Halllllllo, libe eTalkfreunde, ich hab mir mal folgende Frage gestellt?
Ab wann ist eine indirekte Drohung für nen Richter auch eine indirekte Drohung?
A ruft bei B an und bietet B gegen eine Zahlung von 1000 Euro Schutz vor Dieben Einbrechern etc.
Im Laufe des Gesprähs sagt A: Es gibt so viele böse Menschen auf dieser Welt, nehmen sie sich in Acht das ihnen nicht auch noch etwas passiert, nehmen sie lieber mein Angebot an....
Indirekte Drohung?
A streitet sich mit B und ruft ihm am Ende des Streitgesprächs hinterher: Morgen komme ich dich besuchen, dann machen wir das unter uns aus, nur du und ich....
Indirekte Drohung?
Ich stelle die Fragen, weil ich imer wieder von dem Begriff der indirekten Drohung höre, aber irgendwie nicht ganz einordnen kann ab wann es eine indirekte Drohung ist oder ab wann nicht....
Also, antwortet mir besser, sonst......
....frage ich nochmal.
indirekte Drohung
15. Oktober 2006
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Frage vom 15. Oktober 2006 | 12:05
Von
Status: Schüler (458 Beiträge, 109x hilfreich)
indirekte Drohung
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2006 | 12:41
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Es kommt drauf an, was der Täter wirklich sagen will. Wie er es formuliert, ist dabei nebensächlich.
Im ersten fall liegt der klassische Fall einer Schutzgelderpressung vor. Die Strafbarkeit ist ziemlich klar.
Im zweiten Fall hingehen sehe ich noch keine Strafbarkeit. Erpressung oder Nötigung scheitern schon daran, daß das opfer zu keiner konkreten handlung genötigt wird. Es kommt allenfalls eine Bedrohung in Betracht, aber dafür reicht es bei einem solchen Streitgespräch wohl noch nicht.
Gruß Justice
Und jetzt?
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