im Strafverfahren passiert nichts, was tun

23. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
walkon75
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
im Strafverfahren passiert nichts, was tun

Mal angenommen vor 7 Monaten wurde X angezeigt. Aktenzeichen wurde bei Polizei eröffnet,
Nach Auskunft der Polizei wurde das Ermittlungsverfahren bereits im Januar abgeschlossen und die Unterlagen elektronisch am 06.02. an die Staatsanwaltschalft versendet. DAs elektronisch hat man X so erklärt, dass man sich das wie bei Whatsap vorstellen muss. Die Polizei versendet die unterlagen elektronsich an die Staatsanwaltschaft und wenn diese eingegangen ist, gibt es sowas wie ein Häkcken im System. Dies ist passiert und seitdem ist wohl dennoch überhaupt nichts passiert.

Der elektronische Vorgang sei bei Nachfrage durch die Polizei bei der Staatsanwaltschaft nicht auffindbar, so dass die Polizei die Unterlagen noch einmal an die Staatsanwaltschaft versendet hat.

X Anwalt hat mittlerweile 3 Schreiben bezüglich Akteneinsicht bei der Polizei angefodert. Dieses Akteneinsichtsersuchen wurde jedes Mal der Akte (elektronische Akte) beigefügt und befindet sich bei der Staatsanwaltschaft. Die allerdings kein anwaltschaftliches Aktenzeichen eröffnet hat, da der Vorgang nicht auffindbar war.

Heißt .jede Frage nach Akteneinsicht läuft ins Leere. Verzögerung wurde seitens Polizei unter anderem begründet mit Umstellung von Papier auf digital..

. Was kann X tun? Wo kann er sich beschweren. Denn allein die Anzeige belastet X beruflich aber auch privat.

Zumindest möchte x das endlich mal das Az eröffnet wird und er über den Anwalt zum Fall sich dann endlich mal äussern kann

Dienstaufsichtsbeschwerde geht ja wohl nicht da gegen unbekannt und bislang ja am Fall keiner was gemacht hat.. Gibt es sowas wie Verzögerungsrüge?


.

-- Editiert von User am 23. Mai 2026 00:23




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130020 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von walkon75):
befindet sich bei der Staatsanwaltschaft. Die allerdings kein anwaltschaftliches Aktenzeichen eröffnet hat, da der Vorgang nicht auffindbar war.

Das würde sie selbst dann nicht machen wenn der Vorgang auffindbar wäre ...



Zitat (von walkon75):
X Anwalt hat mittlerweile 3 Schreiben bezüglich Akteneinsicht bei der Polizei angefodert.

Das führt mich - zusammen mit der restlichen Schilderung - dazu zu fragen was X Anwalt eigentlich beruflich macht?



Zitat (von walkon75):
Was kann X tun?

Aktuell nichts, wenn tatsächlich die Technik streikt.
Man könnte die Polizei anfragen, ob man die Akte nicht konventionell versenden könnte, aber ich glaube nicht, das dies erfolgreich sein dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
walkon75
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das führt mich - zusammen mit der restlichen Schilderung - dazu zu fragen was X Anwalt eigentlich beruflich macht?


Kannst du das mal erläutern?

Wenn er keine Antwort auf das Aktenersuchen bekommt, was soll er denn machen? Ohne dass ich mich in den Verfahrensabläufen gut auskenne.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42595 Beiträge, 14764x hilfreich)

Ich hoffe, Du nimmt auch die Erläuterung von jemand anderem als Harry an. Jeder Anwalt sollte (strafrechtliches) Grundwissen haben und deshalb auch wissen, dass Herrin des Ermittlungsverfahrens nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft ist. Und die vergibt die Aktenzeichen, unter welchen Akteneinsicht beantragt werden kann, und zwar bei ihr. Und wenn denn ein solcher Antrag bei der richtigen Behörde gestellt wird, dann wird entschieden, wann dieser bewilligt wird, und zwar von der Staatsanwaltschaft. Häufig wird Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen bewilligt und das kann dauern. Und abgesehen davon, die Akte kann versandt sein, an Versicherungen, an andere Behörden, an Anwälte, was weiß ich. All das muss die Polizei nicht wissen.

Ganz heißer Tipp: bei der richtigen Behörde Standanfrage halten und Akteneinsicht beantragen mit der Bitte, falls dem noch nicht entsprochen werden kann, mitzuteilen, wann in etwa damit zu rechnen ist. Und ob die Polizei ihre Erkenntnisse elektronisch an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet hat oder ganz altmodisch als Ansammlung von Papierseiten, das ist völlig einerlei.

wirdwerden

-- Editiert von User am 23. Mai 2026 07:35

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40398 Beiträge, 6571x hilfreich)

Zitat (von walkon75):
Nach Auskunft der Polizei wurde das Ermittlungsverfahren bereits im Januar abgeschlossen
Nun ja, abgeschlossen wohl nicht, aber sie musste ganz offenbar später nochmals alles an die StA schicken. Da ist schon nichts mehr mit langen belastenden 7 Monaten.

Allerdings kommt es auch darauf an, was da zur Anzeige kam.
Die StA/Ermittler laufen nicht bei jeder Strafanzeige sofort zur höchstmöglichen Ermittlungsform auf.

Zitat (von walkon75):
Wenn er keine Antwort auf das Aktenersuchen bekommt, was soll er denn machen?
Der Anwalt wird besser wissen als X, was er machen kann.

Wenn X sich selbst keiner Straftat bewusst ist, könnte man in Ruhe abwarten, bis
- Akteneinsicht gewährt wird
- X zur Stellungnahme aufgefordert wird
- das Verfahren eingestellt wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130020 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jeder Anwalt sollte (strafrechtliches) Grundwissen haben und deshalb auch wissen, dass Herrin des Ermittlungsverfahrens nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft ist. Und die vergibt die Aktenzeichen, unter welchen Akteneinsicht beantragt werden kann, und zwar bei ihr.

Weshalb es recht sinnlos erscheint, dauernd bei der Polizei solche Anträge zu stellen.



Zitat (von wirdwerden):
Und wenn denn ein solcher Antrag bei der richtigen Behörde gestellt wird, dann wird entschieden, wann dieser bewilligt wird, und zwar von der Staatsanwaltschaft.

Und sollte die Akte "in der Luft hängen", dann sollte so ein Anwalt auch wissen, wo und wie er reklamieren muss bzw. ob das was bringt. Kann auch sein, das die schon an der Fehlerbeseitigung dran sind, dann wird bei absehbarer Lösung kein neuer Vorgang veranlasst.



Zitat (von wirdwerden):
Häufig wird Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen bewilligt und das kann dauern.

So ist es. Akteneisicht gibt es erst wenn die Akte einsichtsreif ist.



Zitat (von wirdwerden):
Und abgesehen davon, die Akte kann versandt sein, an Versicherungen, an andere Behörden, an Anwälte, was weiß ich. All das muss die Polizei nicht wissen.

Wobei die mir bekannten Staatsanwaltschaften solches dann einem Anwalt mitteilt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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