ich habe internet betrug auf ebay begangen und 24 Personen geschädigt dadurch

18. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
badplayer20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ich habe internet betrug auf ebay begangen und 24 Personen geschädigt dadurch

schönen guten tag,

schreibe hier offen und ehrlich, zu meiner Person, bin 20 Jahre alt habe 1 Kind und ein Kind ist unterwegs. leben alle in ein Haushalt. Bin arbeitssuchend

als erstes weis ich das es sehr schei… war was ich gemacht habe und stehe gerade dafür

folgender Sachstand : habe auf eBay ca 24 Personen betrogen, Sachen verkauft die ich nicht hatte und das Geld ein kassiert. Gesamtschaden von 18.000 Euro maximal.

Gründe für diese mehrfachen betrüge : private Schulden bei anderen, Spielsucht, falsche Vorbilder, Lebensunterhalt für meine schwangere Partnerin und erstes gemeinsame 1 jähriges Kind sichern.

Vergangenheit : vorher nie kontakt mit der Polizei gehabt als Täter, war meine erste kriminelle Sache aber halt mehrfach begangen, habe eine lebenslange Nervenkrankheit, bin arbeitssuchend dadurch, kann nichts mehr alles aus üben, wurde in meiner Vergangenheit mehrfach vergewaltigt, dies auch nachweisbar aus meiner Jugendamt Akte und auch damals Anzeige gemacht.

meine Lösung wären um das Strafmaß zu lindern : mich selbst anzeigen, vor Ort alles direkt zu geben, nichts abstreiten, offen und ehrlich antworten, Anwalt suchen der mich durch die Sache mit begleitet und unterstützt. Privat Insolvenz gehen durch die private Schulden und Schulden die ich durch die ganzen betrugsfälle habe. Ca 1000 euro habe ich noch die würde ich geben um 2 bis 3 betroffene Personen zu entschädigen. würde auch die Gesamtsumme wie ein Kredit monatlich auf Raten zurück stottern.

Frage ob die Lösungen so okay wären und natürlich was mich alles für Strafen erwarten könnte. denke von sozialstunden, Geldstrafe bis hin zu Bewährung oder auch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten ?

Vielen lieben dank an der Person die sich dafür Zeit nimmt drauf zu antworten.

-- Editiert von Moderator am 18.03.2019 10:03

-- Thema wurde verschoben am 18.03.2019 10:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von badplayer20):
Anwalt suchen der mich durch die Sache mit begleitet und unterstützt.

Der wird in solchen Fällen erst mal 800-1200 EUR Vorschuss haben wollen. Die sollte man also haben.




Zitat (von badplayer20):
Privat Insolvenz gehen durch die private Schulden und Schulden die ich durch die ganzen betrugsfälle habe.

Die schlechte Nachricht: Schulden durch Straftaten wird man nicht einfach durch eine Insolvenz los, da hat der Gesetzgeber vorgesorgt.



Ansonsten :forum:

Einfach warten, die Admins werden das dann ins "Strafrecht" verschieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Abwarten, was Streetworker sagt, aber bei der Summe und Lebenssituation (verheiratet, Kinder) wirds wohl kein Jugendstrafrecht werden und mit einer Geldstrafe endet es wohl auch nicht, bei der Schadenshöhe. Da seh ich schon eine Gefängnisstrafe, wohl mit Bewährung.

Btw: wenn man schon

Zitat (von badplayer20):
Spielsucht, Lebensunterhalt für meine schwangere Partnerin und erstes gemeinsame 1 jähriges Kind sichern

Warum in aller Welt dann noch ein zweites Kind?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
badplayer20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Abwarten, was Streetworker sagt, aber bei der Summe und Lebenssituation (verheiratet, Kinder) wirds wohl kein Jugendstrafrecht werden und mit einer Geldstrafe endet es wohl auch nicht, bei der Schadenshöhe. Da seh ich schon eine Gefängnisstrafe, wohl mit Bewährung.

verheiratet sind wir nicht, hatten wir aber vor dieses Jahr standesamtlich zu heiraten

Btw: wenn man schon
Zitat (von badplayer20):
Spielsucht, Lebensunterhalt für meine schwangere Partnerin und erstes gemeinsame 1 jähriges Kind sichern

Warum in aller Welt dann noch ein zweites Kind?


hat sich so ergeben und war Wunsch von uns zweien zwei Kinder hintereinander zu bekommen und haben, wohnen ja nur nur derzeit in einer 2 raum Wohnung

ist halt leider alles ******* gelaufen, gestehe ja meine taten ein und stehe dafür gerade vor dem gesetz

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17248x hilfreich)

oder auch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten ? Mit einiger Sicherheit. Und mit einer Bewährung wird es zumindest eng.
Privat Insolvenz gehen durch die private Schulden und Schulden die ich durch die ganzen betrugsfälle habe. So redet man sich um Kopf und Kragen. Zu deutsch heißt das schlicht: "Nein, ich werde die Opfer nicht entschädigen!" - ganz schlecht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die erste Frage ist erstmal, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht. Mit Jugendrecht könnte es in der Tat sehr, sehr eng werden, bei der familiären Situation. Sozialstunden und Geldstrafe kannst du dir abschminken, sowohl im Erwachsenenrecht als auch im Jugendrecht.

Es handelt sich hier um gewerbsmäßigen Betrug, der hat im Erwachsenenrecht eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe, pro Fall. Aus den 24 Einzelfällen wäre eine Tat- und schuldangemessene Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Die wird bei der Schadenssumme nicht ausschließbar über einem Jahr liegen. Daher hätten wir hier einen Fall der Pflichtverteidigung, einen Anwalt würdest Du zunächst also erstmal gestellt bekommen. Den müsstest du später normalerweise über die Gerichtskosten mitbezahlen, aber Gerichtskosten und auch Auslagen der Staatskasse also auch die Pflichtverteidigerkosten kann man mit ins Insolvenzverfahren nehmen.

Nicht mit ins Insolvenzverfahren nehmen, bzw nicht der Restschuldbefreiung unterliegen die verursachten Schäden, wenn die Gläubiger diese als aus unerlaubter Handlung resultierend anmelden.

Selbstanzeige würde ich erstmal lassen. Das bringt im allgemeinen Strafrecht nicht so viel, wie man denken mag. Wenn die erste Anzeige eines betrogenen einflattert, kann man den Rest ja immer noch auf den Tisch packen. Und dann halt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers beantragen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 18.03.2019 14:13

3x Hilfreiche Antwort

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