ist das Wort "idiot" eine Beleidigung ?

5. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
afshin123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
ist das Wort "idiot" eine Beleidigung ?

Hallo zusammen,

ich hatte eine Ware bei ebaykleineanzeige zu verkaufen gestellt gehabt, dazu hat ein interessanter nach Zahlungsdaten etc. gefragt. letztendlich hat es es für 5 € gekauft und der Betrag überwiesen.

Er stellte mir ständig fragen, wann und wie viel Uhr ich die Ware geschickt habe. Plötzlich beleidigte er mir durch dieses Wort "idiot"

Also unser Schreiben :

ICh: dann musst du warten, bin doch kein Post.. wahrscheinlich ist sie am Montag da.
..
Er: Ok sorry echt freundlich von dir idiot

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Kann ich ihn anzeigen ?, was würde die Strafe dafür sein ?

Ich habe es schriftlich in Hand als Nachweiß.

Ich freue mich auf eure Hilfe, danke.

Lg aus Berlin

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-- Editiert von Moderator am 05.04.2014 21:35

-- Thema wurde verschoben am 05.04.2014 21:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Kann ich ihn anzeigen ? Gewiß doch.
was würde die Strafe dafür sein ? Solche Verfahren werden meist wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

natrülich kann man sowas anzeigen, aber wie muemmel schon schrieb wird sowas meist eingestellt.

grade in Berlin ist die Staatsanwaltschaft so dermaßen überlastet das die Justiz versucht, jedes Verfahren was man einstellen kann auch wirklich einzustellen.Straftaten dieser Art haben bei Justiz eine sehr niedrige Priorität und werden meist (sofern es sich nicht um Beamte als Geschädigte handelt) als Bagatelle behandelt.

da ich selber hier in Berlin erfahrungen damit habe kenn ich mich da in der Praxis etwas aus.

zudem frage ich mich bei solchen kleinigkeiten immer ob man wirklich aus dieser kleinen Mücke einen großen Elefanten machen will.

natrülich muss man sich nicht alles gefallen lassen, aber man hätte ja auch den Aufwand zur Polizei zu gehen,anzeige zu erstattet, ggf ne halbe bis 1 stunde bei der Polizei im Vernehmungszimmer zu sitzen um den Beamten alles zu erklären und am ende des ganzen hat man im grunde nix davon den entweder wird das Verfahren eingestellt oder der Täter bekommt in solchen Fällen eine ehr geringe Strafe.

ich will niemanden von einer Anzeige abhalten, aber ob dieser ganze Aufwand das ganze Wert ist muss dann jeder für sich selber entscheiden

-- Editiert seidi256 am 05.04.2014 22:38

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
afshin123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für eure Antworte.

Mich würde es trotzdem interessieren, mit allem was ihr gesagt habt, kann man für sowas auch Schmerzensgeld verlangen ?

Danke im voraus.

lg

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

ja, das wäre zwar theoretisch möglich, aber bringt nicht viel. zumal Zivilgerichtsverfahren oftmals länger als Strafgerichtliche Dauern.

die vorgehensweise wäre in etwa so:

beim Strafverfahren würde fals das Verfahren nicht eingestellt wird die Strafe an die Staatskasse gehen bzw an einen gemeinnützigen Verein.

will man ,,Schmerzensgeld,, haben muss man Zivilrechtlich vorgehen.

dazu muss man aber erstmal die Gerichtskosten selber bezahlen.(Gerichtskostenvorschuß)


im Zivilrecht zahlt am Ende der die Gerichtskosten der Verliert.
h.d man würde vom Täter die Kosten am ende wiederbekommen, damit jedoch ein Zivilprozess geführt wird muss man als klärer aber erstmal die kosten vorstrecken.

in diesem Fall sollte man aber bedenken das der Täter nur einmal das Wort Idiot benutzt hat.

in der Rechtsprechung findet sich lediglich eine Entscheidung eines Gerichtes, welches in einem Fall extremer Beleidigung Schmerzensgeld zusprach

Ansonsten wird Schmerzensgeld im Fall strafbarer Beleidigungen nur zugesprochen, sofern der Geschädigte aufgrund der Beleidigung psychische Störungen erleidet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
kann man für sowas auch Schmerzensgeld verlangen ?


Verlangen kann man viel. Bekommen tut man -in solch einem Fall- nichts.

Außer vielleicht der Frage vom Richter, was für "Schmerzen" man denn hatte...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

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