ich habe soo eine große Sch... gebaut (bes. schwerer Diebstahl)

22. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
LadyDana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
ich habe soo eine große Sch... gebaut (bes. schwerer Diebstahl)

Hallo zusammen,
ich versuche es kurz zu erzählen: Ich war bis dato fast 7 Jahre bei der Post als Schalterangestellte tätig. Ich hatte immer mit sehr viel Geld zu tun, was aber auf meine Ehrlichkeit keinen Einfluss hatte. Zudem machte mir meine Arbeit großen Spaß, ich hatte super Kollegen und der Streß machte nichts.

Zu meiner Person: Bin jetzt 39 J., weibl., bin seit 4 Jahren verh. und wir haben eine Tochter.

Dann kamen (lt. meiner Ärztin) Depressionen und ich wurde krank
geschrieben.
Jedoch suchte ich hin und wieder meine Dienststelle und die dortigen Kollegen auf.

Jetzt kommt die Sache, die ich selber bis heute nicht begreifen kann. Kurz und knapp, der Wahrheit entsprechend: Ich habe aus dem Tresor nach Dienstschluß (lt. Polizeiprotokoll um die 70.000,00 Euro entwendet). Das Geld wurde am nächsten Tag durch die Kripo zurückgegeben, zuvor von mir.
Die näheren Umstände sind, glaube ich, zu lang, um sie alle zu erzählen.

Ich kann nicht erklären, warum ich meinen sicheren Job aufgab, meiner Familie soviel Unheil brachte, und mich bis heute verkrieche und vor allem weglaufe.

Meine große Angst ist, ins Gefängnis zu müssen. :(

Danke fürs "Zuhören".
LadyDana







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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Dann nimm das jetzt als Chance, Dich in therapeutische behandlung zu begeben- und zwar gaaaanz schnell!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ich glaube nicht, dass man dafür gleich ins Gefängnis kommt. Zumal Sie ja Reue gezeigt haben, indem das Geld zurückgegeben wurde.

Sie sollten aber auf jeden Fall einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Außerdem wäre eine Therapie sehr angebracht um die Gefahr zu mindern, dass Sie nochmal sowas tun - weil das würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gefängnis bedeuten

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn du zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, ist es meiner Meinung nach trotz der hohen Summe doch nicht unwahrscheinlich, dass du noch mit einer Bewährungsstrafe davon kommst, zumal ich mir vorstellen könnte, dass hier besondere Umständen im Sinne des §56 (2) StGB vorliegen und insoweit auch eine Strafe von über einem Jahr noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Ich denke, hier könnte auch ein Anwalt sinnvoll sein, damit du dich dem Verfahren nicht allzu hilflos ausgeliefert fühlst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LadyDana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt beim Lesen habe ich gemerkt, daß der Schluß sehr
pathetisch wirkt, ich hab´s aber grade echt so empfunden. Ich habe ja dies seit über einem Jahr verdrängt, heute habe ich eine Anwältin angerufen und ihr alles erzählt. Da alles schon morgen entschieden wird, hatte ich eigentl. nicht mit einer Zusage gerechnet. Sie würde es machen, allerdings gegen Vorkasse von 500,00 Euro. Ich nehme allerdings an, dies ist okay.

An eine Art Therapie habe ich auch schon gedacht, weil ich vorher ein "sogenannter Macher" war, (mein Mann überläßt Entscheidungen, Haushalt, sämtl. Schriftverkehr, unsere Tochter etc. alles mir) und jetzt nicht mehr. Vielleicht will oder wollte ich nicht mehr für alles verantwortlich sein, aber das kann es doch auch nicht sein.
Eigentl. bin ich ja ein vernünftig denkender
Mensch, im Großteil, wie jeder andere auch. Dachte ich zumindestens bis letztes Jahr.

Ich hoffe, es geht irgendwie noch gut.
Dana


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

Ich habe ja dies seit über einem Jahr verdrängt, heute habe ich eine Anwältin angerufen und ihr alles erzählt. Da alles schon morgen entschieden wird, hatte ich eigentl. nicht mit einer Zusage gerechnet. Sie würde es machen, allerdings gegen Vorkasse von 500,00 Euro. Ich nehme allerdings an, dies ist okay.


Das entspräche der Mittelgebühr und wäre insoweit in Ordnung. In so kurzer Zeit wird es allerdings schwierig noch Akteneinsicht zu bekommen, geschweige denn sich in die Akte vernünftig einzuarbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wenn Sie der Auffassung sind, unbedingt einen Verteidiger engagieren zu müssen, sind EUR 500,00 schon in Ordnung, obwohl es sich offenkundig nur um einen Vorschuß handelt. Im Übrigen dürfte die Gerichtsakte bei Ihnen ja recht dünn sein, da Sie ja den Vorfall anläßlich der Rückgabe des Geldes weitestgehend eingeräumt haben dürften, insoweit wahrscheinlich überhaupt keine in die Tiefe gehenden Ermittlungen angestellt worden sind.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LadyDana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, hier bin ich nochmal.

Wollte nur erzählen, daß die Verhandlung heute eigenlich recht gut verlaufen ist.
Meine Anwältin hat Akteneinsicht bekommen
und in der Kürze der Zeit viel erreicht.
Die Richterin und meine Anwältin wollen einen Antrag auf ???? 20 oder ???? 21 stellen, keine Ahnung was das im genauen ist. Man hat mir gesagt, daß ich einem ärztlichen Gutachter vorgestellt werde, dessen Beurteilung sich auf meine Strafe auswirkt, bzw. ich mich evtl. einer Therapie unterziehen muß oder sollte.

Aber der heutige Tag hat mir gezeigt, daß man mir helfen will, ich muß es selber nur zulassen.
Da ich den Schritt gegegangen bin, mich der Sache zu stellen, werde ich noch weitere machen können (hoffe ich mal), vielleicht noch nicht heute, aber morgen?!

Danke Euch für Eure Anteilnahme und Beiträge.

LadyDana

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Schön zu hören. Falls es dich interessiert, hier die Gesetzestexte zu den §20 und §21 StGB :

quote:<hr size=1 noshade>
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
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§21 StGB :
quote:<hr size=1 noshade>
Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
LadyDana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

An Daniel,

dankeschön für die Erläuterung der §20 und §21, (Sie sind Anwalt?? Soviel Fachwissen und Kompetenz?), auf jeden Fall weiß ich jetzt mehr. Ich muß jetzt halt abwarten, was vom Gericht angeordnet wird und mich dementsprechend verhalten.

Wäre es auch so ohne Anwalt ausgegangen???

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo LadyDana,

weiterhelfen kann ich Dir zwar nicht, aber mich interessiert brennend, ob Du - wie bereits von DanielB erläutert - als eingeschränkt schuldfähig oder gar schuldunfähig eingestuft werden wirst; zwar habe ich keinen schweren Diebstahl begangen, aber einen wiederholten Ladendiebstahl. Meine Anwältin zog es in Betracht, aufgrund meiner psychischen Störung, einen psychiatrischen Gutachter hinzuzuziehen.
Akteneinsicht ist beantragt, doch wir haben noch nichts erhalten.
Ob bei Dir die Paragraphen 20 oder 21 StGB greifen, weiß ich nicht. Es hängt immer auch vom einzelnen Richter ab...
Hinzu kommt noch, in welchen Bundesland Du wohnst; bei mir in Ba-Wü wird hart durchgegriffen, wie auch in Bayern. Aus welchem Bundesland kommst Du?

Ich drücke Dir die Daumen, wünsche Dir alles Gute und hoffe, daß Du uns auf dem Stand hältst.
Liebe Grüße :)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

das gibt auf keinen fall knast!! ein bekannter von mir hat in etwa das selbe gemacht, er war in einem kino angestellt, und hatte abends den kino tresor inhalt mitgenommen, das waren ca.80.000DM. Der hat ohne 20 oder 21er 1jahr auf bewährung bekommen! Weil das geld noch komplett war; er hat erzählt er wollte auf die sicherheitslücken im kino aufmerksam machen!!
die waren aber doch nicht so schlecht, weil er auf einem video draufwar!!

grüße
steffi

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pusteblume100
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist aus der ganzen sache nun geworden? Würde mich auf jeden fall interessieren. Bitte meldem sie sich.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

[color=red]Bitte keine threads reaktivieren, die bereits um die 10(!!) Jahre alt sind und bei denen der entspr. threadersteller sich bereits seit mehreren Jahren nicht mehr im Forum angemeldet hat. Danke ![/color]

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