imac gekauft,was durch betrug erworben wurde?!

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kyoung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
imac gekauft,was durch betrug erworben wurde?!

Hallo zusammen,
also es geht um folgendes, ich habe vor paar monaten imac/macbook gekauft..wie ich dadran gekommen bin, durch ein Kommilitone der mich im hörsaal angesprochen hat..da wir das selbe studiert haben! Da ich mich sowieso vor hatte mir die beiden geräte zu kaufen, fand ich es natürlich gut und habe natürlich nach den papieren gefragt und ob es haken dabei gibt! Es kam ein dickes "nein" und ich dachte mir, ich habe ja die rechnungen sowie die garantie beläge da kann nichts faul sein...ein weiterer punkt war es war ein Kommilitone!
So im letztenendes habe ich die beiden geräte gekauft, natürlich sofort an den selben tag registiert etc.

Vor etwa 10 tagen rief mich die Kribo an,und hat mich wegen den geräten angesprochen...die jenigen haben Kreditkarten betrug gemacht...mir wurde auch ausdrücklich gesagt das ich als zeuge nur aussage machen muss...da ich "gutgläubig" die geräte erworben habe könnte ich die sachen behalten..aber es kann auch sein das die geräte weg sind...und da ich ein studi bin were das natürlich nicht so toll!

Jetzt zu mein anliegen,welche chancen habe ich den überhaupt? Ich weiss nur, falls die geräte weg sind,kann ich den jenigen anzeigen etc. aber das dauert sicherlich und ob da was zu holen ist natürlich die andere frage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
da ich "gutgläubig" die geräte erworben habe könnte ich die sachen behalten


Richtig. Gutgläubigkeit wäre nur nicht anwendbar, wenn die Sachen gestohlen oder abhanden gekommen wären. Da sie hier aber durch Betrug erlangt wurde, ist das kein Problem - außer die Geräte waren verdächtig günstig (etwa ein neues Macbook Air für 150 EUR) gewesen.

quote:
es kann auch sein das die geräte weg sind


Nicht deswegen, weil der Erwerb unwirksam wäre. Es könnte natürlich sein, daß die Geräte als Beweismittel zeitweilig beschlagnahmt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kyoung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank,für die schnelle antwort!

vielleicht dies noch zu ergänzen, ein tag davor hatte ich mir macbook bei saturn gekauft,da ich am nächsten tag den jenigen kennengelernt habe und ca 200euro sparen konnte..habe ich das wieder abgegeben und von mein Kommilitonen abgekauft! Sollte doch keine probleme bereiten,oder? Ich mein dies zeigt ja erneut das ich "gutgläubig" gehandelt habe!

Nein so günstig waren sie wieder auch nicht,ich habe 1500 gezahlt für beide geräte..

Also kann ich die sachen 100% behalten?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

quote:
Also kann ich die sachen 100% behalten?

Nein.
Denn wir haben keine hellseherischen Fähigkeiten und auch keine Akteneinsicht.
Selbst mit Akteneinsicht könnte man keine zuverlässige Aussage treffen.


Es ist zwar sehr warscheinlich das du dich Sachen behalten kannst, sicher weist du es erst wenn das Verfahren auch durch ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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