuvor von ihm selbst entwendeter autos ins ausland verkauft.bei deren absatz arbeitet er seit monaten mit x zusammen.eines tages bricht a in einem parkhaus eines grossen verkehrsflughafens den bmw von s auf,die fuer drei wochen in die karibik geflogen ist.a fährt mit dem wagen zu seinem rund 50 km entfernt wohnenden freund b,der über den unangekündigten besuch überrascht ist,a jedoch aus gefälligkeit seine garage zur verfügung stellt,um das fahrzeug fuer einige tage unterzustellen.b ist sich im klaren, dass a dieses fahrzeug nicht legal erworben hat;er will deshalb verhindern, dass es schnell gefunden und beschlagnahmt wird.
drei tage später kommt a erneut zu b,diesmal in begleitung von c,der einen geräumigen lieferwagen mitbringt.c hatte bereits vor der entwendung des bmw mit a abgesprochen,wie schon bei früheren gelegenheiten gegen einen anteil am erlös beim abtransport von autoteilen behilflich zu sein. nach den gesamten umständen ist sich c im klaren, dass der bmw gestohlen ist.während a die scheinwerfer,rückleuchten,türen,motorhaube,räder und weitere einzelteile demontiert,verstaut c die autoteile in seinem lieferwagen und transportiert sie zu einer abgelegene feldscheune. dort sollen sie,wie ihm a erklärt hat,von x abgeholt und anschließend über die grenze gebracht werden.dieser plan wird jedoch von der polizei vereitelt:einen tag später werden a und x vorläufig festgenommen.wie haben sich a,b und c strafbar gemacht?



für mich kommt zunächst die abgrenzung zwischen begünstigung und beihilfe zum diebstahl in betracht; und die abgrenzung zwischen absetzen und absatzhilfe ->eben hehlerei

meint ihr, ich habe was übersehen?

wenn es hier so aussieht, als ob ich von jemand anderem meine ha machen lassen möchte, dann möchte ich mich heirmit entschuldigen! das ist wirklich nicht der fall!!! ich möchte nur ein paar anregungen haben... vielleicht ist meine these ja vollkommen falsch?!

auf jeden fall einen lieben dank an die, die mir helfen möchten!

liebe grüße - alexa

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Alexa,

zusätzlich fällt mir nach Überfliegen des SV noch § 123 StGB im Parkhaus ein und sicher läßt sich hier die alte und neue BGH Rechtsprechung zum Bandendiebstahl erörtern. § 248 ist erfüllt, fällt aber durch Konkurrenz weg.

Viel Erfolg noch.
MCNeubert

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#2
 Von 
carena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey! Erstmal danke für die schnelle Antwort!!
Ja, an das einfachtse habe ich nun gar nicht gedacht!! Denke auch, dass ich 123 berücksichtigen sollte!!

Allerliesbten dank!!

Alexa

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